Thema des Tages: Was bedeutet das Karmasin-Urteil für die ÖVP?

DER STANDARD DER STANDARD 5/24/23 - Episode Page - 28m - PDF Transcript

Ich bin Tobias Holop, das ist Thema des Tages, der Nachrichten-Podcast vom Standard.

15 Monate bedingte Haft, so lautet das noch nicht rechtskräftige Urteil gegen die ehemalige

ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin. Es ist ein vorläufiger Schuldspruch, der weitreichende

Folgen haben könnte. Denn rund um Karmasin, die Kronzeugin Sabine Beinscharb und auch Ex-Kanzler

Sebastian Kurz laufen aktuell noch weitere Ermittlungen. Wir besprechen heute,

worum es im aktuellen Urteil genau geht. Und wir fragen nach, was das für mögliche

zukünftige Gerichtsprozesse bedeutet.

Renate Graber, Fabian Schmidt, ihr berichtet schon länger über den Prozess gegen die

ehemalige Ministerin Sophie Karmasin. Renate, du hast gestern auch quasi den ganzen Tag aus

dem Gerichtssaal live getickert. Kannst du uns für den Anfang mal erklären, was wurde

Karmasin denn genau vorgeworfen bei diesem Prozess?

Ja, sehr gern. Es gab zwei Vorwürfe gegen sie, das eine war schwerer Betrug und das andere war

ein Verstoß, also gegen illegale Absprachen in einem Vergabeverfahren. Beim ersten Punkt ging es

darum, dass Sophie Karmasin, nachdem sie aus der Politik als Familienministerin ausgeschieden ist,

Endgeld-Vorzahlung bekommen hat. Das gibt es, das kann man beantragen, das kann man aber nur

bekommen und darf man auch nur beantragen, wenn man nichts zuzuverdient. Sie hat aber dazu verdient.

Jedenfalls war das der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, also der WKSDA.

Das war der eine Punkt. Es ging um ungefähr 80.000 Euro. Sophie Karmasin hat das Geld später

aber zurückbezahlt. Dazu kommen wir aber später noch um Tätigereue. Die Frage, ob es Tätigereue war,

dass sie das Geld zurückbezahlt dazu, wie sie das argumentiert hat und ihr Anwalt. Der zweite Punkt,

da ging es um Studien, die vom Sportministerium quasi beauftragt wurden oder eben nicht ausgeschrieben

wurden. Und das soll Sophie Karmasin Vergleichsangebote geholt haben von zwei anderen Meinungsforscherinnen,

eine davon die heutige Grundzeugin Sabine Beinschab. Da geht es um wettbewerbsrechtliche

Einschränkungen. Also es gibt zwei verschiedene Strenge sozusagen, dass eine diese Endgeld-Vorzahlung,

das andere diese Scheinangebote. Und wie hat da jetzt konkret das Urteil gelautet? Sophie Karmasin

ist frei gesprochen worden zum Vorwurf des schweren Betrugs, eben weil sie Tätigereuer

geleistet hat. Tätigereuer bedeutet, dass man zwar schuldig ist, aber nicht strafbar ist. Und sie ist

für schuldig gesprochen worden im Zusammenhang mit diesen Absprachen im Vergabeverfahren und da hat

sie 15 Monate bedingte Freiheitsstrafe bekommen. Das heißt auf drei Jahre bedingt sie darf sich

in diesen drei Jahren nichts zu schulden kommen lassen, sonst müsste sie ins Gefängnis, wenn denn

dieses Urteil rechtskräftig wird. Also verstehe ich richtig, das Urteil ist nicht rechtskräftig,

warum nicht? Weil wieder ihr Anwalt noch die WK ist, der haben vor Gericht gesagt, ob sie

Rechtsmittel einlegen können. Das heißt, Urteil nicht rechtskräftig, Sophie Karmasin gilt daher

nach wie vor als unschuldig. Reden wir noch ein bisschen darüber, wie es zu diesem noch nicht

rechtskräftigen Urteil gekommen ist und du hast schon gesagt, sie ist jetzt eben freigesprochen

worden wegen des einen Vorwurfs, wegen Betrugs und das betrifft, wenn ich das richtig verstanden

habe, diese Endgeldfortzahlungen. Da hat es ja im Vorfeld schon Medienberichte gegeben, dass Karmasin

eben bewusst gewesen sein soll, dass sie da ein Einkommen bezogen hat, das in der Form nicht

erlaubt war. Jetzt ist sie in dem Fall freigesprochen worden, du hast es auch schon ein bisschen angesprochen,

wie genau hat denn der Richter diesen Freispruch jetzt begründet?

