Klenk + Reiter: Das Behördenversagen bei Gewalt gegen Frauen - S02E11

FALTER FALTER 6/16/23 - Episode Page - 39m - PDF Transcript

Falter Podcasts werden durch Werbung unterstützt.

Das hilft bei der Finanzierung unseres journalistischen Angebots.

Gute Unterhaltung bis zum Schluss wünscht die Bestattung Wien.

Der Täter sagt oft, meine Frau ist so ungeschickt,

die fällt ihr jede Woche dreimal über die Kellerstücke

und die hat sich das davon zugefügt.

Und dann musst du das Gerichtsmediziner sagen,

wann ist diese Blutunterlaufung entstanden?

Aber es ist doch merkwürdig,

dass die UNIS die Medizinstudentinnen und Studenten

nicht mehr in der Gerichtsmedizin ausbilden.

Warum tun die das?

Herzlich willkommen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer

zu Klenk und Reiter dem Falter Podcast aus der Gerichtsmedizin.

Mein Name ist Florian Klenk, ich bin Chefadaktor des Falters

und mir ging übersetzt Christian Reiter, Gerichtsmediziner.

Es geht heute um Gewalt in der Familie, um Gewalt an Frauen und Kindern

und warum diese Gewalt von Behörden, aber auch von Ärzten,

oft nicht ausreichend dokumentiert wird. Und warum?

Wir haben in den vielen Podcasts, die wir aufgenommen haben,

hauptsächlich über Leichen gesprochen, über Tote,

wo sie versuchen, so die letzten Minuten

im Leben eines Menschen zu rekonstruieren,

sprechen wir darüber, dass sie auch an lebenden Untersuchungen machen

und dokumentieren. Und wir kriegen heute den Einblick in die Frage,

wie man körperliche Gewalt dokumentiert, wie man Täter überführt.

Hatt ich mal auch Täterinnen, aber meistens sind es Männer.

Wie man die Justiz, aber auch vor allem die Medizin, die Spitäler

und die Universitäten verantwortlich sind dafür,

wie Gewalt gegen Frauen bekämpft wird.

Und worüber wir heute reden werden, ist, dass es da ganz grobe Missstände gibt,

obwohl wir immer schöne Sonntagsreden hören,

dass Gewalt gegen Frauen ein sehr wichtiges Thema ist.

Vielleicht, um das in Zahlen zu fassen, fast ein Viertel erlebt

körperliche Gewalt, ein Viertel der Frauen, 23,4 Prozent erleben

zwischen dem 18. und dem 74. Lebensjahr körperliche Gewalt.

23,7 Prozent erlebt sexuelle Gewalt. Das sind Zahlen, die die Statistik

austreiff eröffentlicht hat. Also wir reden hier von einem wirklich

großen Phänomen, nicht nur von ein paar wenigen Fällen.

Und wir wollen heute darüber sprechen, wie die Gerichtsmedizin

eben nicht an Toten, sondern an lebenden hier versucht,

dieses Problem in den Griff zu kriegen und wie sie vom Staat eigentlich

daran gehindert wird, es zu machen, weil ihnen die Mittel gekürzt werden.

Herr Professor, wir haben jetzt gerade in der Vorbesprechung

dieses Podcasts hier von hinten eine dicke Mappe geöffnet,

mit vielen, vielen Bildern, anonymisierten Bildern.

Und sie haben beim Anblick dieser Bilder gesagt, das geht ihnen die Galle über.

So erlebe ich sie selten, dass sie eigentlich so fast ein bisschen wütend sind.

Diese Bilder zeigen Gewalt an Frauen, möglicherweise Gewalt an Kindern.

Sie zeigen einen Abgrund, in dem man da hineinblicken kann,

wie es Frauen angeht, die mit gewalttätigen Männern zusammenleben.

Aber es sind schlechte Bilder.

Und nicht nur schlechte Bilder, in dem Sinne, dass es schlechte Männer sind,

sondern die sind wahnsinnig schlecht fotografiert.

Diese Bilder haben eine unglaublich schlechte Qualität.

Sie sind gelbstichig, sie sind unscharf, sie sind irgendwo in dunklen Kammeln aufgenommen.

Und es sind Bilder, die Ärzte, Spitäler und Behörden aufgenommen haben.

Und wir wollen jetzt einmal gemeinsam durch diese Mappe plättern, um zu verstehen,

was dieses strukturelle Problem für ganz individuelle Frauen möglicherweise auch für Kinder bedeutet.

Das ist deshalb so bedeutsam, weil der Gerichtsmediziner, der dann für das Gericht arbeitet,

ja diese Verletzungen nicht im frischen Zustand geliefert bekommt.

Das ist nicht so wie bei einer Obduktion, wo ich das Mordopfer direkt besichtigen kann,

sondern ich bekomme ja Befunde aus den Krankenhäusern bzw. bekomme Lichtbildmappen von der Exekutive

und muss aus Befunden die Monate vor meiner Begutachtung erhoben wurden,

letztlich dann aussagekräftige Informationen dem Gericht zu liefern.

Und wir wollen darüber reden, dass sich das ändern kann, relativ schnell ändern kann.

