11KM: der tagesschau-Podcast: Opferentschädigung: Wenn Bürokratie auf Trauma trifft

tagesschau tagesschau 10/2/23 - Episode Page - 32m - PDF Transcript

Manche Verbrechen dauern nur wenige Minuten.

Ihre Folgen oft ein Leben lang.

Ich kann ja nicht berechnen, wann es passiert.

Ich kann auch nicht sagen, was sind meine Trigger.

Es kann Geruch sein, es kann eine Jacke von einer Person sein,

es kann ein Auto sein, es kann alles Mögliche sein.

Womit man das traumatische Ereignis verknüpft hat.

Wie geht es weiter, wenn das Trauma Menschen einholt

und das normale Leben unmöglich wird?

Wer Opfer von Missbrauch oder Gewaltverbrechen geworden ist,

kann Unterstützung vom deutschen Start beantragen.

Warum man dabei womöglich bessere Chancen hat,

wenn man in einem guten Viertel aufgewachsen ist,

in einer guten Familie und wie sich der Umgang der Behörden

mit traumatisierten Personen verändern müsste,

das erzählt uns Eva Achinger von BR-Rechercher.

Das ist eine sehr gute Frage.

Es ist eine sehr gute Frage.

Eva Achinger von BR-Rechercher.

Ihr hört 11 km, der Tagesschau-Podcast.

Ein Thema in aller Tiefe.

Mein Name ist Victoria Kupmann.

Heute ist Montag, der 2. Oktober.

Bevor es losgeht, noch ein Hinweis.

In dieser Folge lernen wir Opfer von Gewaltverbrechen

und ihre Geschichten kennen.

Es geht um einen erweiterten Suizid,

später um Entführung und sexuellen Missbrauch im Kindesalter.

Wir beschreiben diese Ereignisse nicht sehr detailliert.

Wenn ich eines dieser Themen triggert,

dann skippe diese Folge vielleicht besser

oder hör sie mit jemandem zusammen.

Eva, hallo.

Wir beginnen diese Geschichte im Jahr 1995.

Was ist da passiert?

Im Jahr 1995 haben die beiden Schwestern Anna-Lena und Laura,

wie wir sie hier nennen, eine schwere Gewalttat erlebt.

Die Schwestern waren damals erst 5 und 7 Jahre alt.

Aus den Akten lässt sich entnehmen, wie auch ihren Erzählungen,

dass die Tat in der Packerage stattgefunden hat.

Nach einem gemeinsamen Familienausflug hat der Vater

eine Waffe aus dem Kofferraum genommen

und erst auf die Mutter auf dem Beifahrersitz mehrfach geschossen.

Und dann auf die beiden Töchter auf der Rückbank,

mehrere Schüsse abgefeuert.

Danach hat sich der Vater selbst umgebracht.

Die Schwestern haben das nur ganz knapp überlebt

und waren dann auch auf der Intensivstation und lagen im Koma.

Die beiden sind im Prinzip über Nacht zu vollweisen geworden.

Unvorstellbar, was ist aus diesen Kindern geworden?

Die beiden sind jetzt Anfang und Mitte 30.

Ich habe die ältere der beiden getroffen,

die wir hier Annalena nennen.

Und sie sind beide verheiratet inzwischen.

Sie haben studiert, die Annalena hat auch einen kleinen Sohn.

Man könnte in Anfangsstrichen sagen, die stehen voll im Leben.

Aber dieses Trauma von damals, haben sie uns erzählt,

hat sie extrem eingeholt.

In jüngerer Vergangenheit, so 2019, ging das los.

Und die Annalena hat mir erzählt,

dass sie z.B. unter schweren Flashbacks gelitten hat.

Flashbacks, was heißt es?

Das kann man sich vorstellen wie so ein Erinnerungsstrom.

Dass quasi wie so ein Film sich vor ihrem inneren Auge

wieder abspielt, was damals passiert ist.

Sie hat mir das ganz eindrücklich erzählt,

dass es in der Jogerstunde passiert ist.

Als sie quasi in der Entspannungsphase war

und auf dem harten Boden lag auf der Matte

und die Lichter waren gedimmt

und raus, durchs Fenster.

Autolichter gesehen und Autos gehört.

Und so ein Industriegebäude, da waren auch Rohre an der Decke.

Das hat sie krass zurückversetzt in diese Situation

damals in der Parkarage.

In diesem Moment habe ich einen Flashback bekommen,

in dem ich wieder zurückversetzt wurde.

In die Parkarage, in der ich angeschossen wurde.

In der ich neben dem Auto lag und fast gestorben bin.

Kurz bevor die Sanitäter in kamen, um mich hochzuheben.

Es war dasselbe Gefühl.

Ich liege auf harten Boden, ich sehe diese Decke

mit Rohren und Lichtern.

Ich sehe Lichter von einem Auto, die an mir vorbeifahren.