Der Richter hat das ausschließlich mit tätiger Reue begründet, das ist in dieser Strafbefreiungsgrund.

Wenn jemand den Schaden wieder gut macht unter bestimmten Voraussetzungen, dann kann der Täter

sozusagen dafür nicht belangt werden, wenn der Schaden gut gemacht ist. Es hat allerdings drei

Voraussetzungen, diese tätige Reue. Das erste ist, sie muss rechtseitiger folgen, das zweite ist,

sie muss freiwilliger folgen und das dritte ist, dass sie den gesamten Schaden abdecken muss. Und da

war es eben zwischen WKSDA und Verteidigung strittig, ob das rechtseitig und freiwillig

erfolgt ist. Die Rechtseitigkeit hat der Richter zugestanden und auch die Freiwilligkeit hat

dazu gestanden und der Schaden wurde tatsächlich zur Gänze gut gemacht, sie hat sogar zu viel

zurückgezahlt. Aber habe ich sich da richtig verstanden? Da ist tatsächlich ein Recht gebrochen

worden, aber es gibt keine Verurteilung wegen diesem Grund. Das ist dann eben nicht strafbar und darf

nicht verurteilt werden. Und der Richter war in seiner Urteilsbegründung auch äußerst

definitiv, möchte ich sagen, sehr eindeutig. Er hat darauf erwiesen, dass er seit 16 Jahren in

diesem Gericht tätig ist und judiziert und dass man einen Betrug in dieser Form sehr selten so

stark nachgewiesen und bewiesen habe wie in diesem Fall. Und er hat auch gesagt, dass er nicht

festgestellt hat irgendeine Form der Reue oder er hat das innere Umkehr genannt, so wie das in

diversen Kommentaren zum Strafgesetzbuch drinsteht. Aber es gibt dieses Gesetz, man hält

sich an Gesetze und vor Gesetz sind alle gleich, also ist dieses Gesetz auch anzuwenden, so hat er

das begründet. Aber er hat überhaupt keinen Zweifel daran gelassen, dass das Betrug ist,

allerdings kein Strafbarer in dem Fall. Betrug aber kein Strafbarer, eine sehr interessante

Situation für mich als rechtlichen Lein. Aber schauen wir uns den zweiten Strang ein bisschen genauer

an, diese Scheinangebote für die Kamersinn tatsächlich nicht rechtskräftig verurteilt worden

ist, wenn da diese Fristen jetzt noch verstreichen, wenn alle Rechtsmittel eingelegt worden sind und

falls dieses Urteil eben rechtskräftig wird. Habe ich das richtig verstanden, dass dann Kamersinn

sich für eine Zeit lang nichts weiteres zu Schulden kommen lassen darf? Aber grundsätzlich muss

sie dann nicht ins Gefängnis. Wie hart wäre denn dann dieses Urteil jetzt? Fabian, wie schätzt

du das an? Ja, also die Wirtschafts- und Korruptionstaatsanwaltschaft hat eine unbedingte

Haftstrafe gefordert aus generalpräventiven Gründen. Die wollte also, dass Kamersinn

noch einmal in Haft muss. Dem ist der Richter eben jetzt in der ersten Instanz nicht gefolgt. Ich

würde prinzipiell meinen, dass es ein normal hartes Urteil ist, Kamersinn ist unbescholten. Sie

hat auch gewisse Fehler eingeräumt, die vergaberechtliche Lage war angegriffen worden von ihrem

