Echo der Zeit: Schweizer Städte verbieten Demos vorübergehend

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) 10/18/23 - 44m - PDF Transcript

Radio SRF, ich höre der Zeit mit Matthias Kündig.

Und das beschäftigt uns am Mittwoch dem 18. Oktober.

Demonstrationsverbot wegen des Naustkrieges.

Drei grosse Schweizer Städte erlauben dieses Wochenende

und keine Kundgebungen aus Sicherheitsgründen.

Dazu gleich mehr.

US-Präsident Biden in Israel.

Wir werden Israel zurück haben,

wie du die Leute defendest.

Israel könne sich bei der Verteidigung gegen die Hamas

weiterhin voll auf die USA verlassen.

Daraus folgt die Frage,

wie weit geht das Selbstverteidigungsrecht Israels?

Es ist nicht unbegrenzt,

wie wohl beim Recht der Selbstverteidigung

würde ich sagen,

Israel hat einen nennenswerten Spielerarm.

Sagt Völkerrechtsprofessor Andreas Müller im Echo-Gespräch.

Dann Olympische Spiele in der Schweiz.

Das wäre durchaus machbar, sagt eine neue Studie.

Wir stellen sie vor.

Und ein Fundus für Historikerinnen und Forscher

der Staatskalender.

Im Kanton Bern wurde er digitalisiert,

ist nun aber paradoxerweise nicht mehr öffentlich.

Wir erklären, warum.

Im Echo der Zeit.

Vor dem Hintergrund des Krieges in naust

verbieten die Städte Basel, Bern und Zürich

für dieses Wochenende sämtliche Demonstrationen.

Die drei Städte begründen ihren Entscheid

mit der Sicherheitssituation.

Das Risiko für demoteilnehmende Passanten und Polizei

sei zu hoch.

Dies zeigt, die Nevosität ist groß, auch in der Schweiz.

Tobias Gasser.

Es ist eine konzertierte Aktion der drei Städte

Basel, Bern und Zürich.

Organisationen, die auf das Leiden von Israele

und Palästinenserinnen und Palästinenser aufmerksam machen wollen,

dürfen am nächsten Wochenende

keine öffentliche Kundgebung organisieren.

Sieben Gesuche seien bei der Stadt Zürich eingegangen,

sagt Robert Josh vom Stadtzürcher Sicherheitsdepartement.

Sie würden alle abgelehnt, erklärt Josh.

Es ist aber nicht so,

dass wir jetzt irgendwie etwas ganz konkretes

im Fischir retten,

wo eine Betreuung angekündigt wurde.

Ist so, ist es nicht.

Sonst geht es um eine umfassende Sicherheitsbeurteilung.

Und die hat zum Resultat geführt,

dass es mir gesagt gibt,

Demonstrationen und Kundgebungen

sind zurzeit nicht der Wort,

wo man sie durchführen sollte.

Diese umfassende Sicherheitsbeurteilung

hätten die Kantons und die Stadtpolizei durchgeführt

und basiere auch auf Erkenntnissen

des Nachrichtendienstes des Bundes.

Diese äußert sich nur zurückhaltend zur Lage

im Nahen Osten und den Auswirkungen auf die Schweiz.

Die Terrorismusbedrohung sei bereits erhöht

und das sei auch schon vor den Ereignissen

in Israel und Gaza der Fall gewesen,

schreibt die Mediensprecherin des Nachrichtendienstes

auf Anfrage.

Die Stadt Bern trägt den Entscheid mit,

dieses Wochenende keine Kundgebungen zuzulassen.

Ein Gesuch für eine Kundgebung sei bereits abgelehnt worden.

Der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause

begründet den Entscheid zu.

Die Situation in Bern ist so,

dass wir ein absolut gefülltes Wochenende haben.

Wir haben ein Hochrisikofußballspiel,

wir haben das Lichtspiel auf dem Bundesplatz,

das Premiere feiert,

wir haben den Wahlsantag, den wir bewältigen müssen.

Insofern ist dieses Wochenende

keine weitere Kundgebung möglich.

Der Entscheid der drei Städte zeigt,

die Sicherheitsbehörden sind nervös.

So sieht man in Bern vermehrt

Polizeipatrouillen in den Botschaftsquartieren.

Der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause bestätigt,

die Botschaften bestimmter Länder

müssten besser geschützt werden.

Wir stellen natürlich bei allen internationalen Konflikten fest,

dass die auch Auswirkungen bis in die Schweiz haben

und deshalb fließt das in die Lagebeurteilung ein

und namentlich Botschaften, Residenzen

oder auch Institutionen von betroffenen Ländern

schützen wir mit Maßnahmen.

Ich kann aber im Detail nicht sagen, mit welchen.

Nicht nur Botschaften und Residenzen sind gefährdet.

Die jüngste Gewaltwelle im Nahen Osten,

ausgelöst durch den Terroranschlag der Hamas,

verschlechtert ebenso die Sicherheitslage

von jüdischen und teilweise muslimischen Gemeinschaften

und Einrichtungen.

So schreibt der Nachrichtendienst des Bundes

Gemäß Beurteilung des NDB sind in der Schweiz

bereits seit einigen Jahren jüdische und muslimische Einrichtungen

einer erhöhten Bedrohung durch Terrorismus

und gewalttätigen Extremismus ausgesetzt.

Auch wenn die Behörden in den Städten

und der Nachrichtendienst des Bundes

die Bedrohungslage als erhöht bezeichnen,

betonen sie immer wieder,

sie hätten keine konkreten Kenntnisse über Anschlagspläne.

Auch in den Nachrichten geht es zuerst um den Naustkonflikt.

Israel erlaubt humanitäre Hilfslieferungen in den Gasastreifen

und zwar solche aus Ägypten, Simon Ricke.

Bei den Hilfslieferungen gehe es etwa um Lebensmittel,

Wasser und Medikamente.