Daher nennen wir heute auch Spitäler und Behörden nochmal beim Namen,

die in diesem Podcast hören, was so vor sich geht, wenn Frauen mit schweren Verletzungen eingeliefert werden.

Das ist auch die Aufgabe dieses Podcasts, damit wir die Verantwortlichen ein bisschen aufrütteln.

Fangen wir mal mit dem ersten Akt an, eine Frau, die eine Stichverletzung am Unterarm hat

und ins AKH gegangen ist. Was ist dort passiert?

Ja, wie in diesen Fällen immer, wenn es in einer partnerschaftlichen Problematik zu Tätigkeiten kommt,

gibt es immer zwei Versionen, das Opfer erzählt ihre Geschichte

und der mutmaßliche Täter erzählt seine Geschichte.

Die Frau sagt, mein Mann hat mich geschlagen, ich bin am ganzen Körper mit blauen Flecken überzogen gewesen

und dann hat er ein Messer genommen und hat mit diesem Messer von vorne direkt eine Stich gegen meinen Körper geführt

und ich habe diesen Stich mit meinem Unterarm abgefangen, so dass er mich also nicht am Rumpf treffen konnte.

Der Mann sagt, ich habe meine Frau nie irgendwie körperlich geschlagen oder misshandelt.

Ja, ich habe, das tut man auch nicht, mit einem Messer vor ihrem Körper herumgefuchtelt, um sie zu bedrohen

und sie war so ungeschickt und ist mir mit dem Unterarm gegen das Messer bewegt

und dabei wurde sie geritzt, nicht geränt, aber sie hat ungeschickt ihren Arm bewegt.

Diese Frau sucht, nachdem sie eine blutende Wunde am Unterarm hatte, die Unfallambulanz des AKHs auf

und hier wird sie nicht von einem Lehrling oder von einem Junggespund untersucht, sondern von einem Universitätsdozenten.

Der ist ein Facharzt, der hat auch lange genug Erfahrung und sie sagt,

der Ambulanz, ich wurde von meinem Mann mit einem Messer attackiert

und der Arzt dokumentiert am rechten Unterarm eine ca. 4 cm lange Schnittwunde unbekannter Tiefe.

Und was machen sie? Sie nähen diese Wunde wieder zu

und man sieht dann später, als diese Frau nach Hause gekommen ist, hat sie ihre Freundin gebeten, ein paar Fotos zu machen

und wir haben privat angefertigte Fotos, im Spital wurden keine Fotos angefertigt

und man sieht, in der Gerichtsverhandlung werden diese Fotos dann vorgelegt,

dass tatsächlich am Unterarm eine Wunde vorlag

und die ist, dort wird auch ein Lineal dazugelegt, wird diese Wunde mit etwa 2,5 cm dokumentiert.

Das heißt, das ist schon mal falsch gemessen.

Der Arzt in der Ambulanz spricht von einer 4 cm langen Schnittwunde, also fast doppelt zu groß.

Die Frage, ob es sich um eine Schnittwunde oder um eine Stichwunde handelt,

ist ja in diesem Fall von Bedeutung, denn wenn sie sagt, er hat mit dem Messer auf meinen Rumpf eingestochen,

also rechtwinkelig gegen ihren Körper geführt,

dann ist das verständlich eine ganz andere Motivation, wie wenn er fuchtelt und ihr fahrlässig eine Schnittverletzung zufügt.

Da ist die Länge der Schnittwunde entscheidend.

Stichwunde wird definiert, dass die Wundtiefe größer sein muss als die Wunde an der Oberfläche.

Während der Schnitt ist definiert, dass er seichter ist als die Länge der Wunde.

Das ist eine Definitionsfrage.

Da in diesen Ambulanzaufzeichnungen aber niemals irgendjemand darauf eingegangen ist, wie tief diese Wunde war,

ist eigentlich die Diagnose Schnittwunde eigentlich nicht begründet.

Wenn er müsste schreiben, 4 cm lange Schnittwunde, 0,5 cm tief, dann kann man sagen, ja, das ist eine Schnittwunde.

Wenn diese Wunde 3 cm tief gewesen wäre und gleichzeitig so wie es auf dem Foto dokumentiert wird,

nicht 4 cm an der Oberfläche misst, sondern tatsächlich nur 2,5 cm, dann war es ein Stichwunde.

Jetzt muss man kurz einhacken und sagen, warum das so wichtig ist.

Das ist wichtig, weil wenn man das im Zweifel nicht nachweisen kann,

die Strafgerichte in Dubio Proreo, den Täter von der schwereren Tat, nämlich der Stichwunde,

freiesprechen müssen und im Zweifel sagen, es ist vielleicht nur so eine fallessige Handlung.

Und die Fallessigkeit, die wird mit einer Diversion, mit einer kleinen Bußgeld bezahlt.

Das ist ganz besonders, wenn man jemandem direkt hineinsticht.

Sie haben da noch ein anderes Foto mitgebracht, das nicht das Spital aufgenommen hat, sondern eine Freundin des Opfers.

