11KM: der tagesschau-Podcast: Klimaschutz als Menschenrecht – Jetzt klagen die Klima-Seniorinnen

tagesschau tagesschau 5/23/23 - Episode Page - 26m - PDF Transcript

Medamé, Monsieur. Ladies and gentlemen. Das Gericht.

L'Accours.

Auf der rechten Seite die Klimasignorinnen. Und auf der linken Seite die Schweiz.

Zum ersten Mal wird eine Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt.

Und dieses Gericht muss sich jetzt mit der Frage beschäftigen,

ist Klimaschutz überhaupt ein Menschenrecht, das vor Gericht eingeklagt werden kann?

Heute bei 11km ist Claudia Kornmeier aus der AID Rechtsredaktion in Karlsruhe.

Claudia, herzlich willkommen. Hallo.

Ihr hört 11km der Tagesschau-Podcast. Ein Thema in aller Tiefe.

Heute ist Dienstag, der 23. Mai.

Und zum Diversity-Tag der AID schauen wir in dieser Episode darauf,

wie der Gerichtshof über Klimaschutz verhandelt und damit eine Generationenfrage klären muss.

Weil die Klimasignorinnen dafür gekämpft haben.

Das ist eine spezielle Art von Protest. Sie haben nämlich eine Klage eingereicht, eine Klimaklage.

Und zwar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der hat seinen Sitz in Straßburg.

Und deshalb sind sie auf dem Weg nach Straßburg,

weil dort nämlich eine mündliche Verhandlung über ihre Klimaklage stattfindet.

Da wollen sie gemeinsam hinreisen, kommen aus allen Ecken in der Schweiz.

Deswegen haben sie sich da in Basel am Bahnhof getroffen.

Da ist so eine nach der anderen angekommen.

Großes Hallo in dieser Bahnhofshalla war das.

So 20 bis 25 Klimasignorinnen, so nennen die sich selber.

Plus aber auch Begleitung.

Ich war jetzt da auch nicht die einzige Journalistin, die dann da war,

sondern da war schon auch ein ganzer Medientubel dabei,

wo die Medien, Kameras und Fotografen und Interviews wurden da geführt.

Das hatte alles so ein bisschen fast schon Klassenfahrtstimmung,

nur eben halt ältere Frauen und nicht jüngere.

Das sind also die Klimasignorinnen.

Es war einmal ganz naiv. Was ist denn eine Klimasignorin?

Also das ist der Name des Vereins, den die im Sommer 2016 gegründet haben.

Besprünglich waren das 150 Frauen und Voraussetzungen,

um in diesem Verein Mitglied zu werden, ist eben, dass man eine Frau ist

und mindestens 64 Jahre alt.

Das ist in der Schweiz so das Pensionsalter.

Und warum ist das denn eigentlich die Voraussetzung für diesen Club,

für die Klimasignorinnen, dass man über 64 sein muss?

Also bei diesem Verein, der hatte von Anfang an schon im Blick,

dass er so eine Klimaklage einreichen wird.

Und um erfolgreich klagen zu können, muss man in der Schweiz,

aber auch jetzt auf europäischer Ebene, besonders betroffen sein.

Also es kann nicht einfach jeder wegen allem klagen.

Das ist einfach so dieses Rechtssystem, um das so ein bisschen einzugrenzen.

Braucht man eben Klägerinnen, die besonders betroffen sind.

Also die Hürde ist, es kann jetzt nicht jeder hingehen und sagen,

naja, ich finde, das ist schlecht für andere Leute,

sondern es muss schon schlecht für mich selber sein.

Greenpeace steht hinter diesem Verein auch.

Die haben den mitinitiiert, unterstützen den nach wie vor auch finanziell.

Und die hatten sich halt überlegt,

was könnte eine aussichtsreiche Klimaklage sein?

Die haben gesehen, ältere Frauen sind von Hitze extremen

durch den Klimawandel stärker betroffen als andere Bevölkerungsgruppen.

Also als zum Beispiel junge Frauen oder auch als zum Beispiel Männer.

Deswegen haben die sich dann auf die Suche gemacht,

nach älteren Frauen, die bereit sind, so was durchzuziehen.