Das teilte die israelische Regierung mit.

Nicht zulassen werde man hingegen humanitäre Hilfe,

die vom eigenen Staatsgebiet her kommen

und zwar so lange die von der Hamas verschläbten Israelis nicht frei sein.

Dass Israel humanitäre Hilfslieferungen aus Ägypten zulassen,

das habe US-Präsident Joe Biden gefordert,

so die israelische Regierung weiter.

Der Weil ist ein brasilianischer Resoluzionsentwurf

mit Fokus auf humanitäre Hilfe in der Ost

vor dem Unossicherheitsrat gescheitert.

Denn die USA legten ihr Veto ein.

In der Resolution wurde unter anderem zu Feuerpausen

aus humanitären Gründen aufgerufen.

Außerdem hieß es, Israel müsse seine Aufforderung rückgängig machen

zur Evakuierung der Bevölkerung vom Norden

in den Süden des Gaza-Streifens.

Damit folgte das Papier den Aussagen der UNO,

die eine solche Evakuierung als unmöglich bezeichnet hatte.

In Frankreich sind mindestens acht Flughäfen

vorübergehend evakuiert worden wegen Bombendrohungen.

Seit am vergangenen Freitag ein Lehrer

bei einem mutmaßlichen islamistischen Terroradentat getötet wurde,

gilt in Frankreich die höchste Terrorwarnstufe.

In Österreich gilt neu die zweithöchste Terrorwarnstufe

angesichts der Gewalt im Nahen Osten und des Attentats in Brüssel.

Eine konkrete Gefahr gebe es im Moment aber nicht,

sagt der Direktor des österreichischen Nachrichtendienstes.

Und in Bern waren am Nachmittag vorübergehend

Teile des Bundeshauses evakuiert

und der Bundesplatz gesperrt worden.

Eine beiverdächtige Gegenstände untersucht,

schreibt die Berner Kantonspolizei auf der Plattform X.

Es habe sich herausgestellt, dass dieser ungefährlich sei.

Nun zu einem ganz anderen Thema.

Auf Schweizer Straßen soll das automatisierte Fahren

künftig möglich sein, das will der Bundesrat.

So soll es in Zukunft erlaubt sein, das Lenkrad loszulassen,

sobald ein Automatisierungssystem im Auto aktiviert ist.

Lenkerinnen und Lenker müssten zudem den Verkehr nicht dauernd überwachen,

aber dennoch jederzeit bereit sein,

die Kontrolle über das Fahrzeug wieder zu übernehmen.

Bedingung dafür ist laut Bundesrat,

dass die Autohersteller umfassend nachweisen,

dass die Sicherheit während des automatisierten Fahrens gewährleistet ist.

Weiter soll auf bestimmten Parkplätzen das automatisierte Parkieren

ganz ohne Fahrer möglich werden.

Die Vorschläge gehen nun in die Vernehmlassung.

Und nun zu einem Thema, das derzeit wieder bei vielen aktuell werden dürfte,

ein Krankenkastenwechsel.

Der Bundesrat möchte, dass die Versicherten bei einer Krankenkasse

künftig flexibler das Versicherungsmodell wechseln können.

Es soll möglich werden, auch unter dem Jahr vom Standardmodell

in ein alternatives Modell zu wechseln,

also etwa ins Hausarztmodell oder in ein solches mit Telmet.

Dass ein Wechsel unter dem Jahr bislang nicht möglich sei,

könne den Versicherten finanzielle Probleme bereiten,

sagt der Bundesrat.

Zum Beispiel bei einem Umzug in einen anderen Kanton mit höheren Prämien

oder wenn man arbeitslos werde.

Und noch zu den Börsendaten von 18.08 geliefert von SIX.

Der Swiss Market Index schließt bei 10.675 Punkten minus 1,3%.

Der Dow Jones Index in New York fällt um 0,5%.

Der Euro wird zu 94°, 59° gehandelt und der Dollar zu 89°, 82°.

Und was erwartet uns wettermäßig in den nächsten Stunden, Simon Richtle?

Morgen fällt vor allem in Juranehe und im Süden zeitweise Regen,

sonst lockern die Wolken tagsüber auf.

In den Voralpen und am Alpen Nordhang scheint mit Föhn zeitweise die Sonne

und die Temperaturen in den Föhntälern 22° und sonst 16°.

US-Präsident Joe Biden ist nach Israel gereist

und hat heute Ministerpräsident Benjamin Netanyahu getroffen.

Seit dem Angriff der Hamas auf Israel hat sich die USA klar auf die Seite Israels gestellt.

Deshalb stellt sich die Frage, welche Rolle kann die USA

mit dieser klaren Positionierung im Naustkonflikt noch spielen?

USA-Korrespondentin Barbara Goldby.

Präsident Joe Biden sagte, Israel sei nicht allein

und Israel habe die Rückendeckung der USA, wenn es darum geht,

das eigene Volk zu verteidigen.

Joe Biden erinnerte daran, dass die Gründung Israels

auf Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden beruhe.

Ich verspreche, dass die USA diese Freiheit verteidigt

und sich für Gerechtigkeit und Frieden einsetzt, heute, morgen und immer.

Diese klare Positionierung kommt für Naustexperte Aaron David Miller nicht überraschend.

Miller arbeitete 24 Jahre lang für das US-Aussendepartement

und war Berater bei arabisch-israelischen Verhandlungen.

Er sagt, die Unterstützung Israels sei tief in der emotionalen

und politischen DNA von Präsident Biden verankert.

Aaron David Miller beteiligte sich vor rund 20 Jahren

an den amerikanischen Bemühungen, Abkommen zwischen Israel,

Jordanien, Syrien und den Palästinensern zu vermitteln.

Nun seien die USA von einer Vermittlerrolle zwischen Israel

und den Palästinensern weit entfernt.