Eigentlich in einer Situation, die damit gar nichts zu tun hat,

in der man sich auch entspannen soll auf eine positive Weise,

dann kommt es wieder.

Wie fühlt sie sich dann während oder nach diesem Flashback?

Dieser Yoga Flashback gehört zu denen,

die sie noch besser verarbeiten konnte.

Es gibt noch schwere, hat sie berichtet.

Aber nach den schweren Flashbacks ist es eben so,

dass sie mehrere Tage im Bett liegen muss, sagt sie.

Extrem schwach ist, weil sie das komplett körperlich

und psychisch noch mal durchlebt.

Und extrem viel weinen muss.

Und als sie mir davon so erzählt hat.

Und das ist dann so richtig, wie als wollte, was abfließen.

Und dann braucht es halt noch so ein paar Tage,

dass ich wieder so voll und ganz einfach da bin.

Ich war mir auch völlig klar, wie schwer das ist,

mit so was zu leben.

Wie kann man da funktionieren?

Wie geht man am nächsten Tag in die Arbeit?

Und auch so viele Jahre später noch, ne?

Genau.

Wie hast du die beiden denn erlebt?

Auf der einen Seite sagst du,

sind die ja mitten im Leben irgendwie.

Aber wenn solche Sachen passieren,

dann natürlich total davon beeinflusst.

Also, die Annalena, die ältere der beiden Schwestern,

mit der konnte ich ein langes Interview führen.

Mit der habe ich mich auch mehr Wahls unterhalten.

Die jüngere Schwester, die Laura,

die lebt inzwischen in Skandinavien, der geht's nicht so gut.

Die ist nicht in der Lage, über die Tat zu sprechen.

Oder auch über alles, was jetzt so damit zusammenhängt.

Die Annalena macht einen guten Eindruck.

Man spürt aber, dass zum Beispiel nach dem Interview

hat sie wirklich ein paar Tage gebraucht,

um auf Mails zu antworten.

Sie muss erst mal wieder Kraft schöpfen.

Und seit ein paar Jahren ist es auch schwierig

mit der regelmäßigen Arbeit.

Weil die Flashbacks sie eben so krass rausgetragen haben aus dem Alltag.

Und das war eben auch der Punkt, wo sie gesagt hat,

sie muss jetzt noch mal irgendwie auf den Start zugehen

und braucht einfach Hilfe.

Weil sie so, obwohl sie in Therapie nicht funktionieren kann

und nicht ihrem Arbeitsalltag nachgehen kann.

Und die andere Schwester ist im Ausland,

die sind aber in Kontakt miteinander, oder?

Die sind inzwischen wieder in Kontakt.

Die hat natürlich eine sehr unstehte Kindheit,

wie man sich vorstellen kann.

Waren beide in Heimen untergebracht, in Pflegefamilien,

mal gemeinsam, mal in unterschiedlichen Einrichtungen.

Und über ein paar Jahre hatten sie sich aus den Augen verloren,

aber inzwischen stehen sie sich wieder sehr nahe.

Und wie gesagt, die jüngere Schwester lebt in Skandinavien,

hat dort auch promoviert und an der Universität gearbeitet,

musste jetzt aber 2020 die Arbeit dort auch aufgeben.

Weil das Trauma eben wieder so stark hochgekommen ist.

Die Laura sind relativ heftig, der geht es nicht gut gerade.

Die leidet unter schweren Depressionen,

eine posttraumatischen Belastungsstörung

und hat auch immer wieder Selbstmordgedanken.

Mhm.

Wie geht es denn weiter für die Schwestern?

Also, die beiden haben dann aufgrund dieses Traumers,

was sie wieder so stark eingeholt hat,

sich noch mal an den Start gewandt,

im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes.

Da kann man eben einen Antrag auf Entschädigung stellen,

wenn man Opfer einer Gewalttat geworden ist.

Und die beiden haben schon als Kinder

einen kleinen Geldbetrag jeden Monat bekommen.

Und jetzt haben sich Anna-Lina und Laura

eben wieder an das zuständige Versorgungsamt gewendet und gesagt,

uns geht es jetzt so viel schlechter.

Die psychischen Schäden, dieser Tat, die Folgen,

die sind gerade so akut.

Wir brauchen Hilfe.

Wir stellen jetzt noch mal einen Antrag auf Entschädigung.

Und was hat da rausgekommen?

Das wirklich absurde, was daraus kam,

was uns auch sehr überrascht hat, ist,

dass Anna-Linas Antrag nach einer sehr, sehr langen Bearbeitungszeit,

die sie auch stark strappaziert hat,

das waren, glaube ich, knapp zwei Jahre, angenommen wurde.

Also, das Amt hat gesagt, ja, deine psychischen Schäden sind

eine Folge dieser Tat, dieser Gewalttat in der Tiefgarage.

Und du leidest jetzt noch darunter.

Und deswegen erhöhen wir deine Grundrente.

Wir haben knapp 300 Euro im Monat.