Wer ist das denn da?

Stell uns die doch mal vor.

Ich war in einer Gruppe von älteren Frauen, die heißt Großmütter Revolution.

Und uns gibt es seit etwa 13 Jahren.

Und an einer solchen Tagung ist dann ein Mann von Greenpeace gekommen

und hat diese Möglichkeit der Klage vorgestellt

und gesagt, sie suchen jetzt natürlich Klägerinnen.

Und die haben uns dann gemeldet und wurden eingeladen.

Und ich habe dann später ein Telefon bekommen.

Wollen Sie, oder willst du, Co-Präsidentin werden für die Deutsche Schweiz?

Also eine Frau, mit der ich vor allem dort zu tun hatte

und die Interviews geführt haben,

das ist die Schweizerin Rose-Marie Wiedler-Welti.

Die ist Co-Präsidentin dieses Vereins

und das ist auch nicht das erste Mal in ihrem Leben,

dass sie aktiv ist.

Die hat schon so ein ganzes Leben.

Also angefangen mit der Anti-RKW-Bewegung in den 70ern,

die wohnt in der Nähe von Basel,

hat dort gegen geplante AKWs demonstriert,

an Großdemonstrationen teilgenommen.

Das sind jetzt so ein bisschen Ihre Worte.

Okay.

Je stärker die Katastrophen kommen, desto mehr wächst auch meine Empörung

und meine Kraft, etwas zu tun.

Immer so diese im weitesten Sinne Umweltthemen,

kann man, glaube ich, schon sagen.

Und das trifft auf die anderen Frauen auch zu.

Okay.

Also um es mal salopp zu sagen, das ist nicht das erste Mal,

dass die Stress macht.

Ja.

Und in dieser Klimaklage, was fordern die da genau?

Also diese Klimaklage, die richtet sich gegen die Schweiz als Land

und sie fordern, dass die Schweiz dazu verurteilt wird,

mehr für den Klimaschutz zu machen.

Also sie sagen, was die Schweiz aktuell tut, das ist zu wenig.

Okay.

Und das machen die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

in Strasbourg.

Und nur noch mal zu mitschreiben, für wen oder was ist der genau zuständig?

Also der europäische Gerichtshof für Menschenrechte,

der gehört zum Europarat.

Das ist ein Zusammenschluss von im Moment 46 europäischen Staaten.

Also das ist nicht die Europäische Union.

Ja, genau.

Der ist auch älter als die Europäische Union.

Der hat sich schon vorher gegründet.

Und da sind sehr viel mehr Staaten.

Eben auch die Schweiz, aber zum Beispiel auch Länder wie die Türkei

oder Azerbaijan, Armenien, die sind da auch alle dabei.

Es gibt eine europäische Menschenrechtskonvention,

zu der sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben.

Und wenn jetzt ein Bürger der Auffassung ist,

ein Land, eines der Mitgliedsländer, hat seine Menschenrechte verletzt,

dann kann man vor den Gerichtshof gehen und dagegen klagen.

Okay.

Jetzt sind die Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof

für Menschenrechte in Strasbourg.

Haben die sich eigentlich bis dahin hochgeklagt?

Oder sind die direkt vor den Gerichtshof gezogen mit ihrem Anliegen?

Ja, also man kann sagen, die haben sich da hochgeklagt.

Also erster Schritt war tatsächlich auch,

sich überhaupt erstmal an die Schweizer Regierung zu wenden

und denen zu sagen, hier macht mehr für den Klimaschutz.

Das war schon erfolglos.

Und dann waren sie eben vor den nationalen Gerichten in der Schweiz,

haben dort geklagt, aber immer ohne Erfolg.

Und das ist sehr, sehr häufig auch Voraussetzung dafür,

damit man dann vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

überhaupt gehen kann, damit man dort Erfolg hat.

Auf welches Menschenrecht beziehen die sich denn da?

Was ist denn da die Argumentation?

Welches Recht von denen wird da verletzt?

Also die stützen sich unter anderem auf das Recht auf Leben.

Das ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt.

Da steht drin, das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.