Als Hauptgrund sieht Aaron David Miller jedoch nicht in erster Linie

die klare Pro-Israel-Position der USA,

sondern die veränderte Konstellation im Nahen Osten.

Es fehlten Liederfiguren wie damals, die die Hamas kontrollieren könnten.

Und trotzdem lässt Aaron David Miller nicht gelten,

dass der Einfluss der USA geschmäler sei,

zumindest nicht, was die kurzfristigen Entwicklungen betrifft.

Joe Biden wäre sonst gar nicht erst nach Israel gereist, sagt er.

Ich bin sicher, dass Biden über humanitäre Hilfe spricht

und harte Gespräche mit Netanyahu führt über die Pläne einer Bodenoffensive.

Biden hat zuletzt auch vor Zivilen Opfern gewarnt,

gesagt, dass es ein Fehler wäre, den Gaza-Streifen zu besetzen

und er hat an die Regeln in einem Krieg erinnert.

Eigentlich hätte Joe Biden nach Jordanien weiterreisen sollen

und dort den Jordanischen König, Palästinenser für Abbas

und den ägyptischen Präsidenten, als sie sie treffen sollen.

Dieses Treffen wurde jedoch abgesagt nach der Bombardierung eines Spitals in Gaza.

Dafür schieben sich Israelis und Palästinenser gegenseitig die Schuld zu.

Joe Biden sagte, er wolle den Dialog mit beiden Seiten führen.

Er bleibt im Austausch mit regionalen führen,

um möglichst zivile Opfer zu verhindern.

US-Präsident Biden ist inzwischen wieder aus Israel abgereist,

kurz vor dem Abflug, hat das Weiße Haus mitgeteilt,

100 Mio. Dollar Hilfsgelder für die palästinensische Bevölkerung bereitzustellen.

Sie hören da 6 Jahre Zeit auf Radio SRF mit diesen weiteren Fragen.

Welchen Spielraum gibt das Völkerrecht Israel bei der Bekämpfung der Hamas?

Wie viel müsste der Staat zahlen, wenn die schweiz-olympische Spiele austragen würde?

Was hat der Schweiz die sogenannte Neue Seidenstraße gebracht?

Und warum der Datenschutz verhindert,

dass der digitalisierte Staatskalender in Bern öffentlich abrufbar ist?

Antworten gibt's hier im Echo der Zeit.

Nicht erst der Einschlag einer Rakete vor einem Spital in Gaza

hat grundsätzliche Fragen aufgeworfen.

Welche internationalverbindlichen Regeln gelten bei bewaffneten Konflikten?

Mit welchen Mitteln darf sich Israel gegen die Gewalt der Hamas zu wehrsetzen

und gelten diese Regeln auch für nicht staatliche Organisationen wie die Hamas?

Antworten auf diese Fragen habe ich heute Nachmittag von Andreas Müller erhalten,

als Professor für Völkerrecht und Menschenrechte an der Universität Basel.

Betont wurde in den letzten Tagen immer wieder Israel hat das Recht,

sich gegen die Hamas militärisch zur Wehr zu setzen.

Andreas Müller hat mir zunächst erklärt, was dieses Selbstverteidigungsrecht umfasst.

Das Selbstverteidigungsrecht, das in der UNO-Karte geregelt ist,

umfasst das Recht, sich gegen einen bewaffneten Angriff zu verteidigen.

Das liegt von der Größenordnung, die da in den letzten Tagen der Stadt gefunden hat,

vonseiten der Hamas, jedenfalls vor.

Historisch betrachtet war das Recht auf Selbstverteidigung so konzipiert,

dass es zur Selbstverteidigung berechtigt gegen den bewaffneten Angriff eines anderen Staates.

Das liegt ja hier nicht vor.

Allerdings gibt es eine zunehmend große Zahl an Völkerrechtlern,

die aufgrund der Entwicklungen, die damals so noch nicht voraussehbar waren, davon ausgehen,

dass wenn ein bewaffneter Angriff vorliegt, auch von einer terroristischen Organisation,

wie der Hamas, das Selbstverteidigungsrecht besteht, wie in diesem Fall eben gegeben.

Gibt es auch Einschränkungen beim Selbstverteidigungsrecht?

Ja, das Selbstverteidigungsrecht ist grundsätzlich daran gewohnt,

dass es nur so lange geübt werden darf, wie der bewaffnete Angriff andauert

oder ein jedenfalls erhebliches Risiko besteht, dass er wiederholt wird.

Das könnte man in dem Fall wahrscheinlich vernünftigerweise bejahen.

Vor allem stehen aber Selbstverteidigungsmaßnahmen immer unter dem Vorbehalt der Verhältnismessigkeit.

Also, sie dürfen nur so viel Selbstverteidigung geübt werden, wie nötig ist,

um den Angriff abzuwehren und für die Zukunft zu verunmöglichen.

Aber das heißt in dem Fall doch, dass es hier erhebliche Spieler im FI-Seil gibt, im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts.

Was heißt Verhältnismessigkeit jetzt ganz im konkreten Fall?

Wie weit darf Israel gehen und wie lange darf Israel seinen Selbstverteidigungsrecht in Anspruch nehmen?

Gut, das mit der Konkretisierung ist immer schwierig, weil es eine Einzelfallbeurteilung erfordert.

Also eine Bodenoffensive, wie sie offensichtlich zumindest angedacht wird,

wäre im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts grundsätzlich durchaus denkbar.

Also Israel dürfte die Grenze ins besetzte Gebiet diesbezüglich überschreiten

und auf jeden Fall auch militärische Maßnahmen vornehmen,

die dazu dienen, die Handlungsfähigkeit der Hamas einzuschränken oder zu beenden.

Das ist immer das ganz Schwierige, wie viel dann an zivilen Opfern in dem Rahmen in Kauf genommen werden darf.