Verteidiger, der gemeint hätte, dass es rechtlich gar nicht nötig gewesen wäre, drei Vergleichsangebote

einzuholen. Das hat der Richter dann doch anders gesehen, aber ich würde sagen, es ist weder ein

besonders hartes, noch ein besonders lasches Urteil in dem Fall. Ich habe in der Zwischenzeit mit diversen

Juristen gesprochen und die haben das alle für akzeptabel und angemessen gehalten und nur zu dem

noch, was Fabian gerade gesagt hat, man muss dazu sagen, ich habe das eigentlich noch selten gehört

in so einem Verfahren, wo jemand unbescholtener dort auf der Ankergebank gesessen ist. Der Richter

hat gesagt, es gibt keine Milderungsgründe. Also auch diese Unbescholtenheit hat er nicht gelten

lassen mit der Begründung, dass Kamersinn schon als sie noch Ministerin war, Provisionen bezogen hat

für diverse Studien, die sie quasi für Frau Beinschapp organisiert hat, also wo sie ja die Rutschen

klickt hat, wie man auf Wienerisch sagen würde und dass das eigentlich auch nicht geht. Also das ist

nicht vorgesehen, Politiker dürfen das eigentlich nicht, aber es gibt keine Strafe dafür. Da gibt es

keine Sanktionen dafür und das hat der Richter sehr ausführlich erklärt. Das war doch erstaunlich.

Es gab keine Milderungsgründe. Ihr habt es schon ein bisschen angesprochen. Wir haben jetzt über das

rechtliche geredet, aber das Ganze hatte auch eine Symbolwirkung dieser Prozess. Dreht sich um eine

ehemalige Ministerin. Wie außergewöhnlich ist denn die Situation eigentlich vor diesem Hintergrund?

Leider nichts in Österreich. Also wenn man sich die Geschichte der Zweiten Republik anschaut, gibt

es eine ganze Reihe von Ex-Ministern, die verurteilt wurden, die auch sogar in Haft mussten. Teilweise

in der jüngeren Geschichte ist es zum Beispiel der ehemalige Innenminister Ernst Straßer, der dann

als EU-Abgeordneter verurteilt wurde. Und natürlich gibt es auch einen anderen sehr prominenten Fall,

der noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde, aber das weiß, glaube ich, die eine Art besser als fast

jeder andere in Österreich. Ja, du sprichst an Karl-Heinz Kraser, der rund um die Kauser-Bovog,

die Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften, nicht rechtskräftigerweise verurteilt wurde,

allerdings zu acht Jahren. Dieses Urteil, ich möchte es noch einmal betonen, ist nicht rechtskräftig.

Sophie Kammersin war Ministerin für die ÖVP, hat sich die Partei schon zu diesem Prozess

jetzt geäußert? Nein, ich nehme auch nicht an, dass sie das je tun wird. Das glaube ich auch nicht.

Also man hat schon gemerkt, als Kammersin damals in Urhaft gekommen ist, da gab es dann schon so

eine Welle, wo im Hintergrund quasi davon gesprochen wurde, wie hart das denn nicht sei. Und dass das

nicht angemessen sei, da hat man versucht schon ein bisschen Stimmung auch zu machen gegen die

WKSCH. Das ist ja Vollklore bei der ÖVP, dass man immer wieder Spitzen gegen die WKSCH setzt. Aber

jetzt, also in diesem Fall, gab es da wirklich keine politische Unterstützung, also eher auch im

Gegenteil. Aber ich finde da nicht, dass das Vollklore der ÖVP ist oder nicht nur. Ich finde

das ist ein Angriff auf den Rechtsstaat, aber das sei nur als Hauptnebensatz dazu, ich sage.

Renate, du hast es schon gesagt, dieses Urteil gegen Sophie Kammersin ist nicht rechtskräftig.

Wie geht es denn da jetzt weiter? Wie lange ist noch Zeit, um Rechtsmittel einzulegen?