Und darunter fällt dann auch der Schutz der Gesundheit.

Okay, also es geht dann um die Lebensgefahr,

durch zum Beispiel erhöhte Temperaturen.

Ja, Lebens- und Gesundheitsgefahren.

Und jetzt ist so ein bisschen die Frage,

was steht da auf dem Spiel, was kann da passieren?

Und warum sollte uns das eigentlich in Deutschland interessieren,

wenn jemand da die Schweiz verklagt?

Deutschland ist auch eines der Mitgliedsländer im Europarat.

Das heißt auch Deutschland hat sich der europäischen Konvention

für Menschenrechte verpflichtet.

Selbst wenn da jetzt ein Urteil rauskommt,

dass die Seniorinnen Recht bekommen,

dann ist das erstmal ein Urteil gegen die Schweiz.

Aber das ist natürlich auch eine Interpretation,

eine Auslegung der Menschenrechtskonvention,

an die, wie gesagt, Deutschland auch gebunden ist.

Das heißt, es gibt hier zumindest die Möglichkeit,

dass hier europäische Standards für die Klimapolitik festgelegt werden,

also rechtliche Standards für die Klimapolitik,

an denen sich zumindest alle europäischen Staaten orientieren sollten,

wenn sie nicht selber eine Verurteilung riskieren wollen.

Ah, okay, das heißt, es geht um eine Grundsatzentscheidung.

Dieser Fall könnte ein Vorbild werden auch für andere Fälle

und da müsste sich dann vielleicht auch Deutschland dranhalten.

Eine Grundsatzentscheidung, genau, eine Grundsatzentscheidung auch deshalb,

weil dieser Gerichtshof sich bisher nicht mit einer Klimaklage befasst hat.

Also das ist einfach das erste Mal.

Also den wurde bisher diese Frage nicht gestellt.

Die Rosemarie Wiedler-Welti hast du ja begleitet und auch ihre Mitstreiterinnen.

Wie war das denn dann da vor dem Gerichtshof in Strasbourg?

Also wir haben die dann morgens wieder dort vor dem Gerichtshof,

also vor diesem Gebäude erst mal getroffen,

da sind die dann auch wieder alle zusammen in der Gruppe dort angekommen

und dann läuft man in dieses Gerichtsgebäude rein,

der dieser Verhandlungsaal, ein sehr großer Saal, der ist im ersten Stock,

da muss man so eine Wendeltreppe hoch.

Frau Wiedler, kurze Frage, sind Sie aufgeregt?

Ja, sehr, aber positiv, ich freue mich auch sehr.

Diese große Kammer, das sind 17 Richterinnen und Richter

und das ist wie so ein Halbkreis, der ein Richter bang so ein riesiger Halbkreis.

Da setzen sie sich dann so rum und davor stehen eben dann die Tische

von einmal den Klägern und auf der anderen Seite dann die Vertreter der Regierung.

Da sind vorne natürlich die Anwälte

und bei den Klägerinnen, da saßen die dann eben auch hinten mit dabei.

Also nicht nur in dem Publikumsraum, sondern schon vorne an so einem großen offiziellen Tisch.

Also große Kammer, das bedeutet juristisch, hilf mir kurz.

Die große Kammer, da geht es dann um so diese ganz grundsätzlichen Sachen.

Das ist überhaupt nicht so, dass da jeder Fall verhandelt wird, ganz im Gegenteil.

Das ist nur für die großen Nummern quasi, das ist schon das große Geschütz,

was da aufgefallen wird.

Genau, so kann man das sagen, ja.

Wie geht es da der Rosemarie Wiedler-Welti?

Ich fühle mich etwas komisch an diesem Pult, das sieht so wichtig aus.

Ich darf und muss ja nichts sagen, aber es sieht so sehr imposant aus.

Dieses ganze Verfahren, das ist sehr formalisiert dann auch.

Also es sind dann wirklich nur die Anwälte, die dort sprechen

und die Richter, die dann Fragen stellen.

Bevor es dann losgeht, also richtig losgeht, bevor die Richterinnen und Richter auch kommen,

gibt es so einen, ich weiß gar nicht, der heißt Saaldiner oder so,

der kommt dann da auch schon aus dieser Tür raus und ruft dann einmal LAKUR.