Aber es ist nicht unbegrenzt, wie wohl beim Recht der Selbstverteidigung

würde ich sagen, im Moment Israel nennenswert ein Spielraum hat.

Sie haben die zivilen Opfer angesprochen, sagt das völkerrecht ganz konkret,

in welchen Fällen zivilen Opfer eben in Kauf genommen werden dürfen?

Wir haben bis jetzt ja geredet über das Recht der Selbstverteidigung.

Zusätzlich muss Israel, wenn es diese Selbstverteidigungen in Anspruch nimmt,

das sogenannte humanitäre Völkerrecht beachten, also das Recht des bewaffneten Konflikts

und die internationalen Menschenrechte.

Das sind zusätzliche rechtliche Vorgaben, die kumulativ zu dem, was wir besprochen haben, dazukommen.

Und in dem Zusammenhang gibt es zwei ganz, ganz zentrale Grundsätze.

Einerseits das Unterscheidungsgebot, das eine krigsführende Partei zu allen Zeiten unterscheiden muss

zwischen combatanten, zwischen kämpfenden Personen und Zivilpersonen.

Und das ist dann eben die Regel, Zivilpersonen und zivile Objekte, wie eben auch Krankenhäuser oder Schulen,

dürfen niemals auch nicht im Rahmen der Selbstverteidigung direkt zum Ziel eines militärischen Angriffs gemacht werden.

Das ist die eine Regel.

Und die zweite ist, wenn an sich legitimerweise ein militärisches Ziel,

eine Kaserne oder ein verschanztes Haus angegriffen wird,

dann muss der Angriff so gestaltet werden, dass die zivilen Opfer minimiert werden und nicht,

und da kommt es das Verhältnismäßigkeitsprinzip noch einmal, nicht außer Verhältnis stehen dürfen,

zu dem zu erwarten, dann militärischen Erfolg.

Aber das ist wieder eine Einzelfallbeurteilung, jetzt aber auf die einzelne Kampfhandlung

oder die einzelne militärische Operation bezogen.

Die Hamas, die benutzt ja immer wieder zivile Einrichtungen für militärische Zwecke,

zum Beispiel Munition und Waffen in Schulhäusern, ist das völkerrechtlich erlaubt?

Auf keinen Fall.

Der Unterscheidungsgrundsatz bindet natürlich auch die Hamas, also auch die muss sich an die Regel halten,

dass man zivile Objekte nicht militärisch nutzen darf und umgekehrt.

Es ist nur so im humanitären Völkerrecht, dass hier kein Reziprozitätsgebot gilt,

weil das eben der humanitären Zielsetzung widersprechen würde.

Auch wenn die eine Kriegspartei die Regeln des humanitären Völkerrechts massiv verletzt,

heißt es nicht automatisch, dass die andere Seite dann von ihren Pflichten entbunden wäre.

Es gibt ja immer wieder Stimmen, die sagen, dass Völkerrecht das existiert,

eigentlich nur auf dem Papier und wird im Krieg ohnehin dauernd verletzt.

Aber wenn wir mal ein Gedankenspiel machen, wie wäre eigentlich die Situation,

wenn es das Völkerrecht überhaupt nicht gäbe?

Naja, es ist ja so, die Regeln des Kriegsvölkerrechts sind eigentlich nicht von Menschen formuliert worden,

die irgendwie besonders idealistisch gewesen wären, also ich meine das jetzt nicht negativ,

sondern die mit einem gesunden Maß an Realismus herangegangen sind.

Und viele davon basieren auf der Idee, tue gewisse Dinge nicht und hoffe darauf,

dass auch die andere Seite eine gewisse Messigung oder eine gewisse Zurückhaltung enttagelegen wird.

Also das heißt, vielleicht würden solche Überlegungen bei Kriegsführenden Parteien auch funktionieren,

wenn es keine kodifizierten Regeln des Kriegsvölkerrechts gäbe.

Also das halte ich gar nicht für ausgeschlossen.

Gleichzeitig ist die Versuchung immer groß, dass man sie im Einzelfall doch verletzt,

in der Hitze des Gefechts unter politischem Druck von zu Hause.

Also das führt eine ganz prekäre Existenz des Kriegsvölkerrechts, aber man muss einfach sagen,

das ist so ein bisschen der ganz bescheidene Ansatz.

Jedes Kriegsverbräuch in jedem Übergriff, den man verhindern oder vielleicht mäßigen kann,

ist schon ein kleiner Erfolg in ganz furchtbaren Rahmenbedingungen, die Krieg bedeutet für alle.

Sagt Andreas Mülle, er ist Professor für Europarecht, Völkerrecht und Menschenrecht an der Universität Basel.

Die Schweiz könne olympische Winterspiele austragen und zwar schon im Jahr 2030.

Dies zumindest ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie,

welche von Swiss Olympic in Auftrag gegeben wurde, den Dachverband des Schweizersports.

Heute Nachmittag wurden die Ergebnisse an einer Medienorientierung präsentiert.

Mit dabei war Inlandredaktor Philipp Schremli.

Olympische Winterspiele in der Schweiz seien machbar, sagt die Studie.

Wenn sie nach einem neuen Konzept durchgeführt würden.

Dieses Konzept sieht vor, dass nicht eine Gemeinde oder ein Kanton-Ausdragungsort wären,

sondern die Schweiz als ganzes Land.

Die Spiele fänden in allen vier Landesteilen statt,

überall dort, wo heute schon internationale Wintersportkämpfe durchgeführt werden.

Dies hätte den Vorteil, dass nur wenig Infrastruktur neu gebaut werden müsste,

die Kosten wären tief und könnten gemäss Machbarkeitsstudie

Einnahmen gedeckt werden, die an den Spielen generiert würden.

Gemäss einer Umfrage ließe sich auch die Bevölkerung

für derartige Olympische Winterspiele gewinnen.

