Die Dunkelkammer – Der Investigativ-Podcast: #5 Eine Justiz, zwei Klassen: Ein Ex-Staatsanwalt klagt an

Michael Nikbakhsh Michael Nikbakhsh 3/31/23 - Episode Page - 35m - PDF Transcript

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Das ist die fünfte Ausgabe der Dunkelkammer und sie beginnt mit einem Zitat.

Es ist wegen der zwei Klassenjustiz, die ich nicht mittragen wollte.

Gesagt hat, dass der Wiener Rechtsanwalt und frühere Staatsanwalt Volker Zackmann

anlässlich der politischen Diskussionsrunde Politik am Ring am 20. Februar dieses Jahres.

Das war die Antwort auf die Frage, warum er die Staatsanwaltschaft Ende 2016 verlassen hatte.

Volker Zackmann war bis dahin gut zehn Jahre lang als Staatsanwalt tätig gewesen, zuletzt

hat er die Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien geleitet und in großen Wirtschafts- und

Korruptionsstrafsachen ermittelt. Und dann eben der plötzliche Abgang Ende 2016.

Wegen der zwei Klassenjustiz also, wie er das in der Diskussionsrunde selbst ausdrückte,

ohne dabei allzu sehr ins Detail zu gehen. Zwei Klassenjustiz. Das hat mich natürlich

getriggert, weil mich das Thema nun schon einige Zeit beschäftigt. Und was lag also näher,

als Volker Zackmann in die Dunkelkammer einzuladen und das habe ich gemacht und jetzt sitzt er

mir gegenüber. Hallo Herr Zackmann. Schönen guten Tag. Herr Zackmann, ich rekapituliere das noch

mal. Sie haben die Staatsanwaltschaft Wien Ende 2016 nach zehn Jahren verlassen, um als Rechtsanwalt

zu arbeiten. Anfang 2017 haben sie der Wiener Zeitungen Interview gegeben und da wurden sie

bereits nach dem Grund ihres Abgangs gefragt und ihre Antwort damals lautete. Es waren mehrere

Faktoren, aber vor allem war es ein Bauchgefühl. Ich habe mir gedacht, es ist Zeit für eine

Veränderung, dann habe ich es gemacht. Sechs Jahre später hört sich das jetzt aber anders an,

in der Diskussionsrunde Politik am Ring am 20. Februar sagten sie auf die gleiche Frage wie

bereits erwähnt. Es ist wegen der zwei Klassenjustiz, die ich nicht mittragen wollte. Was ist da

passiert? Jetzt haben sie mich erwischt. Was ist dazwischen passiert? Naja, mit der

Respektabstand kann man ein bisschen freier reden und ein bisschen mehr ins Detail gehen.

Ich habe mich damals in dem Interview sehr zurückgehalten. Das war kurz nach meinem

Austritt aus dem Bundesdienst als Staatsanwalt und es wurde mir auch geraten, jetzt nicht eine

Abrechnung vorzunehmen sofort nach dem Austritt. Und daran habe ich mich auch gehalten, aber wie ich

auch richtig gesagt habe, es war ein Bauchgefühl und mein Bauchgefühl hat gesagt, ich will das nicht

mittragen und ich will das nicht weitermachen. Und insofern hat es schon gestimmt, es war halt nur

sehr verklausuliert. Reden wir also über die zwei Klassenjustiz in Österreich.

Was ist damit gemeint? Naja, das ist vor allem ein sehr komplexes Thema, wenn man da nicht drin ist,

wenn man nicht die Ausbildung gemacht hat, wenn man nicht jahrelang im Staatsdienst tätig ist als

Staatsanwalt oder als Richter. Man muss eigentlich fast Staatsanwalt gewesen sein, um zu verstehen,

was das bedeutet. Das hat ein bisschen was damit zu tun, dass es ein Beisungsrecht gibt durch das

Ministerium, dass sich durch die Oberstaatsanwaltschaft bis runterzieht zur Staatsanwaltschaft.

Und auf der anderen Seite mit Fragen der Bekanntheit, wie klamorös man ist etc. Ich möchte

an einem Beispiel vielleicht einmal darstellen. Stellen Sie sich vor, jemand zeigt sich bei der

Staatsanwaltschaft an und zeigt daher Nikbarsch verrechnet Stunden, aber er stört keine Rechnungen

aus. Ich vermute, er begeht Abgabenhinterziehungen und zwar im Ausmaß, dass wir vor Gericht kommen

könnten. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, das dem Justizministerium zu berichten und sagen,

ich habe da jetzt einen ganz interessanten neuen Fall, der Herr Nikbarsch hat angeblich

Abgabenhinterzogen, in dem er Rechnungen nicht ausgestellt hat. Und das heißt,

das ganze Birkel würde gar nicht in Gang gesetzt werden. Niemand würde wissen,

dass es überhaupt ein Verfahren gibt. Sie dürfen nicht vergessen, pro Jahr gibt es in Österreich

zwischen, sagen wir mal 450.500 Fälle, Straffälle und da geht man vorunter. Kein Mensch durchforstet

irgendwelche Register der Staatsanwaltschaften, ob es ein Verfahren gibt. Das hat aber auch zum

Vorteil oder zum Nachteil, dass das Verfahren am eingeleitet wird und es wird gegen sie ermittelt.