Also es ist einmal so, dass keine Erklärung abgegeben wurde und es sind dann drei Werktagezeit, um

solche Erklärungen abzugeben. Das heißt, innerhalb von drei Werktagen bis Freitag müssen dann die

WKSCH oder der Rechtsanwalt von Frau Kammersin Norbert Wess mitteilen, ob sie Rechtsmittel

einlegen wollen. Und das wird wohl geschehen und ich sehe davon aus, dass das der Fall sein wird.

Also es wird wahrscheinlich nicht rechtskräftig werden. Also da könnte dann auch noch weiter verhandelt

werden? Das ginge dann in die Instanz zum Obersten Gerichtshof derer, die zweite Instanz ist und

dann würde man weiter sehen. Wir hatten ja auch schon den Korruptionsprozess gegen Heinz-Christian

Strache, der verurteilt wurde. Erst Instanz liegt, dann wurde das quasi aufgehoben, zurück an den

Staat geschickt und dann gab es einen Freispruch rund um Brigraf. Also das kann noch einige Zeit dauern

und da kann noch einiges passieren. Und ich glaube gerade das Thema tätige Reue zum Beispiel kann

ich mir vorstellen, dass das noch intensiv rechtlich debattiert wird in der Instanz. Das denke ich auch

und das ist ein Instrument, das es sonst in anderen Rechtsordnungen nicht unbedingt gibt. Und das

ist eben sehr schwierig zu interpretieren. Da müssen eben alle drei Parameter, die es gibt,

noch einmal überprüft werden und das wird sicher sehr spannend sein. Es könnte also noch

weiter spannend werden. Ihr werdet auch weiter darüber berichten. Das erste hat aber auch mal

dieses nicht rechtskräftige Urteil schon eine große Symbolwirkung und wir werden gleich noch ein

bisschen mehr darüber reden, welche Ermittlungen da in Zukunft auch noch anstehen könnten. Wir

sind gleich wieder da.

Ich bin die Franziska. Ich bin der Martin. Und wir wollen besser leben. Lohnt sich 10.000

Schritzzug in jeden Tag? Ist das Großraumbüro wirklich so schlecht wie sein Ruf? Spoiler Ja,

bringt zwar das Intervall zu Fasten. Wir fragen die, die es wirklich wissen und probieren es auch

gleich selber aus. Bei besser leben jeden Donnerstag eine neue Folge.

Renate Fabian, ihr habt es in der Vorberichterstattung zu diesem konkreten Prozess schon angesprochen,

dass es abseits vom aktuellen Prozess ja noch weitere Ermittlungen im Umfeld von

Karmasin gibt. Was ist da jetzt also noch offen? Also ursprünglich wird gegen so viel

Karmasin oder die Ermittlungen wurden ja eingeleitet rund um die sogenannte Causa-Umfragen,

also dieses ganz große Verfahren, das auch zum Rücktritt von Sebastian Kurz dann geführt

hat. Das haben wir ja eh schon zickfach, glaube ich, im Podcast beschrieben, ganz kurz. Also

da steht im Raum, dass es einen Deal gab zwischen dem Finanzministerium quasi dem Team Kurz

und der Mediengruppe Österreich gewissermaßen in Sarate gegen positive Berichterstattung

und da spielen auch Studien von Sabine Beinschab, der Grund zeige ich Ihnen jetzt. Eine Rolle,

da spielt eine Rolle, dass sie für diese Studien Scheinrechnungen gelegt hat

ans Finanzministerium. Das hat Beinschab auch gestanden und jetzt gibt es ja auch

Geständnisse von Thomas Schmid, dem Ex-Generalsekretär im Finanzministerium, der da auch

eine zentrale Rolle gespielt hat in all dem und eben auch Karmasin war da eine Akteurin.

Dies soll nämlich damals noch als Ministerin gewissermaßen den Kontakt zwischen Thomas Schmid

und Sabine Beinschab auf der einen Seite, auf der anderen Seite auch zu den Fanabrüdern

von der Österreich Mediengruppe hergestellt haben und sie hat für diese, wie Sabine Beinschab

gesagt hat, Scheinrechnungen auch Provision bezogen. Also sie wollte von Sabine Beinschab

immer 20 Prozent von dem, was Beinschab vom Finanzministerium erhalten hat, weil sie ja

quasi die Vermittlerin von all dem war und da gibt es immer ganze Reihe anderer Delikte,

wegen denen noch gegen Karmasin ermittelt wird, zum Beispiel Untreue oder auch Geldwäsche.