Zwei Drittel der Bevölkerung könnten sich die Schweiz

als Austragungsort für solche Spiele vorstellen,

so das Ergebnis der Umfrage,

welche das Forschungsinstitut GFES Bern durchgeführt hatte.

Dazu sagt Jörg Stahl, Präsident des Exekutivrats von Swiss Olympic.

Das hat auch mich persönlich bekräftigt in meiner Überzeugung,

dass die Schweiz die Kraft und die Motivation hat,

solche neuen Olympischen und Paralympischen Winterspiele auszutragen.

Dass bei der Schweizer Kandidatur vieles anders sei

als bei vorangegangen Olympischen Spielen,

beispielsweise, dass es eben keinen Haupt-Ausdragungsort gäbe,

sei eine Chance, sagt Ruth Wipfelsteinecker,

Vizepräsidentin des Exekutivrats von Swiss Olympic.

Und dieser Ansatz werde auch vom Internationalen Olympischen Komitee begrüßt.

Die Olympische Bewegung steht am Anfang einer neuen Ära

mit nachhaltig organisierten Spielen, von denen möglichst viele profitieren.

Unsere Vision ist es, dass die Schweiz einen wichtigen Beitrag

zu diesem Moment der Olympischen Bewegung leisten kann,

mit dezentral und vernünftig organisierten Winterspielen.

Trotz dieses dezentralen Modells

bleiben die Schweizer Umweltverbände skeptisch,

die in der Vergangenheit schon gegen Schweizer Bewerbungen

für olympische Spiele waren.

Stellar Jäger von ProNatura Schweiz sagt,

Wirklich nachhaltige olympische Spiele

im Sinne der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit gibt es nicht.

Internationale sportliche Grossanlässe sind immer mit viel Mobilität,

mit Ressourcenverbrauch, mit Abfallproblemen und so weiter verbunden,

selbst wenn die Infrastruktur schon vorhanden ist.

Die beiden letzten Schweizer Kandidaturen wurden von der Bündner

und von der Walliser Bevölkerung jeweils an der Ohrne versenkt.

Beide Male spielten finanzielle Überlegungen eine wichtige Rolle,

die beiden Kantone hätten sich mit Millionenbeträgen an den Spielen beteiligen sollen.

Solche Finanzreferenten seien nun weniger wahrscheinlich,

sagen die Verantwortlichen von SwissOlympic,

wegen des neuen Austragungskonzepts,

weil ein Großteil der Infrastruktur bereits vorhanden sei.

Gemäß der Machbarkeitsstudie

dürfte der Staat kaum zur Kasse gebeten werden,

die Spiele könnten privat finanziert werden.

Man sollte sich doch lokal Widerstand bilden,

wäre eine Verlegung der dort vorgesehenen Wettbewerbe

in einen anderen Kanton möglich.

Das Internationale Olympische Komitee wünscht sich nachhaltigere Spiele

und die Schweiz sei für so eine Austragung predestiniert,

sagt Urs Lehmann, Präsident des Schweizerischen Schieferbandes.

Diese Konstellation sei eine große Chance.

Die allergrößte Wahrscheinlichkeit,

Olympia zu erleben in der Schweiz ist und bleibt 2030.

SwissOlympic wird nun mit dem Internationalen Olympischen Komitee

in einen vertiefen Dialog treten.

Sollte das Schweizer Modell überzeugen,

könnte die Schweiz schon im nächsten Sommer

den Zuschlag für die Winterspiele 2030 erhalten.

Ab heute steht in Wien der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz vor Gericht.

Er soll vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss

falsch ausgesagt haben.

Dieser Prozess gegen Österreichs Exkanzler

ist nur einer der vielen Skandale und Affären,

die in unserem Nachbarland in den letzten Jahren

ans Tageslicht gekommen sind.

Bei einem Schuldspruch von Kurz wäre der Schaden für Österreichs Politik,

vor allem für dessen konservative ÖVP enorm.

Bei einem Freispruch von Kurz,

Kurz müsste sich hingegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft

äußerst kritische Fragen gefallen lassen.

Auslandedaktor Franko Batell.

Exkanzler Kurz soll falsch ausgesagt haben,

und zwar bei einem Thema, das man in Österreich bestens kennt.

Es geht um Postenschacher.

Lokrative staatliche Posten werden in Österreich oft intransparent verteilt,

unter der Hand unter Parteifreunden sozusagen.

So auch der Chefposten der Staatsholding ÖBAK,

die die österreichischen Beteiligungen an staatsnahen Betrieben verwaltet.

Dieser Chefsessel ist gut gepolstert, also gut bezahlt,

und er ging, als Sebastian Kurz noch Kanzler war,

an einen seiner engsten Freunde, Antoma Schmid.

Für genau diese Ernennung interessierten sich das Parlament

und die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Dazu beteuerte Sebastian Kurz vor einem parlamentarischen Ausschuss,

er sei in die Vergabe dieses Postens an Schmid nicht direkt involviert gewesen.

Ich hoffe doch auf ein faires Verfahren und darauf,

dass am Ende des Tages sich diese Vorwürfe auch als falsche herausstellen.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist anderer Meinung,

und darum steht Sebastian Kurz seit heute vor Gericht.

Ob er am Schluss des aufwendigen Prozesses tatsächlich verurteilt wird,

ist allerdings ungewiss.

Denn Kurz würde nur dann bestraft, wenn er vorsätzlich falsch ausgesagt hätte.

Wenn er sich aber lediglich nicht korrekt erinnerte

oder sich vor dem Ausschuss nicht korrekt ausdrückte,

dann kommt Kurz ohne Strafe davon.

Ihm diesen Vorsatz, also die Absicht zu lügen nachzuweisen,

das dürfte schwierig sein.

Anklage und Verteidigung haben zu dieser Frage viel Material beigebracht.

Ex-Kanzler Kurz präsentierte ein mitgeschnittenes Telefongespräch mit Thomas Schmid.