LAKUR!

LAKUR, also der Gerichtshof ruft er.

Der Gerichtshof, genau, LAKUR, dann stehen alle auf und dann kommen die Richter rein.

Und da sind so viele, dauert das dann auch eine ganze Weile, bis die da Platz genommen haben.

Und dann geht es also los.

Erst spricht die Regierung, also auch erstmal ohne Frage.

Die tragen erstmal so ihre Argumente vor, dann tragen die Beschwerdeführer ihre Argumente vor

und dann kommen eben die Fragen.

Vielleicht auch ganz interessant ist, dass das Ganze läuft auf Englisch und Französisch.

Man kann sich aussuchen, welche Sprache man spricht

und es wird in jeweils andere Sprache übersetzt, aber nicht in noch irgendeine andere.

Also es wird jetzt zum Beispiel nicht ins Deutsche übersetzt.

Man muss entweder Englisch oder Französisch sprechen.

Jetzt geht es hier um die Schweiz und deren Klimapolitik.

Da muss sie sich dann den Fragen stellen, der Richter.

Was wird die denn da gefragt?

Also eine Frage war zum Beispiel, die Schweiz hat so ein bisschen argumentiert.

Wir haben ja noch genügend Zeit, wir kriegen es alles noch hin.

Gleichzeitig gibt es aber in der Schweiz einige Kantone, die schon den Klimanotstand ausgerufen haben.

Da wurde dann die Regierung gefragt, wie passt das denn zusammen?

Ist das nicht irgendwie ein Widerspruch?

Der darauf geantwortet hat, der Regierungsvertreter, das war Alain Chablet,

der hat darauf relativ kurz, finde ich, geantwortet hat, gesagt, nein, das ist kein Widerspruch.

Wenn jetzt Kantone einen Klimanotstand ausrufen, dann ist das aber eine politische Entscheidung.

Da geht es dann eben um Klimapolitik, also nicht um eine rechtliche juristische Entscheidung,

sondern um Politik. Das war so seine Antwort darauf.

Die Schweiz argumentiert also so ein bisschen auf der Formebene,

dass der Klimanotstand in den Kantonen in Anfangstrichen nur Politik ist,

aber eben keine juristische Frage für den Gerichtshof.

Und was sagen die Klimasignorinnen vor Gericht dazu?

Also auch an die haben sich eine ganze Reihe von Fragen gerichtet.

Auch angelehnt an dieses Argument, warum soll jetzt ein Gericht über nationale Klimapolitik urteilen?

Ist das nicht eben einfach uneigene Sache, der Politik zu entscheiden,

was für Klimamaßnahmen getroffen werden?

Und die Antwort darauf war dann, dass es hier nicht irgendwie um so eine theoretische Analyse der Schweizer Politik gehen soll,

sondern ganz konkret um die Frage, inwieweit diese Politik, also diese konkreten Maßnahmen,

die getroffen sind, eben die Rechte, hier das Recht auf Leben der Klägerinnen betreffen.

Also eine ganz klassische juristische Prüfung.

Die Anwältin hatte dann als quasi so ein Gegenbeispiel gedacht,

wenn es jetzt hier zum Beispiel um die Regulierung von Chemikalien geht,

also was für Chemikalien dürfen Unternehmen verwenden oder ins Wasser leiten.

Dann würde ja auch keiner an Zweifeln, dass so etwas vor Gericht angegriffen werden muss,

wenn hier Wasser vergiftet wird.

Es geht ganz klassisch um Gesundheits- und Sicherheitsgesetze.

Und deswegen sei das eben durchaus etwas, was vor Gericht auch überprüft werden kann.

Eine andere interessante Frage war halt dann immer wieder,

die danach ist jetzt diese Gruppe der Klägerinnen wirklich besonders betroffen.

Oder gibt es nicht auch andere, die besonders betroffen sind, also sei es chronisch kranke oder schwangere

und wo soll man da die Grenze ziehen?

Wie wird die Applikantstatus von anderen vary?

Und wo müssen wir die Linie in relation zu dem?