Und da sieht man, dass diese Frau am Unterarmen eine Vielzahl unterschiedlich alter, aber auch frischer, blauer Flecken aufweist.

Die hat er ja dozent im Ambulanzprotokoll im Spital nicht einmal annähernd erwähnt.

Er hätte ja Schreiben können und mehrfache Blutunterlauffungen im Bereich der Arme.

Das macht er wahrscheinlich nicht so laböse ist, sondern weil er seine Wunde sieht, die er versorgen muss.

Die Aufgabe ist es, diese Blutung zum Stilstand zu bringen, das zu nähen.

Er hat wahrscheinlich in seiner Ausbildung nie gelernt, dass sein Befund ein wichtiges Beweismittel in einem Gerichtsverfahren sein wird.

Und da kommen wir zum nächsten strukturellen Problem.

Er hat das nicht gelernt, weil er anders als ihre Generation an der Uni keine gerichtsmedizinische Vorlesung mehr besuchen muss.

Ja, weil also seit der neuen Studienregelung Medizinstudenten, zumindest in Wien, in Innsbruck ist das ein bisschen anders,

aber in Graz ist es auch so, kein Fachgerichtsmedizin mehr gelehrt bekommen.

Das heißt, die Generation der Ärztinnen und Ärzte, die jetzt ausgebildet werden, kommen mit der Gerichtsmedizin im Studium nicht mehr in Berührung.

Und sie lernen auch nicht, dass ihre Aufgabe als Arzt sich nicht darin beschränkt, die Patienten wieder zu heilen,

sondern dass es auch ihre Aufgabe ist, für allfällige Gerichtsprozesse Beweismaterialien zu sammeln und zu dokumentieren.

Weil nämlich die Leute, die eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder eine Verletzung zufügen, dann freiherum laufen können, unsanktioniert und es vielleicht weiter tun.

Und in diesem Fall, den wir jetzt gerade vorhin besprochen haben, ist es also so, dass tatsächlich diese Wunde, die sich hier auf diesem Foto von der Freundin angefertigt darstellt,

zwar 2,5 cm lang ist, aber auf einem Ende noch so einen bogigen Ausläufer hat, so dass man sagen muss, diese Verletzung kann durchaus auch durch ein Fruchtel mit einem Messer entstanden sein.

Und die Verurteilung war dann auch die, dass der Mann verurteilt wurde, wegen Körperverletzung.

Er hat auch hier seine Frau mehrmals körperlich misshandelt, dadurch die blauen Flecken hervorgerufen.

Er hat es auch billigend in Kauf genommen, mit dem Messer Fruchtel und seiner Frau eine Schnittverletzung zuzufügen.

Aber der Vorsatz, ihr eine ernstere Verletzung durch einen Stich gegen den Rumpf zuzufügen, das war nicht zu beweisen und daher ist das Verfahren so ausgegangen.

Ernstmolten hier die musikalische Untermalung dieser schönen Sendung.

Heute am Ende der Sendung hören Sie ein Lied, das auf einem Warenkriminalfall aus dem Biedermeier basiert.

Den Song passt da ja viel Vergnügen.

Aber es ist doch merkwürdig, dass die UNES die Medizinstudentinnen und Studenten nicht mehr in der Gerichtsmedizin ausbilden.

Warum tun die das?

Die tun das deshalb, weil Universitäten eigenständige Firmen geworden sind und Direktoren verpflichtet sind, auch nach dem Gesetz, diese Einrichtungen der Universitäten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen.

Und einerseits sind gerichtsmedizinische Institute aufgrund des Bundesgesetzes, nämlich des Gebührenanspruchsgesetzes, keine Einrichtungen die Geld abwerfen und daher sozusagen eine positive Finanzbilanz der Universität nach Sicht ziehen.

Daher wird dort gespart, wo es nur geht.

Und andererseits würde die Aufstockung des Personals in den Universitätskliniken dazu führen, dass zwar vielleicht eine bessere Dokumentation durchgeführt wird, aber das kostet halt Personal.

Und Direktoren sind der Meinung, das ist nicht unbedingt die wichtigste Aufgabe einer Medizinuniversität.

Was hier eigentlich schockierend klar wird, ist, dass dieses Spanien im System ganz konkreten Menschen, Frauen vor allem, aber auch Kinder ganz konkret und unmittelbar betrifft.

Weil Verletzungen auf einmal nicht mehr dokumentiert werden, weil Täter nicht mehr überführt werden und weil sie durch Gewalttäter möglicherweise weitermachen können.

Das kann die relativ hohe Zahl an Femiziden in Österreich miterklären.

Nehmen wir uns vielleicht noch einen Fall her, um das so drastisch vor Augen zu führen.

Sie haben ja da einen ganzen Stapel an Fotos, den wir zum Glück im Podcast nicht sehen müssen, den Sie aber vielleicht uns beschreiben können.

Es sind überwiegend Fotos, die entweder die Polizei gemacht hat, wenn die Opfer zur Polizei kommen und Anzeige erstatten.

Da versuchen die exekutiv Beamten die Verletzungen dieser Opfer zu dokumentieren, soweit das aus der Sicht der Polizei schicklich ist.