Diese soll beweisen, dass Kurz stets korrekt gehandelt hat.

Ja, servus, Grüß dich.

Hallo Thomas, Entschuldige, jetzt war ich gerade in einem Telefonat.

Ich habe kein Telefon.

Wir haben gerade gerade draußen, deshalb habe ich es nicht gehört.

Laufen Genesischen auch, sollte ich auch einmal machen.

Vieles in diesem Gespräch ist banal.

Aber es gibt auch Textnachrichten zwischen Kurz und Schmid

und die sind punkter Postenschacher ziemlich eindeutig.

Da schrieb Kurz an Schmid, kriegst eh alles, was du willst.

Schmid antwortete darauf, ich liebe meinen Kanzler.

Das Gericht muss nun entscheiden, ob Kurz diesen Posten tatsächlich direkt vergeben

und ob er vorsätzlich falsch ausgesagt hat.

Wird Kurz tatsächlich verurteilt, so wäre dies für seine Partei,

für die konservative ÖVP, ein schwerer Schlag,

denn sie hat noch weitere Skandale und Ermittlungen am Hals.

Kommt Kurz aber ungeschoren davon, dann träfe dieser Schlag die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Sie hatte schon den ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache

wegen Korruption verurteilen wollen und scheiterte, zumindest bisher.

Scheitert sie nun auch bei Kurz, dann wäre das eine Blamage.

Und trotzdem würde ein Freispruch für Exkanzler Kurz nicht bedeuten,

dass er ein für allemal aus dem Schneider wäre, denn es laufen noch weitere Ermittlungen.

So wird Kurz vorgeworfen, er habe Wahl umfragen zu seinen Gunsten frisieren und publizieren lassen

und zwar mit Steuergeldern.

Dieser Vorwurf wiegt schwerer als die Falschaussage

und erschütterte vor zwei Jahren die Republik Österreich.

Diese Affäre führte damals zum Sturz von Kurz.

Weil noch ermittelt wird, gibt es noch keine Anklage.

Doch die Aussagen und Indizien, die Kurz belasten, wiegen schwer.

Seit seinem Rückdreh 2021 ist Kurz in der Privatwirtschaft tätig.

Regelmäßig tauchen allerdings Meldungen auf.

Er plane ein politisches Comeback für die Wahl im nächsten Jahr.

China hat vor rund zehn Jahren das Projekt Neue Seidenstrasse lanciert,

auch bekannt unter dem englischen Namen Belt and Road Initiative.

Bei diesem länderübergreifenden Megaprojekt geht es darum,

neue Handelswege zu schaffen und bestehende auszubauen.

Etwa durch den Bau von Eisenbahnlinien, Straßen und Häfen in über 100 Ländern

in Asien, Afrika und Europa.

Die Schweiz hat sich vor vier Jahren zur Neuen Seidenstrasse bekannt.

Sie hat damals eine Absichtserklärung unterschrieben,

ein sogenanntes Memorandum of Understanding oder kurz MOU.

Der damalige Bundesrat Ueli Maurer erklärte 2019

den Zweck dieser Erklärung im Echo der Zeit so.

Bei diesem MOU geht es darum, dass wir die Zusammenarbeit

von Schweizer Unternehmen und chinesischen Unternehmen

in Drittstaaten regeln.

Es geht darum, dass wir gute Voraussetzungen schaffen

für Schweizer Unternehmen, die sich an diesem Ausbau beteiligen,

damit sie gleich lange Spieße haben wie chinesische Unternehmen.

Diese Tage feiert China, dass Spieße erreichte

und hat dazu unter anderem Russlands Präsidenten Putin nach Peking eingeladen.

Wir nutzen den Anlass und fragen, was hat die Neue Seidenstrasse

der Schweiz gebracht?

Wirtschaftsredaktor Damian Rast.

Fragt man nach dem bisherigen Nutzen der Neuen Seidenstrasse

für die Schweizer Wirtschaft, kommt Rudolf Minsch

zu einem ernüchternden Schluss.

Schweizer Firmen waren kaum involviert.

Die Projekte wurden von chinesischer Seite geplant,

finanziert, umgesetzt, gebaut.

Mit dieser Einschätzung ist der Chefökonom

des Wirtschaftsdachverbandes Economy Swiss nicht allein.

Anfragen bei den zuständigen Stellen des Bundes,

bei anderen Wirtschaftsverbänden und auch bei einzelnen Firmen

vermitteln ein ähnliches Bild.

Und auch der damalige Schweizer Botschafter in China,

Bernardino Regazioni, sagt, die Unterzeichnung des Memorandums

auf Understanding habe wirtschaftlich kaum etwas gebracht.

Es lief wie vorher eine besondere Verstärkung der Zusammenarbeit.

Im Memorandum haben sich die Schweiz und China für eine engere Zusammenarbeit

bei der neuen Seidenstrasse ausgesprochen.

Das Ziel Schweizer Firmen sollten sich einfach an Projekten beteiligen können,

etwa am Bau, aber auch an der Finanzierung oder der Versicherung

von neuen Bahnanlagen, Brücken oder Straßen.

Dass die neue Seidenstrasse der Schweizer Wirtschaft

unmittelbar mehr Aufträge bringen würde, sei aber nicht zu erwarten gewesen,

sagt Rudolf Minsch.

Denn für Schweizer Unternehmen sei es schwierig an den gigantischen

Infrastrukturprojekten der neuen Seidenstrasse teilzunehmen.

Die Chinesen haben eine dermaßen große Erfahrung in den riesigen

Infrastrukturprojekten aufgebaut in den letzten 40 Jahren,

innerhalb von kurzer Zeit eine ganze Stadt zu bauen beispielsweise.

Diese Kompetenzen in dieser Größenordnung haben wir in der Schweiz einfach nicht.

Außerdem sei der Wettbewerb oft nicht ganz fair.