Dann möchte ich einen anderen Fall hervorkramen, der sich vor mehreren Jahren zugetragen hat.

Können Sie sich sicherlich noch daran erinnern, es hat sich in Niederösterreich abgespielt,

es wurde zum 60. Geburtstag eines Landeshauptmanns eine Stiftung eingerichtet, die man dann

dotiert hat mit Landesgeldern. Aus meiner Sicht ist das nichts anderes, es ist Steuergeld

verwendet worden für etwas, was aber dann gar nicht in den Büchern des Landes aufgeschieden ist.

Naja, da ist die Anzeige einmal zur WKSDA gekommen, ich glaube, das hat damals ein Wochenjournal

gemacht und die hat das dann berichtet und dann hat man festgestellt, es besteht gar keine

Anfangsverdacht. Muss man sich auch einmal vorstellen, Steuergelder werden da in eine

Stiftung transferiert und in Wahrheit sieht man dann keinen Anfangsverdacht, dass das Geld

vielleicht dem Steuerzahler oder dem Land nicht mehr zur Verfügung steht.

Verzeihung nur zur Präzisierung der Anfangsverdacht ist das, was es braucht, um so ein Verfahren

überhaupt in Gang zu bekommen, nämlich um zu beurteilen, ist da möglicherweise tatsächlich

etwas strafrechtlich relevantes passiert. Wer hat denn da den einen Anfangsverdachter

Staatsanwalt und wer hat dann den anderen, dass es nämlich keiner ist, eine Ebene drüber

oder wie stelle ich mir das vor?

Naja, da habe ich mir natürlich keinen Einblick in dieses Verfahren, das war 2017, ich kann

dann auch nur das wiedergeben, was ich aus den Medien wahrgenommen habe, dass man eben

gesagt hat, es gibt keinen Anfangsverdachter und man leitet keinen Verfahren ein. Das hat

dann dazu geführt, dass kein Verfahren gegeben hat und in weiterer Folge wurden dann aber

dann die Gelder, die schon in der Stiftung waren, aus Landesgeldern zurücktransferiert

mit Zinsen und ein paar Wochen oder ein paar Tage später hat dann die Staatsanwaltschaft

doch noch einmal geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, ob ein paar weitere Unterlagen

bekommen vom Landesrechnungshof oder eben von dieser Wochenzeitschrift und dann hat

man festgestellt, okay, da wäre vielleicht doch ein Anfangsverdachter gewesen, aber

jetzt können wir nicht mehr mitteln, weil es wurde tätige Reue geübt, sprich das Geld,

was an und für sich untreu erlangt worden war oder wo vielleicht ein Straftat vorhanden

war, wurde zurückgezahlt und da steht eben im Gesetz drinnen, wenn man, bevor die Behörde

Kenntnis von der Straftat erlangt, den Gesamten aus der Tat entstand und den Schaden wieder

gut macht, dann ist man straffrei und man hat dann einfach festgestellt, na gut, also

selbst wenn man es jetzt am Mitteln würden, müsste man am Ende sagen, das Geld ist zurückzahlt

und es gibt eigentlich kein straffbares Verhalten mehr an ihm. Jetzt kommen wir wieder zurück

zu Ihnen. Bei Ihnen würde keiner auf die Idee kommen, dass wir zu berichten, da schauen

nicht zwei, vier, sechs, acht, zwölf Augenpaare drüber, bis man zu der Entscheidung kommt,

man leitet ein oder man leitet nicht ein, sondern da wird einfach ermittelt und das

ist ein Unterschied, der meines Erachtens keine Deckung im Gesetz findet oder in der Verfassung

weil wir sollten eigentlich alle gleich behandelt werden.

Verstehe ich das richtig, das kann sich, diese Ungleichbehandlung, diese Anreißung, die

kann sich zu meinen Gunsten auswirken, aber auch zu meinen Ungunsten.