Laura's Antrag dagegen wurde abgelehnt.

Und was für die beiden Schwestern auch noch sehr schwer war,

war der Tag, an dem diese Ablehnung kam.

Das war nämlich der 28.Tool des Tag ihrer Eltern.

Ich hatte ja erst wenige Wochen zuvor

meinen neuen Anerkennungsbescheid erhalten.

Und über diesen gesamten Zeitraum habe ich ja immer geschildert,

dass meine Schwester schlechter geht als mir.

Dementsprechend bin ich davon ausgegangen,

dass ihr Bescheid positiv sein wird,

wahrscheinlich höher angesetzt wird als das, was bei mir ist.

Und an diesem für uns sehr emotionalen Tag

dann den Ablehnungsbescheid zu erhalten,

das war auf jeden Fall krass.

Was ist das für ein Geld,

worauf die beiden da einen Anspruch haben vom deutschen Staat?

Die Idee hinter dem Opferentschädigungsgesetz

ist eigentlich eine sehr gute.

Der Staat konnte die Gewalttat nicht verhindern.

Und die Betroffenen, die aufgrund der Tat

eben unter körperlichen oder psychischen Schäden leiden,

sollten deshalb unterstützt werden.

Also du sagst, der Staat konnte die Gewalttat nicht verhindern.

Er hat aber eigentlich die Pflicht,

Menschen vor Gewalttaten in Deutschland zu schützen.

Deshalb also diese Opferentschädigung.

Und wie kann das konkret aussehen, diese Unterstützung vom Staat?

Das kann finanziell sein, das kann eine Grundrente sein,

das können Leistungen wie Heilbehandlung, Therapien oder Pflege sein.

Oder man kann Schulabschlüsse nachholen.

Aber das ist so genau der Flaschenhals,

was wir bei der Recherche auch gemerkt haben

und Experten und Betroffene uns eben erzählt haben,

dass es eigentlich ein sehr gut gemeintes Gesetz ist,

an das aber leider nur wenige Menschen

an diese Leistung wirklich rankommen.

Wie sieht so ein Antrag überhaupt aus?

Ja, der sieht sehr nach deutscher Bürokratie aus.

Und ich hab auch den von der Analena dabei,

weil er mich das total beeindruckt hat,

wieder so diese beiden Welten aufeinander treffen.

Also viele Betroffene haben uns erzählt,

dass es für sie schon mal der erste Schritt,

diesen Antrag auszufüllen, extrem schwierig ist.

Das sind Fragen wie, wann es die Tat passiert,

wer war dabei, gibt es Zeugen?

Und wie viel Uhr ist es passiert?

Das sind Fragen im Antrag.

Und in Analenas Antrag sieht man auch,

wie sehr sie das gebeutelt hat, in auszufüllen.

Weil also alles Tränen verschmiert ist und verwaschen ist

und sie den Antrag, glaube ich, zweimal ausgefüllt hat,

weil sie währenddessen so viel weinen musste,

als sie zum Beispiel halt angegeben hat,

unter welchen Gesundheitsstörungen

sie jetzt aufgrund der Tat leidet,

was die Flashbacks mit ihr machen,

Panikattacken, depressive Phasen, Schlafstörungen.

Tinnitus mit teilweiseem Gehörverlust.

Also da muss sie natürlich alles aus ihrem inneren Preis geben

und nochmal total zurück in diesen Moment der Parkgarage.

Und das ist, glaube ich, sehr anstrengend für die Betroffenen.

Wann hat man denn jetzt genau ein Anspruch darauf und wann nicht?

Also was wird eigentlich in diesem Antrag geprüft?

Für die Behörde ist es wichtig zu sehen,

die Tat hat wirklich stattgefunden.

Also man braucht ein Tatnachweis

und es gibt einen daraus folgenden gesundheitlichen Schaden,

psychischen Schaden, körperlichen Schaden,

der jetzt noch akut ist und auch nicht übermorgen abgeheilt ist.

Also das muss schon eine langfristige Schädigung sein,

die das Leben beeinträchtigt.

Und wenn diese Kausalität stattfindet und nachweisbar ist,

dann stehen die Chancen auf eine Bewilligung sehr, sehr gut.

Aber daran scheitern natürlich wahnsinnig viele Betroffene.

Zum einen, weil sie möglicherweise die Tat nicht nachweisen können,

was jetzt bei Anna-Lina und Laura nicht die Problematik war.

Aber bei Laura war eben die Problematik,

dass sie nicht nachweisen konnte,

dass die psychische Störung, unter der sie heute leidet,

im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat steht.

Das klingt jetzt erst mal nach einer gewissen Willkür,

wenn man sich das so anhört.

Also die eine bekommt diese Entschädigung bewilligt,

die andere nicht.

Dabei ist es so ein ganz ähnlicher Weg und das selbe Ereignis.

Was ist da der Unterschied bei den Beinen?