Da würden die Aufträge für die neue Seidenstrasse,

wie im Memorandum of Understanding vorgesehen, ausgeschrieben.

Aber...

Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele dieser Projekte auch von China

quasi quer subventioniert werden und entsprechend die Anbieter

auch preislich derart günstiger anbieten können,

dass die Schweizer Unternehmen nicht mithalten können.

Die Bilanz der neuen Seidenstrasse fällt für die Schweiz bisher also bescheiden aus.

Der ehemalige Botschafter Bernardino Regazoni sagt sogar,

im Rückblick betrachtet habe das Memorandum of Understanding vor allem China genützt.

Zu zeichnen, dass ein wichtiger Wirtschaftsjahr europäischer Partner am Bord ist,

ist natürlich schon ein gutes politisches Resultat für China.

Das hat für China eine wichtige Rolle gespielt.

Diese Aussage ist umso brisanter, weil die neue Seidenstrasse

eine starke geopolitische Komponente aufweist.

Oder anders gesagt, sie dient China auch dazu,

seinen Einfluss in der Welt auszubauen.

Hat man China also viel gegeben und nichts dafür bekommen?

Nein, sagt Martin Herzl, Präsident von Swissmem,

dem Verband der Schweizer Maschinen, Elektro- und Metallindustrie.

Das Memorandum of Understanding nütze durchaus.

Wenn die Unterzeichnung dieses Emmaus auch nur symbolischen Charakter hatte,

dann ist es trotzdem ein Türöffner für Schweizer Industrieunternehmen,

ein gute Siegel gegenüber den chinesischen Partnern,

das man uns vertrauen kann.

Und auch Economisvis-Chef-Ökonom Rudolf Minsch sagt,

längerfristig könnte die neue Seidenstrasse der Schweiz durchaus etwas bringen.

Das Projekt führt nämlich zu mehr Handel

und damit zu mehr Wachstum in den beteiligten Ländern.

Was wiederum positive Effekte haben sollte,

auf die Nachfragen nach Schweizer Produkten und Dienstleistungen.

Aber da vergehen noch einige Jahre ins Land.

Ob sich diese Hoffnung bewahrheitet

und sich längerfristig der Nutzen für die Schweiz und für China die Waage halten,

muss sich also noch zeigen.

Damian Rast.

Hier im Echo der Zeit schauen wir noch nach Bern.

Dort wurde der Staatskalender aufwendig digitalisiert,

doch nun verhindert der Datenschützer,

dass er öffentlich im Netz einsehbar ist.

Zuerst aber noch dies.

Damit die Energiewende gelingt

und die Klimaziele von Paris in Reichweite bleiben,

braucht es einen Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion

aus Wind und Sonnenkraft.

Doch diese Ausbau gelingt nur,

wenn genügend Rohstoffe für den Bau von Photovoltaikmodulen,

Windrädern und Batterien verhandelt sind.

Die Produktion der sogenannten seltenen Erden,

die für diese Produkte nötig sind,

haben Europa und die USA aber bisher verschlafen.

China dominiert den Markt.

Doch ein Projekt in Norwegen soll Gegensteuer geben.

Thierry Brutton, der EU-Kommissar für den Binnenmarkt

und Dienstleistungen,

räumt an einer Konferenz der internationalen Energieagentur IEA in Paris

letzte Woche offen ein, dass Europa,

obwohl ursprünglich Pionier im Abbau von Rohstoffen

seine Wettbewerbsfähigkeit verloren habe.

China kontrolliert große Teile des Weltmarktes

für seltene Mineralien mit Minen- und Verarbeitungsstätten

in Asien, Afrika und Südamerika.

Zum Beispiel auch, wenn es um seltene Erden,

wie Basten, Esiten und Parisiten geht,

um Rohstoffe, die vor allem für die Produktion von Windrädern

und von Batterien für Elektroautos benötigt werden,

erklärt Alfrey Stadt, der Chef von Rare Earth,

der

99% der alldepermanente Magnet für die Europäische Industrie

kommt aus einem Land, China.

Unsere Ambition ist, eine Produktion von 1 Mio. Tonnen Rohstoffe

bis 2030 soll die Norwegschemine 10% der europäischen

Nachfrage befriedigen, hofft Alfrey Stadt.

Bis 2040 könnte es sogar ein Drittel sein.

Auf die Frage, ob eine Mine in Norwegen

im Wettbewerb gegen Chinesische bestehen können,

meint der Unternehmer.

Das sei schwierig zu beantworten,

weil die Produktion in China stark subventioniert sei

und weil in Norwegen in unterirdischen Minen gearbeitet werde.

Das sei viel umweltfreundlicher und weniger störend

für die lokale Bevölkerung, aber teurer als der offene Bergbau,

den China betreibt, betont Alfrey Stadt.

Er hofft, dass er wegen der steigenden Nachfrage

bald höhere Preise verlangen kann und das in die EU unterstützt.

China nämlich fördert bereits seit 20 Jahren

die Produktion und Verarbeitung von seltenen Erden

und kritischen Metallen.

Da müsse Europa endlich nachziehen, meint Guy Thiron,

der direkter von Eurometo,

dem Verband der europäischen Metall- und Minenindustrie.

Europa wolle eine eigene Industrie für Solaranlagen

und für andere grüne Technologien aufbauen.

Da sei es nur logisch, wenn Europa sich auch möglichst lokal

mit den dafür notwendigen Rohstoffen versorgen.

Nur, die Rahmenbedingungen dafür,

seien in Europa bisher wenig attraktiv,

beklagt sich der Direktor von Eurometo.

Die EU-Kommission hat allerdings im Frühling ein Gesetzespaket

auf den Weg gebracht,

dass die Versorgung mit kritischen Mineralien

beschleunigen soll.

Noch ist es zu früh, um zu sagen, ob und wie das wirkt.