Geldwäscherei, glaube ich, heißt das ganz konkret. Immer wieder aufs Neue Spannend,

dieser riesige Geschichte zusammenzufassen, bevor das Ganze herausgekommen ist, hat von diesen

Umfragen in der Causa politisch Sebastian Kurz am meisten profitiert, wenn man das so sagen kann,

wird also gegen Kurz jetzt auch konkret ermittelt?

Ja sicher und auch gegen Thomas Schmid, der selber Grundzeuge werden will, gegen zahlreiche

damalige Berater von Kurz, zum Beispiel auch gegen Gerhard Fleischmann, der jetzt wieder Kommunikationschef

der ÖVP ist, gegen Felner Brüder, also das ist wirklich breit und jetzt hat es ja quasi eine

Erweiterung gegeben, diese Ermittlungen, der man sagt, einen ähnlichen Deal habe ich auch

gegeben mit Krone und Heute, das heißt das ist jetzt auch das Verliegarpaar, Dichern,

Inderziehung, also das ist wirklich schon ein sehr großes Verfahren und dementsprechend glaube ich,

dass das auch noch eine Weile dauern wird, bis das ausermittelt ist.

Und in diesem ganzen großen Verfahren, habt ihr jetzt schon angesprochen, ist die

Meinungsforscherin Sabine Beinschab ganz zentral, sie ist da Grundzeugen und wie hat denn der Richter

in diesem aktuellen Prozess jetzt Beinschab als Zeugen eingeschätzt? War sie glaubwürdig für

ihn? Das war natürlich sehr spannend, sie war glaubwürdig für das Gericht, das hat der Richter

in seiner Urteilsbegründung mehrfach betont und er hat auch betont, dass man der angeklagten

Kamersinn nicht geglaubt hat über Weitestrecken und der Grundzeugen aber schon, Kamersinn hat dann

in ihrem Schlusssätzen eigentlich noch einmal gesagt, also die Frau Beinschab sei kein Opfer,

sondern sie ist ja eine gewifte Unternehmerin und sehr zielstrebig und habe diese Zielstrebigkeit

auch was ihre Grundzeugenregelung betrifft unter Beweis gestellt und das hat der Richter

und das Gericht nicht so gesehen, er hat gesagt, da war jemand, der wollte rein an den Tisch machen.

Ja und abgesehen davon ist es ja auch nicht verboten, gewieft zu sein, da kann ich auch einfach sagen,

das heißt, dass man rational ist und sieht, ich habe Fehler gemacht, ich will das offenlegen und

ich will alles offenlegen, also das Sinn der Grundzeugen schafft.

Ja man muss auch dazu sagen, sie hat in ihrem Auftritt, sie ist immerhin fünf Stunden lang ungefähr

befragt worden und man kann sich vorstellen, dass die Verteidigung von Kamersinn jetzt sie nicht

unbedingt mit Samtant schon angefasst hat. Sie ist wirklich sehr souverän aufgetreten,

sehr authentisch rübergekommen, war sehr sachlich und vor allem auch, was mich sehr gewundert hat,

hat nicht den Anschein von Nervosität irgendwie an den Tag gelegt, also es war ein sehr souveräner

Auftritt, hat das Gericht auch so gesehen. Was die ErmittlerInnen angeht, ist in der Vergangenheit

oft kritisiert worden, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die WKSDA,

oft Ermittlungen für Dienstlehre laufen, die wenig Erfolg zeigen. Ist dieses aktuelle,

nicht rechtskräftige Urteil also eine Art Erfolg für die WKSDA? Da muss man immer die Außensicht und

die der WKSDA auseinanderklar müssen sozusagen, also die Außensicht ist immer die, dass man sagt,

also wenn es nicht zu Verurteilungen kommt, dann ist das ein Misserfolg. Tatsächlich,

die WKSDA würde sagen, also uns geht es nicht um Verurteilung oder nicht, wir wollen was vor

Gericht bringen und dort wird dann recht gesprochen, dort wird dann ein Sachverhalt genau

erklärt. Vielleicht willst du sagen, Fabian, wie die andere Sicht ist? Also manchmal kann es die

WKSDA gewissermaßen nicht richtig machen nach den Maßstäben, die andere auf sie anlegen.