Was da los ist, kann man im Prinzip nachvollziehen,

wenn man sich die Gutachten durchliest.

Also die Ämter, die sozusagen über diese Anträge entscheiden,

ziehen manchmal noch externe Gutachter hinzu,

um die Situation zu überprüfen, sagen sie.

Das heißt, vereinfacht gesagt, Anna-Lina sagt, ihr geht's jetzt schlechter.

Sie braucht mehr Entschädigung.

Der Staat will das prüfen.

Und gibt es dann direkt einen Zusammenhang mit der Tat in der Tiefgarage?

Klar, ist ja auch logisch.

Also man muss das ja irgendwie prüfen.

Ganz genau, das finde ich auch total nachvollziehbar.

Und deswegen haben die Ämter eben gesagt, okay, Anna-Lina,

du wirst begutachtet und Laura, du auch.

Die beiden haben aber in unterschiedlichen Bundesländern

ihren Antrag stellen müssen, weil eben Anna-Lina in Deutschland lebt

und Laura im Ausland.

Und Anna-Lina hatte in Anführungsstrichen das Glück,

dass sie von einer Therapeuten begutachtet wurde,

die extrem spezialisiert ist auf Traumatherapie.

Und alles, was so mit posttraumatischen Belastungsstörungen zusammenhängt.

Und was sehr auffällig ist,

ist, dass Laura eben von einem Gutachter untersucht wurde,

der nach eigenen Angaben im Prinzip in fast allen Rechtsgebieten tätig ist

und auch beispielsweise Gutachten für Führerscheinbehörden erstellt.

Also daran merkt man schon, es ist ein sehr großes Spektrum,

in dem der arbeitet.

Und der Gutachter von Laura hat so argumentiert,

dass er gesagt hat, ja, du hast jetzt psychische Schäden,

aber die stehen nicht im Zusammenhang mit der Tat in der Tiefgarage.

Weil du hast studiert, du warst gut in der Schule,

du hast quasi funktioniert, du hast soziale Kontakte.

Und für den Gutachter, das kann man ganz schön nachvollziehen

in dem Schriftsatz, ist es im Prinzip ein Grund dafür,

dass nicht die ganze Zeit ein psychischer Schaden vorliegen konnte.

Also, Laura hätte nicht so funktionieren können

und nicht so viel erreichen können,

wenn sie wirklich seit der Tat in der Tiefgarage psychisch gestört wäre.

Also, wenn man ein Studium schafft, kann man nicht schwer traumatisiert sein.

Kann man das wirklich so sagen?

Das wollten wir natürlich auch wissen,

weil absurderweise bei Annalena ist das ja dasselbe.

Also, die war auch total gut in der Schule, hat auch studiert,

hat einen super Job gehabt, hat Familie gegründet.

Also, könnte man auch sagen, sie hat in Anfang Strichen funktioniert.

Und bei ihr wurde das eben nicht als Ablehnungsgrund gesehen.

Und deswegen haben wir uns auch mit verschiedenen Experten darüber unterhalten.

Und da wurde aber relativ schnell klar,

dass dieses Phänomen, dass Menschen, die ein Trauma erlebt haben

in der Kindheit und gut in der Schule sind, sehr häufig ist.

Also, das schließt sich gegenseitig überhaupt nicht aus,

dass man eine posttraumatische Belastungsstörung hat, beispielsweise.

Und trotzdem erfolgreich in Schule, Studium und Beruf sein kann.

Also, eine identische Gewalttart

und trotzdem zwei komplett unterschiedliche Einschätzungen

beim Antrag auf Entschädigung.

Ist das jetzt ein Einzelfall bei Annalena und Laura?

Oder gibt es da ein Problem im System?

Ja, für uns war das am Prinzip auch so ein Ausgangspunkt mal zu fragen,

wie arbeiten die Behörden eigentlich diese Anträge bearbeiten?

Also, mit welchen Bedingungen?

Wie viele lehnen die ab? Wie viele bewilligen sie?

Da haben wir dann so einen relativ umfangreichen Fragenkatalog aufgesetzt

und haben da eben Details zum Umgang mit dem Opferentschädigungsgesetz abgefragt.

Wen habt ihr da angefragt? Wer ist da zuständig?

Also, die übergeordnete Behördes des Sozialministeriums.

Wir haben verschiedenste Dinge abgefragt.

Zahlen, Mitarbeiter, Qualifikationen, Ablehnungsgründe.

Aber wir haben zwei Feindings gehabt, die wir im Prinzip am Spannenden fanden.

Eines dockt direkt an das, was Annalena und Laura erlebt haben,

nämlich, dass wir herausgefunden haben,

dass die Anerkennungschancen für Gewaltopfer von Bundesland zu Bundesland

extrem schwanken.

Und woran liegt das? Was ist denn so unterschiedlich in den Bundesländern?