Also man lasst diese Opfer dann nicht selbstverständlich entgleiden, sondern die Regionen, die offensichtlich sind, man sieht also zum Beispiel da,

wird also ein T-Shirt nach unten gezogen, um die unteren Halspartien besser darzustellen.

Also es wird von der Polizei versucht, das in sogenannten Lichtbildmatten zu dokumentieren.

Wir haben ja gerade ein Foto liegen einer Frau, die eine Verletzung am Hals hat.

Was sieht damit aus, dass das Foto unglaublich schlecht gemacht worden ist?

Das Licht ist gelblich, die Verletzung ist im Schatten, daneben ist ein helltunkel Kontrast.

An manchen Fotos weiß man überhaupt nicht, um welche Extremität es sich handelt.

Das kann man irgendwie noch raten, ob das jetzt ein Unterschenkel ist oder ein Oberarm.

Wie bekommen Sie diese Fotos dann?

Ja, diese Fotos werden von der Exekutive angefertigt, wobei man sagen muss, so das ist schon sehr lobenswert,

dass die Exekutivbeamten Diensthändis haben, die alle auch entsprechend gute Kameras haben,

sodass also diese Beamten diese Fotos auf ihren Diensthändi haben

und sie dann nach einiger Zeit auch wieder löschen, nachdem das in den digitalen Gerichtsakt überführt wurde.

Aber Sie kriegen das nur als PDF, oder?

Es ist so, die Exekutive, wenn sie diese Lichtbildmatten anfertigt,

komprimiert diese Fotos, damit also sozusagen auf einer Seite zwei Fotos, die jeweils drei Megabyte, das geht nicht.

Also wird das komprimiert und damit verliert schon einmal dieses Originalbild seine Qualität.

Das heißt, Sie können nicht hineinzummen und sich die Wunde ganz genau anschauen?

In dem Moment, wo ich mir anschaue, ob das also ein Kratzer ist oder ob das nur ein blauer Fleck ist,

dann fangt es zum Pixel an.

Ich bediene mich dann meistens doch der Beamten und deren Diensthändis, indem ich die Beamten kontaktiere

und sage, Sie haben vor zwei Monaten ein Foto gemacht.

Können Sie mir das in der Originalgröße schicken?

Weil das auf der Lichtbildmappe ist leider Gottes nicht sehr aussergegriffen.

Aber es ist letztlich eine Glücksfrage, ob der Polizist das Foto noch hat oder nicht.

Genau, also wenn er sagt, ich tu nach einem Monat die Fotos löschen

und da gibt es keine Dienstanweisung, wie lang solche Fotos auf den Diensthändis zu lagern sind,

kann das verloren gehen.

Und dann hat man einfach nur dieses komprimierte Foto im Gerichtsakt

und das kann man sich dann runterladen und versuchen, daraus irgendwelche Informationen abzuladen.

Erst mal kann eigentlich jeder betroffenen Frauen beraten, möglichst schnell,

möglichst viele Fotos mit hoher Qualität aufzunehmen

und sich nicht nur auf die Fotodokumentation der Behörden zu verlassen.

Ja, also das ist, glaube ich, einer der springenden Punkte.

Es gibt ja kaum jemanden, der kein Handy mit Fotoreinrichtungen mehr hat

und jeder macht irgendwelche Fotos, Selfies von sich und seinen Freunden.

Dann ist es bei solchen Fällen sehr angezeigt, eine schöne Fotodokumentation zu machen,

und zwar bei einem guten Licht, wo keine Schatten auf irgendwelche Verletzungen fallen,

wo man vielleicht auch schaut, dass es sich nicht um ein Kunstlicht handelt,

damit das Ganze nicht orangisch oder gelbstichig wird,

denn es wird ja auch immer wieder die Frage gestellt, wie alt ist denn diese Verletzung?

Weil der Täter sagt oft, meine Frau ist ja so ungeschickt,

die folgt ja jede Woche dreimal über die Kellerstiege

und die hat sich das davon zugefügt.

Und dann muss da das Gerichtsmediziner sagen, wann ist diese Blutunterlaufung entstanden?

Und das kann man nur beurteilen, wenn die Lichtverhältnisse bei dem Anfertigen des Fotos so sind,

dass die Farben richtig herauskommen.

Und dann macht es auch Sinn, wenn man diese Blutunterlaufung 3 Tage später noch einmal fotografiert,

dann sieht man, aha, jetzt hat sie sich farblich verändert,

am Anfang war sie eine frische Blutunterlaufung, dann war sie eine 3-4 Tage alte Blutunterlaufung.

Und so kann man dann für ein Gerichtsverfahren, egal ob das jetzt Strafgericht oder Zivilgericht ist,

eine Dokumentation anbieten, wo der Gerichtsmediziner auch wirklich etwas aussagen kann.

Sie haben ein Foto mitgebracht von einer Frau, die einen Schlag auf die Nase bekommen hat,

den es Gesicht bekommen hat.

Wir sehen da eine Frau, die offensichtlich schwer verletzt wurde

und wieder ein Foto, das eigentlich nicht gut aufgenommen werden ist.

Was ist das Problem mit diesem Foto?