Also zum Beispiel, wenn die WKSDA lang einen Sachverhalt ausermittelt und zur Erkenntnis gelangt,

dass das einzustellen ist, dann heißt es, naja, wieso hat die WKSDA da jetzt so lang ermittelt,

wenn da eh nix dran ist? Wenn sie anklagt, dann heißt es, sie ist eben eine anklagewütige Behörde,

die jeden Sachverhalt vor Gericht bringen will und man kann alles kritisieren. Meine persönliche

Meinung zu all dem ist, dass die WKSDA schon mit sehr komplexen Verfahren immer wieder

konfrontiert ist und dass es da keine Überraschung ist, dass das sehr lange dauert, das im Detail

auszuermitteln. Gleichzeitig habe ich schon das Gefühl, dass die WKSDA manchmal etwas hüpft,

also dass es ein kleines Team gibt, dass diese zusammenhängenden Fälle bearbeitet und dass

da schon manchmal neue Sachverhalte dann mit sehr viel Energie bearbeitet werden und bei den

größeren Verfahren läuft es dann im Hintergrund weiter und dazu sich manchmal wenig. Also ich

habe das Gefühl, die WKSDA könnte schon einzelne Sachen schneller abschließen und zur Anklage

bringen, aber das war hier jetzt ja auch der Fall. Also genau das, worüber wir reden,

diesen Kamersinnprozess, das ging ja eigentlich sehr, sehr rasch, muss man sagen.

Und in jedem Fall gibt es in diesem Komplex jetzt mal ein Ergebnis, ein nicht rechtskräftiges

Urteil gegen eine Ex-Ministerin. Erhört das dann jetzt eigentlich auch die Chancen,

dass auch gegen andere Beteiligte wie eben zum Beispiel Ex-Kanzler Sebastian Kurz Anklage

erhoben wird? Ich glaube, das kann man nicht sagen, also das kann man pauschal nicht sagen. Man

kann natürlich schon sagen, okay Sabine Beinscherb ist jetzt vom Richter als glaubwürdig bezeichnet

worden, aber Sabine Beinscherb hat gleichzeitig auch Sebastian Kurz nicht sehr belastet. In

ihren Aussagen hat er eigentlich gesagt, sie hat keinen Kontakt mit ihm gehabt, also von dem her führt

das wieder ins Leere gewissermaßen. Also ich glaube, man kann da keine solche Kausalität

feststellen. Viel mehr Faktoren fließen da hin. Ja und man muss dazu sagen, das eine ist ein

Urteil und das andere sind Ermittlungen. Also da müssen wir mal die Ermittlungen beendet werden,

um zu einer Anklage oder auch eine Einstellung zu führen und dann kann das schwer vergleichen.

Solche Formen vom Präzidenz gibt es da eigentlich nicht. Aber kann man irgendwie einschätzen,

über welche Zeitdimensionen wir da reden? Wann könnte es abseits von diesem konkreten,

aktuellen Kamersinnprozess zu Anklagen, zu weiteren rechtlichen Schritten kommen?

Es liegt ja ein Vorhabensbericht im Justizministerium, wenn man nicht alles täuscht. Da geht es um den

Vorwurf der falschen Zorgenaussage von Sebastian Kurz im Urschuss. Da könnte sich mal was tun.