Die Wahl der Gutachter ist ein Riesenthema. Experten haben uns auch gesagt,

im Prinzip wird schon seit Jahren gefordert,

dass es hier einheitliche Qualifikationen geben muss

damit da eben auch eine gewisse Chancengleichheit ist.

Weil die Gutachten sind natürlich Ausschlag geben.

Wenn das Amt einen Gutachten kriegt und da wird ein bestimmter Vorschlag gemacht,

dann folgt man dem in der Regel auch.

Und was auch total spannend war,

dass auch die Qualifikationen der Mitarbeitenden in den einzelnen Behörden

total unterschiedlich ist.

Wir haben was relativ einfaches abgefragt.

Zum Beispiel haben sie Fortbildungen oder Schulungen

im Umgang mit traumatisierten Personen gemacht.

Es gibt schon wieder riesige Unterschiede zwischen den Ländern.

Bayern und Hamburg haben zum Beispiel geantwortet in die Schulungen.

In dem Bereich machen wir gar nicht.

Es gibt generell Schulungen in Gesprächsführung,

aber nicht im Hinblick auf den Umgang mit traumatisierten Menschen.

Ganz anders dann in Hessen und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel.

Die sehr explizit beschrieben haben, dass sie sich bewusst sind,

dass sie mit traumatisierten Personen zu tun haben.

Und dass sie deswegen ihr Personal auch darauf hin schulen.

Wir hatten dann auch die Gelegenheit,

mit jemand aus der Verwaltung in NRW zu sprechen.

Sandra Jübner heißt die Mitarbeiterin,

die auch Lange-UIG-Anträge bearbeitet hat.

Und die hat uns ganz deutlich gemacht,

wie sinnvoll diese Schulungen sind im Umgang mit traumatisierten Personen

und wie sehr sie das bereichert hat.

Warum reagiert derjenige am Telefon denn eigentlich so merkwürdig?

Und wie dauert das Gespräch so lange?

Und wie bekomme ich dieses Gespräch nicht gelenkt?

Und da hat es schon auch Sinn gemacht, dass wir die Möglichkeit hatten,

erfahrene psychologische Psychotherapeuten einzukaufen,

die für uns dann eine entsprechende Vorbildung angeboten haben.

Zu psychischen Erkrankungen.

Und das war schon sehr, sehr bereichern.

Dass, wenn man Leistung auszahlt, geprüft werden muss,

wer Anspruch darauf hat, das ist ja total logisch.

Wie beweist man eine Gewalttat, die niemand beobachtet hat,

die einem aber trotzdem in psychischen Schaden zufügt?

Das ist ja schon ein Problem.

Ja, und für eine Gruppe von Gewaltopfern

ist es ein ganz besonderes großes Problem.

Das sind Opfer von sexuellen Gewalttaten, vor allem in der Kindheit und Jugend.

Da ist es natürlich so, dass man in der Regel nicht zu dem Zeitpunkt der Tat

einen Antrag auf Opferentschädigung stellt,

weil man halt ein Kind ist und gar nicht weiß, dass es das gibt.

Und diese Taten ja meistens im verborgenen Stadt finden

und es keine Zeugen gibt.

Und diese betroffenen Gruppe tut sich extrem schwer bei der Opferentschädigung.

Sie sind aber explizit Teil der Gruppe, die dieses Gesetz ansprechen will.

Also, das steht auch so im Gesetz.

Habt ihr da auch jemanden getroffen?

Ja, wir haben damit ziemlich vielen gesprochen

und haben dann eine Frau, die so ungefähr Mitte 50 begleitet,

die wir hier Marianne nennen.

Und ich hab sie jetzt als eine sehr starke, lebendige Frau erlebt,

die viel Energie hat und die sich auch extrem viel für andere Gewaltopfer einsetzt.

Also, die hat wirklich wieder zurück ins Leben gefunden,

aber auch eine sehr berührende Geschichte.

Ja, was hat sie da erzählt?

Also, sie hat erzählt und das kann man auch in ihren Akten nachlesen,

dass sie als Kind mit sechs, acht und später, glaube ich, mit zwölf Jahren

Opfer sexuellen Missbrauchs im unmittelbaren Familienumfeld wurde.

Die Taten hat sie sehr ausführlich beschrieben,

auch in ihrem Opferentschädigungsantrag.

Ich schlief oben im Bett zwischen meinem Onkel und meiner Tante.

In der Nacht fing mein Onkel an, mich zu befummeln.

Meine Tante war betrunken.

Mir viel sie mitbekommen hat, weiß ich nicht.

Ich habe aus Angst geschwiegen.

Die Anträge wurden abgelehnt vom Amt, aufgrund dessen,

dass es keine Zeugen und keine Beweise gibt.

Und dass die Verwaltung eben erklärt hat, dass sie nicht sagen können,

ob die gesundheitlichen Schäden die psychischen Störungen zusammenhängen.

Das hat sie sehr schwer getroffen, diese Ablehnung muss man sagen.