Vielleicht können Sie es kurz beschreiben, so wie es ein Gericht Sachverständiger beschreiben würde

und worin das juristische Problem dieser schlampigen Dokumentation liegt.

Wir sehen hier eine Aufnahme eines Gesichtes von vorne.

Man sieht also hier an der Nase eine Schwellung,

man sieht an der Grenze zwischen dem oberen und dem mittleren Drittel des Nasenrückens

eine quergestellte etwa 1 cm messende Wunde, die blutet

und man sieht relativ scharfrandige Wundränder

und man sieht keine Schürfungen rund um diese Wundränder

und es ist hier in diesem Fall darunter unter dieser Wunde ein Nasenbeinbruch festzustellen gewesen im Röntgen.

Nur dieser Nasenbeinbruch war im Röntgen so, dass er nicht verschobene Bruchstücke hatte.

Jetzt muss man kurz juristisch hineingredgen.

Das heißt, die Juristen gehen aufgrund einer Judikatur des Obersten Gerichtshofs,

das habe ich noch vor 30 Jahren im Studium gelernt, eine leichte Körperverletzung,

ein Nasenbeinbruch ist eine leichte Körperverletzung,

außer es gibt eine sogenannte Dislokation des Nasenbeins.

Dann ist es eine schwere Körperverletzung, die auch viel schwerer bestraft wird.

Es hängt wohl auch von der Intensität des Schlages ab, ob ein Nasenbein verschoben wird oder nicht.

Und wenn man jetzt über einem Nasenbeinbruch eine Rissquetschwunde hat,

das kann ja vorkommen, dann ist es ein unverschobener Nasenbeinbruch mit einer Rissquetschwunde

und eine leichte Körperverletzung.

Das heißt, wenn man eine Rissquetschwunde hat,

das kann ja vorkommen, dann ist es ein unverschobener Nasenbeinbruch mit einer Rissquetschwunde

und eine leichte Körperverletzung.

Das heißt, um es klarzumachen, für eine leichte Körperverletzung

kriegt man eine Freiheitsstaffe bis zu einem Jahr.

Das ist relativ wenig, also wenn man Erstdäter ist,

vielleicht drei, vier Monate, das wird meistens auf Bewährung ausgesprochen.

Und bei einer schweren Körperverletzung kriegt man bis zu drei Jahren.

Das heißt, als Erstdäter ein Jahr möglicherweise.

Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.

Und daher liegt es letztlich daran, dass der Gerichtsmediziner nun sagt,

ob das eine schwere oder leichte Körperverletzung darstellt.

Das ist zwar eine Rechtsfrage, aber letztlich wird der Schweizer Peter

immer dem Sachverständigen zugespielt.

Nun, wenn ich eine Rissquetschwunde habe am Nasenrücken,

dann zeigt sich immer um diese Rissquetschwunde am die Wunderender Harum

eine kleine Abschürfung.

Weil er die Gewalt von außen kommt und daher, bevor die Haut zerreißt,

auch die Haut geschürft wird.

Auf diesem Bild hier sieht man zwar schlecht, aber doch,

dass hier keine Schürfungen um die Wunderender zu erkennen sind

und dass auch die Wunderender sehr scharfrandig sind,

so wie wenn sie durchschnitten, die Haut dort durchschnitten wurde,

zwar von innen durchschnitten wurde.

Und in diesem Fall konnten wir dann doch sagen,

dass es sich hier um einen Nasen beim Bruch gehandelt hat,

der zwar ursprünglich verschoben war

und daher die Knochensplitter von innen den Nasenrücken durchstochen haben,

sich aber dann durch Manipulationen des Opfers,

das sich auf die Nase gegriffen hat und dort herumgedrückt hat,

dieser Nasen beim Bruch wieder recht schön eingestellt hat,

sodass er im Röntgen dann unverschoben ausgeschadert hat.

Trotzdem wird diese Verletzung nämlich ein offener Nasen beim Bruch

als schwere Körperverletzung von der Justiz gewertet,

weil es über diese Wunder an den Knochen

einen durchgehenden Wundkanal gibt

und daher Bakterien und Infektionen

bis an den Knochen der Schädelbasis absteigen können

und dass daher eine gefährlichere Verletzung ist,

also ein unverschobener Nasen beim Bruch,

mit einer Risk-Witschwunde.

Wir haben auch Fotos mitgebracht, wo man Verletzungen sieht,

wo es ganz wichtig ist,

dass man sozusagen ins Detail der roten und blauen Flecken

der Streamen hineinschauen kann,

um auch sozusagen das Tatwerkzeug zu rekonstruieren.

Sie können anhand von, für mich als Leie,

es sind das vor rote Streamen oder rote Flecken,

aber sie können eigentlich sagen,

womit die Person misshandelt wurde.

Ja, weil je nach der Beschaffenheit des Tatwerkzeuges

sehr charakteristische Befunde an der Haut entstehen,

die uns Hinweise dafür geben,

wie diese Tathandlungen durchgeführt wurden.