Also dieser Komplex ist ja wirklich gigantisch, dieser Casinos-Akt. Ich glaube, wir haben schon

das Gefühl, also Renato und ich haben ja auch darüber geschrieben, zuletzt, dass es in den

ursprünglichen Ermittlungen den Casinos-Ermittlungen, glaube ich, langsam Richtung Abschluss geht. Die

Wege ist ja, sagt der Jörg Selbers jetzt, zwei Komplexe schon quasi ausgewertet. Also da dürfte

sich was tun. Casinos-Akt, wenn ich das richtig im Kopf habe, das ist dieser riesige Ermittlungsakt,

wo alle diese Ermittlungen, die wir gerade heute besprochen haben, zusammenlaufen. Und was geht es

da bei diesen ursprünglichen Casino-Ermittlungen? Und diesem Komplex, da geht es um die Besetzung,

also die Bestellung des Vorstands der Casinos-Austria, der Kassak, das ist dieser Ursprungskomplex,

von der ich gesprochen habe. Und um den Finanzvorstand, der damals bestellt wird, Peter Siedler,

und der FPÖ-Nahmeiniger. Ja, und bezüglich der anderen Ermittlungen, in die Kamer sind,

auch involviert ist, in der sie als Beschuldigte geführt werden. Ich glaube, da kann man mit

relativer Sicherheit sagen, dass es noch recht lange dauern wird. Zum Beispiel geht es ja auch um die

Frage, ob Chat-Nachrichten und E-Mails von Wolfgang Fehlner ausgewertet werden dürfen, der ja auch

Chefredakteur ist von Österreich. Das wird derzeit gerichtlich ausverhandelt und ist jetzt in der

Instanz. Das heißt, die Daten hat die Wege, ist ja gewissermaßen noch gar nicht oder zumindest

keinen Zugriff. Das heißt, erst wenn das erledigt wird, können dann die Auswertungen

durchgeführt werden. Und all das muss man dann gewissermaßen auch bei heute im Krone noch einmal

machen. Also das wird lang dauern. Es gibt noch viel zu ermitteln, es wird auch viel zu Berichten

geben. Danke, dass ihr das auch heute hier im Podcast gemacht habt. Renate Graber und

Fabian Schmidt. Wir machen jetzt dann gleich noch weiter mit unserer Meldungsübersicht. Sprechen

über das neueste Drama in der SPÖ-Führungsdebatte und über Änderungen beim Account-Sharing auf

Netflix. Wenn Ihnen diese Folge von Thema des Tages bis hierhin aber schon gefallen hat,

dann abonnieren Sie uns am besten gleich auf Ihrer liebsten Podcast-Plattform. Dann verpassen

Sie auch keine weitere mehr und können uns auch gleich eine gute Bewertung oder einen netten

Kommentar dort lassen, damit uns noch mehr Menschen finden können. Vielen Dank dafür und

wir sind gleich wieder da.

Und ich bin David Renat. Im Standard-Podcast Rätsel der Wissenschaft gehen wir großen Fragen der

Menschheit auf die Spur. Wir fragen Wissenschaftlerinnen, was in schwarzen Löchern passiert, wo die

Aliens bleiben und die Fusionskraftwerke und wo die Mathematik an ihre Grenzen stößt.

Rätsel der Wissenschaft geben wir auch eine neue Folge. Überall, wo es Podcast gibt.

Und hier ist, was Sie heute sonst noch wissen müssen. Erstens. In der SPÖ geht der Kampf um die

Parteispitze in die nächste Runde. Nachdem Pamela Rendi Wagner gestern am Dienstag bekannt gab,

nicht mehr kandidieren zu werden, kämpfen nun Hans-Peter Doskuzil und Andreas Babler

weiter um die Position als SPÖ-Chef. Der bei der Mitgliederbefragung zweitplatzierte

Babler hat aufgrund des knappen Ergebnisses gefordert, die SPÖ-Mitglieder noch mal in

einer Stichwahl Babler gegen Doskuzil zu befragen. Doskuzil, der bei der ursprünglichen

Befragung den ersten Platz gemacht hat, hat sogar mit einem Rückzug seiner Kandidatur gedroht,

falls es zu einer weiteren Mitgliederbefragung kommt. Schlussendlich hat man sich dann auf

einen Kompromiss geeinigt. Beide Kandidaten werden beim SPÖ-Parteitag am 3. Juni antreten

und dort werden dann die 650 Delegierten der Partei über ihren zukünftigen Chef entscheiden.