Jetzt, der Mortality-Risk für älterliche Frauen ist deutlich höher.

Es ist möglich, dass andere vulnerable sind.

Sie können separate vulnerable sein.

Und dieser Court muss diese Frage in einem anderen Fall determine.

Wenn die auch klagen würden, dann müsste das eben in deren Prozess überprüft werden.

Aber die haben jetzt nun mal nicht geklagt, sondern hier haben eben Seniorinnen geklagt.

Und dass die besonders betroffen sind, dafür habe man Gutachten vorgelegt,

sowohl was allgemein diese Gruppe betrifft, als auch was jetzt,

die die einzelnen hier geklagt haben und was deren gesundheitliche Einschränkungen betrifft.

Für mich als Nicht-Juristin wirkt das erstmal irgendwie auch ein bisschen absurd.

Also es ist quasi zu schlimm.

Es wird darum geredet, dass es nicht nur für die Klägerinnen schlimm ist,

sondern auch noch für viel mehr Menschen.

Und deswegen soll es dann nicht verhandelt werden.

Also es ist ja irgendwie ein bisschen verrückt, finde ich, klingt das?

Ja, sagt ihr auch völlig zu Recht in der Schweiz.

Vor den nationalen Gerichten war das ja genau auch das Problem.

Deswegen haben die sich ja hier überlegt, wir suchen uns jetzt Klägerinnen.

Die gehören zumindest zu einer Gruppe, die besonders betroffen sind.

Und man kann auch sagen, natürlich argumentiert,

die Schweiz, die ja nun mal auf der Gegenseite ist dieses Verfahrens,

genau an der Stelle, was halt potenziell irgendwie so Erfolg haben könnte,

weil es halt auch schon mal Erfolg hatte, dieses Argument.

Aber ja, es ist jetzt nicht irgendwie total einleuchtend.

Was kann denn dabei raus eigentlich?

Also es ist beim Europäischen Gericht so für Menschenrechte nicht so,

dass man nach der Verhandlung klar sagen könnte, wie nachher dieses Urteil ausgeht.

Dafür sind die Fragen zu abstrakt gehalten.

Und ich muss ja auch vorstellen, 17 Richterinnen und Richter,

die haben mehr dann auch durchaus unterschiedliche Vorstellungen.

Und wer sich danach halt durchsetzt, das kann man dann nur ganz, ganz schwer ablesen.

Und wie geht es jetzt weiter in dieser Verhandlung?

Das ist dann tatsächlich auch nur dieser eine Vormittag.

So, dass es dann noch mal eine andere Verhandlung gibt,

noch einen weiteren Prozesstag gibt.

Und dann wird in einigen Monaten das Urteil dazu verkündet.

Und vielleicht auch ganz interessant noch für den Zusammenhang ist.

Am Nachmittag wurde noch eine andere Klimaklage gegen Frankreich verhandelt.

Und nach der Sommerpause soll auch noch eine weitere,

also auch immer vor dieser selben Besetzung der großen Kammer,

eine dritte Klimaklage verhandelt werden.

Ich nehme an, dass dann die Entscheidungen dazu,

die Urteile voraussichtlich im Anfang des kommenden Jahres

und kann mir vorstellen, dass das dann auch alles entweder am selben Tag

oder zumindest im zeitlichen Zusammenhang verkündet wird.

Wie ging es denn der Rosemarie Wiedler-Welti nach der Anhörung?

Du hast ja da bestimmt gesprochen, war sie da erhoffnungsfroh

oder wie hat sie das eingeschätzt, wie es gelaufen ist?

Also mein Eindruck ist eigentlich recht positiv.

Weil ich hatte das Gefühl, das Gericht hat gute Fragen gestellt,

die vertiefend wirken.

Sie hatte so das Gefühl, dass die Schweiz doch so ein bisschen

in die Ecke gedrängt wurde, dass der Schweizer Regierungsvertreter

am Ende ein bisschen ins Rudern geraten sei.

Die Schweiz hat vor allem jetzt in den Antworten sich sehr emotionalisiert.

Also er wurde ja immer wieder auch ins Englische gefallen.