Wir sehen also zum Beispiel da,

habe ich vor mir liegen, ein Foto einer Frau,

den Rücken einer Frau,

wo eine schlaufenförmige Abprägung eines Werkzeugs zu erkennen ist,

also eine Streame, die sozusagen

an einem Punkt wieder umkehrt und wieder zurückkehrt.

Eine typische Verletzung, wie sie entsteht,

wenn jemand zum Beispiel mit der Schlaufe

eines Elektro-Kabels geschlagen wird.

Und das sieht aber sozusagen nur jemand,

der gerichtsmedizinisch ausgebildet ist

und immer wieder solche Fotos sieht.

Ich sage jetzt mal normaler praktischer Wort,

der hat nicht auf die Idee gekommen,

dass das ein Kabel,

jemand mit einem Kabel vertroschen worden ist.

Also ein erfahrener Arzt, der öfters misshandelte Opfer sieht

und der weiß, wie diese Verletzungen entstanden sind,

erkennt es wieder.

Man kann nur etwas diagnostizieren,

dass man kennt und dass man wieder,

wie die sich erinnern kann.

Man muss es also daher oft gesehen haben.

Bei Stockschlägen zum Beispiel,

also wenn sie zum Beispiel hier wie dieses eine Bild,

wo jemand mit so einem Besen stange,

zwar mal einen über den Rücken bekommen hat,

sieht man sehr schön,

unter Anführungszeichen,

doppelkonturierte Blutunterlaufungen.

Das heißt, man hat einen roten Strich,

einen weißen Strich und wieder einen roten Strich,

genau die Form dieses Tatwerkzeiges widerspiegelt.

Und wenn man das ein paar Mal in sein Leben gesehen hat,

dann kann man eindeutig sagen,

hier wurde jemand mit einem starbförmigen Gegenstand geschlagen.

Sie haben ein Bild mit von einer Frau,

die eine sehr schwere Schnittverletzung am Hals hat.

Zumindest würde ich das als Leie so sehen.

Sie wiegen ein bisschen den Kopf.

Das war ein Verfahren,

wo eine Frau ihren Mann angezeigt hat.

Er hat versucht den Hals abzuschneiden.

So ist es.

Sie hatten einen Streit.

Sie hat behauptet,

er sei ihr mit dem Messer über den Hals gefahren

und hätte ihr die Gurl durchschneiden wollen.

Diese Verletzung wurde Gott sei Dank von der Polizei

relativ gut dokumentiert.

Und man sieht hier an der linken Halsseite

zwei zueinander parallel gestellte Schnittverletzungen.

Die eine ist etwa vier bis fünf Zentimeter lang.

Die andere ist etwa einen Zentimeter lang.

Es ist diese Wunde dann blutverschmiert.

Es ist immer sehr schwierig,

die Grenzen zwischen verschmierten Blut und der Wunde zu erkennen.

Aber beide Schnittverletzungen sind zueinander parallel

und beide sind nicht sehr tief.

Da leuchtet beim Gerichtsmediziner die Alarmlampe auf,

denn diese Frau war Rechtshänderin.

Das ist eine der ersten Fragen, die man stellt an solche Leute.

Und Schnittverletzungen, die sich immer selbst zufügt,

sind meistens auf der gegenüberliegenden Körperseite angeordnet.

Und wenn eine ganz zarte Schnittverletzung am Hals besteht

und daneben auch noch eine weitere, die dazu parallel angeordnet ist,

ist es für einen Täter sehr schwer,

zweimal dem Opfer eine gleichartige Schnittverletzung zuzufügen,

weil das Opfer sicher sofort wert und eine bestimmte Dynamik stattfindet.

Das heißt, ein zweiter Schnitt ist selten parallel zum ersten Schnitt.

Und wenn der erste Schnitt ein ganz zarter kleiner ist

und der zweite oder der andere etwas größerer ist,

aber auch nicht lebensgefährlich und auch noch in einer Region,

wo gar keine großen Blutgefässe am Hals liegen,

sondern nur der Kopfwändermuskel,

dann muss man sich die Frage stellen, ob das nicht eine Selbstbeschädigung ist.

Und nachdem ich mein Gutachten gemacht habe und gesagt habe,

diese Verletzungsbild spricht im hohen Maße für eine Selbstbeschädigung,

hat die Frau dann unter dem Druck dieses Beweismittels zugegeben,

ja, sie wollte den Mann verleimten und ihm sozusagen ins Gefängnis bringen.

Das heißt, die gute Dokumentation schützt auch Unschuldige um das?

So ist es.

Und dann noch ein Bild liegen, das mich sehr irritiert hat auch aus juristischer Sicht,

weil man doch einen Menschen sieht, der ganz offensichtlich eine Gewalt erfahren hat.

Aber ich habe gelernt, das ist gar nicht strafbar.

Was sehen wir auf diesem Bild?

Ja, also wir sehen hier ein klassisches Selb für einer jungen Frau,

die sich da die linke Gesichtseite fotografiert hat.

Das Bild ist eigentlich recht gut.

Und man sieht, dass also hier von dem Jochbein hinunter bis zum Unterkiefer,

die gesamte Wangenregion die Fuß gerötet ist.