Weil das natürlich auch immer wieder in Frage stellt,

ob das wirklich passiert ist.

Meine Kindesmissbräuche sind ja alle vom Landesamt als nicht beweisbar

und man hat in der Begründung jetzt auf die Widersprüche geantwortet,

das könnte mir meine Therapeuten ja alles eingeredet haben.

Also quasi die Idee, dass einem nicht geglaubt wird,

oder wer hat sie das empfunden?

Genau, dass einem nicht geglaubt wird.

Und dabei für uns auch nochmal total spannend, was sagt in Anführungsstrichen

die andere Seite, also diejenigen, die die Anträge bearbeiten.

Und da kommen wir wieder zurück zu Frau Hübner.

Wenn wir Nachweis haben, sprich Unterlagen von Polizei und Staatsanwaltschaft,

dann ist das für uns völlig unstrittig.

Aber die wenigsten Anträge haben das.

Und wir versuchen wirklich, auch im Sinne der Antragsteller,

jeden Nachweis, den wir irgendwie kriegen können, zu führen.

Die empfinden das draußen oftmals als die glauben mir nicht.

Aber darum geht es nicht.

Es geht nicht darum, was wir glauben oder nicht,

sondern welcher Wille wir bekommen können.

Eine kann das aber nicht.

Oder für die Taten, für den Missbrauchstaten kann sie es nicht.

Und das stand auch dann eben explizit in der Ablehnung,

dass einfach kein Tatnachweis vorliegt und der Antrag abgelehnt wird.

Weil Marianne, das wie viele andere Betroffene sexuellen Missbrauchs

erst Jahre später gemacht hat.

Wie geht es Marianne denn heute damit?

Also sie war im Prinzip immer wieder ein Therapien

schon von Kindes- und Jugendalter an,

weil sie sich eben sehr ängstlich gezeigt hat.

Und extrem schüchtern.

Und sie hat sich wohl auch damals ihrer Mutter anvertraut, mit 18.

Die dann sowas in der Art gesagt haben soll,

wie, du bist ein Mädchen, ist normal.

Und sie hat dann, glaube ich, viele, viele Jahre damit gelebt

und auch mit den psychischen Beeinträchtigungen, die sie schon hatte.

Sie war auch Lehrerin.

Oder ist es jetzt auch wieder?

Aber sie leidet heute immer noch

unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Sie hat eine dissoziative Bewegungsstörung.

Experten haben mir erklärt,

dass bekommen Menschen die extrem belastende Ereignisse erlebt haben.

Einzelne Gliedmaßen sind da quasi wie gelehmnt.

Und dadurch wangt sie fast so ein bisschen.

Also, man merkt ihr schon an, wenn man sie trifft.

Sie ist gezeichnet von etwas.

Und was ihr dann eben noch mal zusätzlich extrem zugesetzt hat

und das Leben erschwert hat, ist,

dass die Marianne noch mal Opfer einer Gewalt hat geworden ist.

Welche war das?

Da war sie schon im späteren erwachsenen Alter.

Da wurde sie von einem Bekannten aus dem unmittelbaren Umfeld

mit dem Messer bedroht.

Und im heimischen Umfeld an der eigenen Haustür übersehen kannte,

ist sie natürlich auch an die Tür gegangen

und dann ins Auto gebracht in sein Auto.

Und dort geschlagen und getreten

und in seiner Wohnung gefahren.

Und für diese Gewalt hat gibt es Zeugen.

Das ist der große Unterschied zu den Missbräuchen ihrer Kindheit.

Er hat Todesangst gehabt.

Und ich hatte das große Glück,

dass von diesem Geschrei mitten in der Nacht

Leute aufgewacht sind.

Ein türkisches Ehepaar, das den Mut hatte, auf die Straße zu gehen

und sich dem Auto zu nähern.

Und die haben auch bei der Polizei dann ausgesagt.

Das hat dazu geführt,

dass der Opferentschädigungsantrag, den Marianne für diese Gewalt hat,

gestellt hat, auch bewilligt worden ist.

Weil es eben Zeugen gab.

Die Tat war nachweisbar.

Diese gesundheitlichen Schäden waren nachweisbar.

Und die Tat hat im Prinzip bei Marianne natürlich

noch mehr zu Tage gefördert,

dass sie Angst hat, das Haus zu verlassen.

Dass sie alles abschließen muss.

Alle Türen immer wieder schaut.

Es ist auch wirklich alles zu.

Und sie fühlt sich halt nicht sicher.

Das heißt, Marianne bekommt Hilfe.

Aber nur für die zweite Gewalt hat die in ihrem Leben passiert ist.

Genau.

Das lässt sich anhand des Gutachtens,

dass wir vorliegen, haben wir auch total gut nachvollziehen.

Darin beschreibt die Gutachterin,

was diese Gewalt hat mit der Messerattacke mit ihr gemacht hat

und die psychischen Störungen, die daraus entstanden sind.