Seit 300 Jahren veröffentlichter Kanton Bern den sogenannten

Staatskalender.

Da steht zum Beispiel drin, wie die Verwaltung aufgebaut ist,

wer im Parlament sitzt oder in Kommissionen vertreten ist.

Es sind Adressen und Telefonnummern verzeichnet.

Der Kalender, der ist öffentlich oder war es.

Denn die letzten 110 Jahre sind seit kurzem

digital und unter Verschluss.

Zum Ärger von Wissenschaftlerinnen, Forschern und Historikerinnen.

Es ist ein Beispiel dafür, dass sich die Digitalisierung

und der Datenschutz auch bei der Geschichtsschreibung

immer häufiger in die Quere kommen.

Thomas Bressmann.

Der Staatskalender, der ist Kantons Bern.

Ein ehrwürdiges Heft mit vielen Informationen.

Ein Verzeichnis aller Personen, die für den Kanton Bern arbeiten.

Die Bücher von Kanton Bern,

sind fein säuberlich digital abgelegt und problemlos zu finden.

Man kann sich zum Beispiel durch die Ausgabe von 1912 Blättern,

wo man liest, dass in der Stadt Bern damals

knapp 86.000 Personen lebten.

Und wer in welchem Amt oder in welcher Kommission tätig war.

Denn Kalender durch Blättern, etwas, was Forscherinnen gerne

und häufig tun, sagt Historiker Sascha Zahler,

Präsident der Schweizer Gesellschaft für Geschichte.

Es ist wie das, was wir tun.

Es ist wie das Telefonbuch einer Verwaltung.

Und dank dem kann man exakt rekonstruieren,

wie die Ämter hießen, wie waren die Federführungen.

Also eigentlich ist das eine unerlässliche Quelle.

Und zu begreifen, wer die Akteurin und Akteurin in der Zeit war.

Alle Bände des Staatskalenders

wurden der Reihe nach digitalisiert und ins Netz gestellt.

Und waren dort seit 2017 vollständig einsehbar.

Bis diesen Sommer.

Denn der Datenschutzbeauftragte des Kantons Bern

veranlasste, dass die Ausgabe der Bücher

der letzten 110 Jahre wieder vom Netz genommen wurden.

Aus Datenschutz gründen.

Sascha Zahler kann das nicht verstehen.

Er spricht den Garf und Zensur.

Die Ausgabe des Staatskalenders können zwar im Staatsarchiv

noch angeschaut werden,

nicht aber digital von zu Hause oder dem Büro aus.

Was aber in den Augen von Sascha Zahler

fürs effiziente Forschen nötig wäre.

Aktiv wurde der Datenschützer aufgrund eines Hinweises.

Eine Person, welche einst für den Staat gearbeitet hatte,

fühlte sich wohl gestört,

dass sie im Kalender aufgelistet ist

und dass dies digital ersichtlich ist.

Historiker Sascha Zahler stört sich auch an der langen Sperre.

Diese wurde auf 110 Jahre angesetzt.

Der Bern hat Datenschutzbeauftragte Uli Buri begründet,

die lange Dauer so.

Solange keine gesetzliche Grundlage da ist,

müssen wir das Datenschutzrecht wahren.

Wir sind davon ausgegangen,

dass wir wie im Archivrecht annehmen dürfen,

dass nach 110 Jahren niemand mehr lebt

und deshalb auch eine Publikation ohne Geld.

Auch eine Publikation ohne gesetzliche Erlaubnis möglich ist.

Die Ko-Präsidentin des Vereins der Archivarinnen und Archivare

erstaunt das Durchgreifen des Datenschützers nicht.

Solche Fälle kämen derzeit öfter vor.

Denn, sagt Heike Batzak,

gerade die Behörden tun sich schwer im Umgang mit der Digitalisierung.

Wenn man ist dann einfach sicher gegangen,

es kann dann definitiv nichts passieren.

Der Zugang ist nicht mehr möglich.

Man weiß, was mit den Daten passiert.

Wir alle wissen nicht genau, was mit diesen Daten passiert.

Die im Internet sind, hat man einfach die Maximalsperre

aus meiner Sicht dann genommen.

Einfach aus Angst, was falsch zu machen.

Der Umgang mit Daten und der Digitalisierung von Archiven

müssen neu gelernt.

Gesetze angepasst werden, fordert die Archivarin.

Heike Batzak spricht von einem Paradox.

Viele Institutionen und Archive seien angehalten,

ihre Bestände zu digitalisieren, auch mit Steuergeldern.

Gleichzeitig würden die aufgearbeiteten Daten

der Öffentlichkeit vorenthalten.

Forscherinnen und Wissenschaftler sind wegen der Sperrung

des digitalen Staatskalenders in Bern aufgeschreckt.

Sacha Zala, der Präsident der Schweizer Gesellschaft für Geschichte,

ist bei den Verantwortlichen vorstellig geworden

und schließt auch rechtliche Schritte nicht aus.

Thomas Pressmann.

Auch diese Sendung hier, die gibt es digital,

sie ist aber frei zugänglich und kann jederzeit nachgehört werden

auf www.srf.ch.audio oder als Podcast

überall auf allen gängigen Podcastkanälen.

Das war der sechere Zeit am Mittwoch,

dem 18. Oktober, mit Redaktionsschluss um 18.43 Uhr.

Verantwortlich für die Sendung ist Lukas Schneider

für die Nachrichten.

Adrian Huber vom Mikrofon verabschiedet sich Matthias Kündig.

Das war ein Podcast von SRF.

Copyright WDR 2021

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Vor dem Hintergrund des Nahostkrieges verbieten die Städte Basel, Bern und Zürich für dieses Wochenende Demonstrationen, die auf das Leiden von Isreali sowie Palästineserinnen und Palästinesern aufmerksam machen. Die drei Städte begründen ihren Entscheid mit der Sicherheitssituation.

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