Und die Frau sagt, mein Ex-Freund, den ich da mit dem ich als eine Auseinandersetzung hatte,

hat mir eine kräftige Urfeige versetzt.

Das Gesicht geschlagen.

Auf diesem Bild sieht man aber keine Blutunterlauffung,

sondern nur die Rötung der Haut.

Nun ist es so, dass im Gesetze steht, wer jemanden am Körper verletzt

oder an der Gesundheit schädigt ist, zu bestrafen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob eine Rötung der Haut eine Verletzung darstellt.

Und nach exakten naturwissenschaftlichen Überlegungen

wird ja bei einer Rötung nur eine Gefäßweitstellung hervorgerufen.

Das heißt, die Gefäße reagieren auf den Reiz der mechanischen Einwirkung

durch Weitstellung, füllen sich stärker

und dadurch wird die Haut stärker durchblutet und wird rot.

Aber es verletzt sich nicht so.

Aber es wird kein Blutgefäß zerrissen, es wird kein Gewebe zerstört,

denn wenn das Blutgefäß reißen würde, dann hätte es auch einen blauen Fleck gegeben.

Aber der lag hier nicht vor.

Also muss man als Gerichtsmediziner sagen,

nein, eine Verletzung lag hier nicht vor, sondern es lag nur eine Gewebsreaktion vor.

Und der Gewebsreaktion entspricht nicht den Begriff

der Verletzung im Strafgesetz.

Das heißt, der Täter kommt frei.

Na, so würde ich das wieder auch nicht sehen.

Denn die nächste Frage eines geschickten oder erfahrenen Richters würde lauten,

ja, wenn ich einen Schlag gegen die linke Gesichtseite bekomme,

dass hier so eine Rötung entsteht,

ist das nicht auch mit Missempfindungen und mit Schmerzen verbunden.

Und da muss man sagen, ja, im Sinne einer Prellung,

das heißt, Prellung ist ja kein morphologischer Begriff,

sondern das ist eher ein symptomatischer Begriff,

muss man davon ausgehen, dass hier diese Rötung

doch zumindestens für einige Zeit, ein, zwei, drei Stunden

Missempfindungen und Schmerzen nach sich gezogen hat.

Und da sagt das Gesetz, wie gesagt, wer jemanden am Körper verletzt,

muss man negieren, oder an der Gesundheit schädigt,

steht sich die Frage, ob sich Missempfindungen

für ein paar Stunden nicht schon den Begriff

der Gesundheitsschädigung gleichkommen,

das ist eine überwiegende Rechtsfrage.

Und wenn das Gericht der Meinung ist,

ja, wenn die Frau zwei, drei Stunden Schmerzen in der Wange hatte,

dann ist das nicht nur ganz vorübergehend,

wie es so schön in den Gesetzestexten steht,

und dann kann der Richter durchaus sagen, ja,

der Mann hat der Frau eine Prellung der linken Gesichtseite hervorgerufen

und wird dann ja in Körperverletzung verurteilt.

Wenn das nur ganz kurzwege dann hätte,

wäre es nur eine Beleidigung.

Das gibt im berühmten Barg auf 115.

Und das wäre dann ein Privatanklagedelikt.

Das heißt, da müsste das Opfer auf eigene Kosten das Verfahren führen.

Wir haben noch einen Fall zum Abschluss mit

der nicht Gewalt gegen Frauen betrifft,

sondern in dem Fall Gewalt gegen Kinder.

Sie haben da ein Foto eines Kindes,

das im Rücken ihren blauen Fleck hat,

auch wieder ein schlecht aufgenommenes Foto bei schlechtem Licht,

ein roter Fleck auch wieder im Schatten.

Worum ging es in den Fall?

Ja, es ist, wie auch in solchen Fällen,

nicht so selten bei Scheidungskindern,

wo die Kinder dann beim Papa sind und bei der Mama einmal sind.

Und wenn das Kind wie in diesem Fall vom Vater zurückkehrt

und die Mutter dieses Kind badet,

dann stellt die Mutter bei diesem Kind blaue Flecken fest

und stellt sich die Frage, woher dieses Kind diese blauen Flecken hat.

Und das Kind konnte keine vernünftige Antwort

für die Entstehung eines blauen Flecks,

etwa ein Euro groß,

und eine Errötung an der Gesellschaft liefern

auf eindeutiges oder auf sehr richtungsweisendes Befragen.

Naja, ob der Papa ihn geschlagen hätte,

sagt das Kind in seiner Kindersprache,

ist ein Vorschulkind, ja, Papa, Popo, glaub's.

Und daraus wird jetzt die Schlussfolge umgezogen,

der Vater hätte dieses Kind misshandelt.

Aus diesem Foto sieht man,

dass hier ein blauer Fleck etwa ein Euro groß ist

am Rücken der unteren Rückenpartie,

so auf Zwieübergang von Brust zur Lendenwirbelsäule,

und dieser blaue Fleck schaut zumindest frisch aus,

das heißt, er hat keine braunen oder gelben Ränder,

und gleichzeitig auf der gleichen Höhe,

aber nur unten an der Gesäßbacke,

habe ich einen etwa gleichgroßen roten Fleck,

der eine Errötung darstellt, aber keinen blauen Fleck darstellt,

wo man sich die Frage stellen kann,

ob mich zweimalig oder zweitleichartige Objekte einmal

gegen diesen Rücken eingewirkt haben.