Und die werden jetzt auch entschädigt.

Aber es gibt da einen sehr, sehr interessanten Passus

in diesem Gutachten,

der auch wichtig ist.

Spricht die Gutachterin da von Vorschäden?

Und sie argumentiert so,

dass sie sagt, es gab schon eine posttraumatische Belastungsstörung

bei Marianne,

die höchstwahrscheinlich verursacht ist

durch die drei Missbräuche in ihrer Kindheit.

Und das Irre an dieser Situation ist natürlich,

dasselbe Amt hat erst vor Kurzem

den Antrag wegen sexuellen Missbrauchs abgelehnt.

Und jetzt argumentiert die Gutachterin,

dass das ein Vorschaden bei Marianne ist.

Und was heißt das,

dass sie weniger Leistung oder weniger Geld bekommt?

Das Mutmaß Marianne und auch ihre Anwältin.

Dass der Vorschaden sozusagen abgezogen wird.

Die Vergewaltigung meiner Kindheit,

dass meine Familie aufgrund eigener Traumatisierung

nicht in der Lage war, mich zu schützen,

mir jetzt auch noch zum Stricke dreht wird.

Das Milieu, es ist einfach unfair,

unter welchen Bedingungen er aufwächst.

Und dass gerade Menschen, die so früh Schaden erlitten haben,

dann noch mit einem Milieuschaden.

Das Kind hatte sowieso schon Trauma,

also ein bisschen mehr Vergewaltigung oder ein bisschen mehr Mordversuch.

Nicht mehr so dramatisch.

War ja schon kaputt.

Marianne hat jetzt den Begriff Milieuschaden erwähnt.

Was soll das heißen?

Das ist ihre Interpretation von dem,

was eben in einem Gutachten beschrieben wird.

Der Milieu-Schaden sagt eben so was wie,

man ist in einem prekären Umfeld aufgewachsen,

geprägt von Gewalt,

möglicherweise Vernachlässigung,

möglicherweise auch Missbrauch.

Und dieses Wort hat bei uns so nachgeheilt,

weil wir uns dachten, das ist ja Wahnsinn eigentlich.

Das ist aber kein offizieller Begriff,

der bei den Behörden verwendet wird, oder?

Ja, das haben wir uns dann eben auch gefragt.

In Mariannesunterlagen fällt dieser Begriff nicht.

Der Begriff ist auch nicht irgendwie im Gesetz verankert.

Aber ganz viele betroffenen Gruppen

und auch Experten sprechen von diesem Begriff.

Also dachten wir uns, okay, wir fragen uns einfach mal bei der Behörde nach.

Kennt ihr den Begriff?

Und verwendet ihr den als Ablehnungsgrund?

Und erstaunlicherweise haben uns relativ viele Behörden zurückgemeldet,

ja, wir kennen diesen Begriff,

genauso wie er gemeint ist von Marianne.

Und wir haben deswegen auch schon Opferentschiedigungsanträge abgelehnt.

Also im Vorfeld ist schon so viel passiert,

dass das Abend sagt, tut mir leid,

aber wir können jetzt gar nicht mehr sagen,

inwiefern das mit deinen jetzigen Gesundheitsschäden

und der vorliegenden Tat zusammenhängt.

Und das ist natürlich für diese betroffenen Gruppen besonders heftig.

Total.

Also das heißt ja erstens, dass sie keine Entschädigung bekommen,

weil es ihnen zu schlecht geht,

weil ihnen zu viele schlimme Dinge passiert sind.

Und das heißt ja auch zweitens,

dass jemand, der eine super gute Kindheit hatte,

wenn dem was Schlimmes passiert,

dass der dafür eher entschädigt wird,

als jemand, der eine schlechtere Kindheit hatte,

ein schwieriges Umfeld.

Das ist einfach etwas, was sich sehr ungerecht anfühlt.

Ja, also ich finde auch, das hat uns wirklich beeindruckt.

Und auch berührt, weil das ist irgendwie unfair.

Experten haben uns auch erzählt,

dass das natürlich in der Regel immer wachsende Alter, auch Menschen,

sind die eigentlich auf Leistungen angewiesen werden,

die Schulabschlüsse nachholen müssten.

Oder ja, einfach Unterstützung gebrauchen können.

Wir fanden das eben so spannend.

Offiziell schreibt natürlich keine Milieuschaden

in den Ablehnungsbescheid, aber inoffiziell lässt sich das natürlich

ganz toll dann zwischen den Zeilen lesen

und auch bei den Behörden abfragen, dass es diesen Begriff gibt,

das mit diesem Begriff operiert wird.

Gibt es irgendeinen Ausblick auf eine Veränderung,

was diese Vorgänge angeht?

Ja und nein.

Ab Januar 2024 gibt es eine Gesetzesänderung.

Ein paar Dinge verbessern sich laut Experten positiv

am Opferentschädigungsrecht.