Zweitens. Apropos SPÖ. Heute am Mittwoch, wie dem Nationalrat wieder über Gesetze abgestimmt,

es dürfte das letzte Mal sein, dass die Nochpartei-Chefin Pamela Rendi Wagner für die SPÖ spricht.

Konkret haben die Sozialdemokratinnen angekündigt, dass sie heute gegen ein neues

Energieeffizienzgesetz stimmen wollen. Das Gesetz soll den Energieverbrauch in Österreich

merklich verringern und muss wegen EU-Vorgaben auf kurz oder lang sowieso umgesetzt werden.

Die SPÖ begründet ihr Nein dagegen damit, dass sie generell keine Vorschläge der Regierung

mittragen will, solange es nicht weitere Maßnahmen gegen die Teuerung gibt. Das

Energieeffizienzgesetz dürfte deshalb nicht die notwendige Zweitrittelmehrheit erreichen.

Und drittens. Accounts beim Streamingdienst Netflix können bald auch in Österreich nicht mehr ohne

weiteres zwischen mehreren Personen in verschiedenen Haushalten geteilt werden. Konkret soll es eine

Zusatzgebühr von 4,99 Euro pro Monat geben für jede Person, die ein Account mitnutzt,

aber eben nicht im selben Haushalt lebt. Getestet wurde das Ganze vorab bereits in mehreren Ländern,

etwa Spanien und Portugal, und jetzt soll die Regelung in mehr als 100 Ländern umgesetzt werden,

darunter eben Österreich. Wann genau die Umstellung kommt, steht noch nicht fest,

Betroffene NutzerInnen sollen im Voraus aber von Netflix darüber informiert werden.

Und jetzt habe ich noch einen Hör-Tipp für Sie. In der neuen Folge unseres

Schwester-Podcasts Rätsel der Wissenschaft geht es um Pilze. Wie ein einziger Pilz sich über

9 Quadratkilometer ausbreiten konnte, wie eine andere Art Ameisen zu willenlosen Zombies macht

und ob Pilze nicht eigentlich unsere ganze Welt beherrschen. Das hören Sie überall,

wo es Podcasts gibt, wenn Sie einfach nach Rätsel der Wissenschaft suchen. Falls Sie dem

Standard-Podcast-Team jetzt noch irgendetwas sagen möchten, dann schicken Sie gerne eine

Mail an, podcast-at-der-standard.at. Und wenn Sie die journalistische Arbeit,

die wir hier beim Standard machen, unterstützen möchten, dann geht das z.B. indem Sie ein

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vielen Dank dafür. Ich bin Tobias Holub. Danke auch fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.

Ich bin Doris Priching. Und ich bin Michael Steingruber. Und gemeinsam sind wir Serienreif. Das

ist der Standard-Podcast über die spannende Welt der Serien. Genau, bei uns erfahren Sie

faszinierende Details über House of the Dragon und die Ringe der Macht. Und restlos alles über

satanische Spiele in Stranger Things. Wir widmen uns Seriengrößen von Obi-Wan Kenobi bis zu RuPaul

und zerlegen die neueste Marvel-Serie, wenn nötig. Serienreif, euer Streaming-Podcast,

jeden zweiten Donnerstag eine neue Folge.

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Die ehemalige Ministerin Sophie Karmasin wurde nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Was das für weitere Ermittlungen im ÖVP-Umfeld bedeutet

15 Monate bedingte Haft – so lautet das nicht rechtskräftige Urteil gegen die ehemalige ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin. Dieses Ergebnis könnte weitreichende Folgen haben, denn rund um Karmasin, die Kronzeugin Sabine Beinschab und auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz laufen noch weitere Ermittlungen.

Im Podcast erklären Renate Graber und Fabian Schmid vom STANDARD, worum es im aktuellen Urteil geht, und wir fragen nach, was es für mögliche zukünftige Gerichtsprozesse bedeutet.

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