Die blauen Flecken oder diese Rötung

schauen nicht aus, als wären sie die Folge eines Schlages auf das Gesäß,

so wie man üblicherweise davon zu auszugehen hat,

wenn ein Kind mit der flachen Hand auf das Gesäß geschlagen bekommt.

Ich schaute eher aus, als hätte dieses Kind wo angeschlagen,

wobei die Rötung dafür spricht,

dass das relativ zeitnah entstanden ist.

Das Kind hat sich möglicherweise bei der Mutter...

Bei der Mutter irgendwie ungeschicktes Verhalten,

jeder, der Kinder hat und seine eigenen Kinder beobachtet hat,

weiß auch, dass Kinder vielfach blaue Flecken haben können,

und es liegt ja ja in der Kunst des Gerichtsmediziners

und des Arztes, der damit konfrontiert wird,

letztlich aus der Erfahrung heraus zu sagen,

passen diese Verletzungen zu Misshandlungen oder nicht.

Das heißt auch hier, wenn Eltern den Verdacht haben,

dass ein Kind misshandelt wird,

genaue Fotodokumentation machen, Farbeicht machen.

Wir haben da so ein paar Fotostiere aus dem Umfallkranktenhaus gemacht,

da wird das professionell gemacht,

das ist ein Zentimeterstab daneben,

da ist eine Farbskala daneben,

damit man weiß, wo sich das Farbspektum befindet.

Herr Professor, wir haben eigentlich in einem Abgrund geschaut,

nicht nur der männlichen Gewalt,

sondern auch, man kann es eigentlich so formulieren,

der durch Sparzwang ausgelösten, schlechten Ausbildung von Ärztinnen

und Ärzten im Bereich der Gerichtsmedizin.

In einer Zeit, wo wir alle über Opferschutz sprechen,

sind aber die Einrichtungen nicht ausreichend,

um einen solchen Opferschutz zu gewährleisten.

Das heißt, ein Appell an die Justizministerin,

aber auch an den Gesundheitsminister

und an den Wissenschaftsminister dafür zu sorgen,

dass an den Institutionen, die sich mit Gewalt an Frauen und Kindern,

auch an Männern beschäftigen,

für eine ordentliche Dokumentation zu sorgen,

die Polizei soll die Fotos nicht löschen,

bevor nicht die Verhandlung abgeschlossen ist

und vor allem die Universitäten sollten wieder darauf drängen,

dass Ärztinnen und Ärzte so geschult werden,

dass sie wissen, was sie zumindest zu fotografieren haben.

Vielen Dank für diesen Einblick, Herr Professor.

Ich danke Ihnen auch für Ihre Aufmerksamkeit.

Bevor Sie gehen,

wir haben auch heute wieder ein Musikstück für Sie vorbereitet.

Ernst Molden hat eine ganze Platte eigens für diesen Podcast komponiert.

Mördernummern heißt das Werk

und Sie können die CD exklusiv im Faltershop bestellen

unter faltershop.at-molden

und jetzt zur Musik.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die Nummer Bastae von Ernst Molden.

Sie hören die

Zum Herr, Herr Ricken, bin ich.

Du tisch' gesessen und alter'n Baron.

Ich seh'n und hüsch' und davon, sog der.

Gänns, junger Mann, mit mir spazier'n.

Gänns, zwei Pulpen oder geh'n drei.

Und wer is'n so bes?

Wer is'n nur so bes?

Und hat'n Pulpen?

Für den Asdee.

Ich seh'n und hüsch' und davon, sog der.

Gänns, zwei Pulpen oder geh'n drei.

Und wer is'n so bes?

Und hat'n Pulpen?

Für den Asdee.

Und wer is'n so bes?

Und hat'n Pulpen?

Für den Asdee.

Und wer is'n so bes?

Und hat'n Pulpen?

Für den Asdee.

Und wer is'n so bes?

Und wer is'n so bes?

Und hat'n Pulpen?

Für den Asdee.

Und wer is'n so bes?

Ja, Barbara, ohne alma exclusion.

Men, breathing dead,

mittels die

Und der Mäubekarton, Futterpastein.

Bis an der Pilsgrube, bis an der Pilsgrube.

Und der Mäubekarton, Futterpastein.

Machine-generated transcript that may contain inaccuracies.

In dieser Folge geht es um die zahlreichen Missstände, die bei der Dokumentation, Verfolgung und Verurteilung von tätlicher Gewalt an Frauen und Kindern bestehen; und wie sie behoben werden könnten. 

Musik: "Bastei" von der Platte "Möadanumman" von Ernst Molden

Die CD ist jetzt im faltershop erhältlich!


Produktion und Regie: Miriam Hübl

Audiotechnik: Philipp Dietrich


Hinweis: In dieser Folge wird Gewalt an Frauen und Kindern thematisiert; Verletzungen werden grafisch beschrieben.


Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.