Und wir hatten das Gefühl, die sind ein bisschen in die Enge getrieben,

sind ein bisschen in die Enge getrieben worden

und konnten sich nur noch rechtfertigen.

Es stimmt auch, der eine, der hat, als er dann auf die Fragen antworten musste,

also ganz am Ende, da ist er doch auch recht emotional geworden,

hat zwischen den Sprachen gewechselt.

Wobei das jetzt auch nicht so ungewöhnlich ist,

häufig antworten die dann auch auf der Sprache,

auf der die jeweilige Frage auch gestellt worden ist.

Das war so ihr Eindruck, also sie war da ganz froh und mutig.

Das hast du eben schon mal angesprochen.

Es gibt ja auch ein Klimabeschluss vom Bundesverfassungsgericht

von 2021. Wie lief das noch mal?

Also da hatten neun junge Menschen geklagt,

Menschen, die jetzt zum Beispiel aus Familien kommen,

die in der Landwirtschaft arbeiten.

Einfach, weil es für sie in Zukunft dann Probleme geben würde,

wenn sich nicht mehr tut an der Klimapolitik.

Das Bundesverfassungsgericht hat das dann gar nicht so sehr

zur Voraussetzung gemacht, dass die besonders betroffen sein müssen.

Daran ist das eben an der Stelle nicht gescheitert.

Und es hat eben auch in seiner Entscheidung dann so einen Ansatz gewählt,

der über die Generation hinausgeht.

Also hat gesagt, die Freiheitschancen der späteren Generation,

also für die Zeit nach 2030, das ist so ein Datum,

was eben in dem deutschen Klimaschutzgesetz drinsteht,

diese Freiheitschancen, die müssen gleichmäßig verteilt werden.

Also vor 2030 und nach 2030 muss was gemacht werden.

Also sprich, wir können nicht einfach alles auf nach 2030 verschieben,

weil dann die Freiheitsrechte dieser künftigen Generationen

eingeschränkt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Recht gegeben,

das war ehrlich gesagt ziemlich überraschend.

Also weil vorher in Deutschland gab es auch schon Klimaklagen,

also zum Beispiel eine von dem Berliner Verwaltungsgericht,

und die ist dann eben auch wieder genau an dieser Punkt gescheitert,

dass die Gerichte gesagt haben, wir sind nicht der Ort,

ihr seid nicht besonders betroffen, und das muss die Politik machen.

Sowas kann nicht per Urteil entschieden werden.

Und das Bundesverfassungsgericht hat eben gesagt,

dass alle betroffen sind, ist keinen Grund dafür,

dass die Klage hier scheitern muss.

Genau, das könnte aber ja möglicherweise bei dieser Klage

der Schweizer Klimasenieurin der Knackpunkt sein.

Die müssen ja nachweisen, dass sie besonders betroffen sind.

Aber die Klimaklage in Deutschland hat gezeigt,

man kann auch einen anderen Weg als Betroffenheit finden,

um vor Gericht zu einem Klimaschutzurteil zu kommen.

Also ich denke, man kann vor allem sagen,

dass sich auch die Erfolgsausrichten von solchen Klimaklagen

in den vergangenen fünf Jahren echt geändert haben.

Also das kann man jetzt auch eben mit Blick auf diese Verfahren

beim Europäischen Gericht so viel Menschenrechte sagen,

weil was man schon vielleicht auch noch dazu sagen sollte,

sind wie gesagt drei Klimaklagen vor der großen Kammer,

17 Richterinnen und Richter,

wo diese Klagen auch noch mit Priorität verhandelt.

Also besonders schnell.

Die Schweizerinnen haben ihre Klange Ende 2020 eingereicht.

Jetzt kann man sagen, okay, 2,5 Jahre später verhandeln,

ist jetzt nicht so mega schnell.

Aber in Straßburg halt schon.

Also dort liegen manche Beschwerden halt wirklich lange.

Und so schnell geht es eher selten.

Und all das, das schwingt ja schon so ein bisschen mit.

Hier will man sich mal dieser Sache annehmen

und zu einer grundsätzlichen Entscheidung kommen.

Das war unsere Folge über Klimaklagen.