Zum Beispiel, dass auch Opfer psychischer Gewalt

Anträge auf Entschädigungen stellen können.

Also beispielsweise Stalking.

Und die Entschädigungssätze werden auch leicht angehoben.

Allerdings gibt es auch ganz viele Probleme,

die laut Experten gleich bleiben.

Die Verfahren dauern wahnsinnig lange.

Das ist eine Problematik, die ist mit der Novelle auch nicht gelöst.

Genauso wie die Problematik,

wie qualifiziert sind die Mitarbeitenden in den Verwaltungen?

Wie qualifiziert sind die Gutachter und Gutachterinnen?

Das sind alles Fragen, die bleiben unbeantwortet.

Und diese Problematiken, die damit zusammenhängen,

bleiben leider unverändert.

Was heißt das denn eigentlich für Annalena und Laura?

Wie geht es weiter für die?

Annalena ist in Kampfstimmung.

Die sagt, sie macht weiter.

Die hat Widerspruch eingelegt

gegen den Ablehnungsbescheid von Laura.

Und auch eine Beschwerde gegen den Gutachter eingereicht.

Und sie macht das im Prinzip für ihre Schwester.

Sie kämpft für ihre Schwester weiter.

Dafür, dass die Leiden ihrer Schwester anerkannt werden

und dass sie eine Entschädigung bekommt,

damit ihr das Leben ein bisschen leichter gemacht werden kann.

Und bei Laura, ich habe erst vor wenigen Tagen

mit Annalena telefoniert,

ist es gerade so, dass sich ihr Gesundheitszustand

aufgrund der Ablehnung stark verschlechtert hat.

Weil sie das einfach wieder in so einen Gedankenkauchussell

auch reingetrieben hat.

Also, die ist gerade leider in einer tiefen Krise.

Eva, vielen Dank, dass du uns diese Geschichten mitgebracht hast.

Sehr gerne.

Opferentschädigung, aber nicht für alle.

Das war 11 km mit Eva Achinger von BR-Recherche,

die zusammen mit Friedrich Gewipfler recherchiert hat.

Ihr halbstündiges Radiofeature dazu

verlinken wir euch in den Show notes.

Autor dieser Folge ist Moritz Ferle.

Mitgearbeitet hat Hannes Kunz, Produktion Jonas Teichmann

und Konrad Winkler, Redaktionsleitung Lena Göttler

und Fumiko Lipp.

FKM ist eine Produktion von BR24 und NDR Info.

Ich bin Victoria Kopmann und wir hören uns am Mittwoch wieder.

Schönen Feiertagmorgen. Tschüss.

Machine-generated transcript that may contain inaccuracies.

Manche Verbrechen dauern nur wenige Minuten – ihre Folgen oft ein Leben lang. Nur wie geht es weiter, wenn das Trauma die Person einholt und das normale Leben unmöglich wird?

Als Opfer von Missbrauch oder Gewaltverbrechen, kann man Unterstützung vom deutschen Staat beantragen: eine Opferentschädigung. Um diese zu bekommen braucht es Geduld, Belastungsfähigkeit und Glück. Denn: Zu gut sollte es einem nicht gehen. Zu schlecht aber auch nicht. In dieser 11KM-Folge erzählt uns Eva Achinger von BR Recherche u.a. die Geschichte von zwei Schwestern, die einen erweiterten Suizid überlebt haben und für eine Entschädigung beider kämpfen - denn nur eine bekommt Unterstützung vom Staat. Das Trauma haben beide.



Hinweis: In dieser Folge sprechen wir über Gewaltverbrechen. Wir beschreiben diese Ereignisse nicht sehr detailliert, sollte Dich eines der Themen triggern, skippe diese Folge vielleicht besser oder höre sie mit jemandem zusammen. Zu Beginn geht es um einen versuchten Mord und Suizid, später um Entführung und sexuellen Missbrauch im Kindesalter.



Hier geht es zum BR Funkstreifzug von Eva Achinger und Friederike Wipfler zu dem Thema in der ARD Aduiothek:

https://www.ardaudiothek.de/episode/der-funkstreifzug/ungleiche-chancen-auf-entschaedigung-wie-der-staat-mit-gewaltopfern-umgeht/br24/94814902/



Und schaut gerne auf BR24 Instagram vorbei, da gibt es die Recherche als Grafic Novel.



Hier geht es zu unserem Podcast-Tipp “Immer diese Bayern”, dem Podcast über bayerische Extrawürste in der ARD Audiothek:

https://www.ardaudiothek.de/sendung/immer-diese-bayern-ein-podcast-ueber-bayerische-extrawuerste/94695698/



An dieser Folge waren beteiligt:

Folgenautor: Moritz Fehrle

Mitarbeit: Hannes Kunz

Produktion: Jonas Teichmann, Konrad Winkler und Hanna Brünjes

Redaktionsleitung: Fumiko Lipp und Lena Gürtler



11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Folge liegt beim BR.