Heute mit Claudia Kornmeier von der ARD Rechtsredaktion.

Sie hat einen Beitrag für das MOMA gemacht über die Klimaseniorinnen.

Den verlinken wir in den Podcast Show Notes.

FKM gibt's in der ARD Audiothek oder auf allen Podcastplattformen.

Abonniert uns da gerne.

Folgenautor ist Hans-Christoph Böhringer.

Mitgearbeitet haben Hannes Kunz, Sandro Schröder

und Mira Sophie Potten.

Produktion Konrad Winkler, Gerhard Wicho und Simon Schuling.

Redaktionsleitung Lena Gürtler und Fumiko Lipp.

FKM ist eine Produktion von BR24 und NDR Info.

Mein Name ist Victoria Michalsack.

Wir hören uns morgen wieder.

Tschüss.

Passend zum Thema Klima möchte ich euch am Ende

noch einen Nachhaltigkeits-Podcast empfehlen.

Besser Leben von Bayern 1 mit den beiden Haus Militar Valam

und Alexander Dalmus.

Bei den beiden geht's um die kleinen Dinge,

mit denen wir im Alltag ein bisschen umweltbewusst erleben können.

In jeder Folge mit dem nachhaltigen AHA-Effekt.

Ein nachhaltiges Hallo von Besser Leben

dem Umweltschutz-Podcast von Bayern 1.

Ich bin Militar Valam.

Ich bin Alexander Dalmus.

Und zusammen sprechen wir über viele Fragen,

die vielleicht auch für euch wichtig sind.

Ist Wildfang besser als Zuchtfisch?

Warum ist es eigentlich nicht sinnvoll,

Palmöl zu boykottieren?

Und warum fällt ausgerechnet schwarzes Plastik aus dem Recycling?

Wir wollen zeigen,

dass es eigentlich gar nicht so kompliziert ist nachhaltig

und damit ja auch ein bisschen besser zu leben.

Der kleine Wissensvorsprung,

der gibt euch hoffentlich den Kick im Alltag.

Wir haben sogar kleine Veränderungen,

die erstaunlich effektiv sind.

Das ist sozusagen die DNA von Besser Leben.

Kostenlos zum Download in der ALD-Audiothek.

Wenn es euch gefällt, lasst uns gerne ein Abo da.

Und empfiehlt uns weiter.

Wir hören uns.

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Es ist die erste Klimaklage, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt wird. Die Schweizer Klimaseniorinnen wollen mehr Klimaschutz in ihrer Heimat bei dem Gerichtshof in Straßburg erstreiten, als ein Menschenrecht und für Generationengerechtigkeit. Warum ausgerechnet Seniorinnen diese Klage führen und wie ihre Erfolgschancen vor Gericht stehen, das erzählt in dieser 11KM-Folge Claudia Kornmeier aus der ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe. Zum Diversity-Tag der ARD schauen wir in dieser Episode darauf, wie der Gerichtshof über Klimaschutz verhandelt und damit eine Generationenfrage klären muss.



Hier der kurze Beitrag von Claudia Kornmeier im ARD Morgenmagazin: https://www.ardmediathek.de/video/morgenmagazin/klimaseniorinnen-eugh-urteilt-ueber-klagen-gegen-schweiz/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL21vcmdlbm1hZ2F6aW4vZWFjMTkzMWMtM2I3Yy00MzM5LTlkZjYtMWVmN2RkZjkzNmI1



An dieser Folge waren beteiligt:

Folgenautor: Hans Christoph Böhringer

Mitgearbeitet haben: Hannes Kunz, Sandro Schroeder und Mira-Sophie Potten

Produktion: Konrad Winkler, Gerhard Wicho und Simon Schuling

Redaktionsleitung: Fumiko Lipp und Lena Gürtler



11KM: der tagesschau-Podcast wird produziert von BR24 und NDR Info. Die redaktionelle Verantwortung für diese Folge liegt beim NDR.



Unser Podcast-Tipp in der ARD Audiothek ist heute: “Besser Leben – der Nachhaltigkeitspodcast”:

https://www.ardaudiothek.de/sendung/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/13785130/