Ja, genau so sehe ich. Mit dieser zwei Klassenjustiz gibt es dann auch ein Her, dass am Ende des

Ermittlungsverfahrens an die Oberbehörden, mit den Oberbehörden meine ich eben die Oberstaatsanwaltschaft

oder im Nachfolgen der Konsequenz, das Bundesministerium für Justiz, berichtet wird, was man vorhat,

wie man diesen Akt erledigen will. Ich habe mehrere Mandanten, einer wartet gerade sehnsüchtig

auf irgendeine Entscheidung von oben und erwartet aber schon zwei Jahre und das ist irgendwie,

was ich auch immer wieder begretelt habe, die Justiz hat verlernte Empathie zu zeigen.

Sie wissen offenbar nicht, was sie Menschen antun, die verfolgt werden. Wenn man ständig

vor sich wacht, sie wachen zwei Jahre lang, jeden Tag auf und fragen sich, krieg ich's

heute, erfahre ich heute, was sie mit mir vorhaben oder muss ich noch einen Tag warten.

Das ist Stress, persönlicher psychischer Stress, das ist Stress, denn sie weitergeben

an ihre Familie, das ist Stress, denn sie in täglichen Leben erfahren, weil sie werden

wenserkammeröser Fall, das steht auch in der Zeitung, dann werden sie von allen angesprochen,

geschaut sind aus mit deinem Verfahren, können wir überhaupt noch Geschäfte mit dir machen.

Das habe ich auch versucht in dieser Diskussionsrunde anzusprechen, ich glaube nicht, dass das im

Interesse von diesen klammerösen Menschen ist, die dann plötzlich durch mehrere Hände

gereicht werden, weil eben auch ein mediales Interesse besteht und auf der anderen Seite

birgt das eben auch eine wahnsinnige Zeitverzögerung oder bringt es eine wahnsinnige Zeitverzögerung

mit sich, da kann ich auch nur auf das Grasverfahren verweisen, da wissen wir alle, wie lang das

gedauert hat und wie lang der Akt auch oben war bei den Oberbehörden zur Genehmigung

einer Anklage. Hätten Sie das als Staatsanwalt auch so formuliert, also noch auf der anderen

Seite des Tischessasens? Nach höchstwahrscheinlich nicht, weil ich

habe damals nicht mit Medien gesprochen, das hat auch damit zu tun, dass es eine Medienerlass

gibt und es in einem Staatsanwalt verboten ist, mit Medien zu reden und daran habe ich

mich strikt gehalten und es hat natürlich auch etwas damit zu tun, dass wenn man eingebettet

ist in das Unternehmen Justiz, dann beschmutzt man das Nest auch nicht, unnötigerweise,

weil grundsätzlich funktioniert ja die Justiz, wenn ich vorher gesprochen habe davon, dass

450.000 bis 500.000 Fälle im Jahr erledigt werden oder neu zumindest anfallen, dann sind

sicherlich 99,8% nicht am Radar, darüber reden wir ja gar nicht in Österreich, wir reden

von diesem 0,2%, die berichtspflichtig sind, die in den Medien auf- und abgespielt werden

und da kann man jetzt nicht sagen, dass wir ein systemisches Problem haben, aber gerade

diese 0,2% der Fälle sollten genauso behandelt werden wie alle anderen.

Sie haben deine Schieflage im System geschildert, gab es darüber hinaus einen unmittelbaren

Anlassfall, der es jetzt dazu bewogen hat, die Staatsanwaltschaft zu verlassen?

Ja, den gab es aber natürlich bin ich nach wie vor an das Amtsgeheimnis gebunden und

darüber kann ich also nicht sprechen.

Außer mit politischen Connex?

Daraus auch, ja.

Also es ging um einen oder mehrere Politiker?

Ich weiß jetzt nicht, wie lange wir spielen wollen, unter Umständen ja und ich werde jetzt

antworten wie ein Politiker unter Umständen ja.

Ja, das funktioniert.

Haben Sie jemals eine sachlich nicht gerechtfertigte oder für Sie nicht nachvollziehbare Weisung

erhalten als Staatsanwaltschaft?

Naja, Sie werden verstehen, dass das ein sehr subjektives Empfinden ist, ne?

Ich habe an mich den Anspruch gestellt als Staatsanwaltschaft, dass ich objektiv an eine

Sache rangehe, egal, weil mein Spruch war immer was, wie das hat, wenn Sie dann mit einer

Meinung konfrontiert werden, die gar nicht Ihrer eigenen entspricht, dann reflektiert

man mal und fragt sich, okay, bin ich da im falschen Weg, im falschen Dampfer und wenn

man dann zu einem Schluss kommt, na eigentlich nicht, dann hat man subjektiv durchaus das

Empfinden, dass man jetzt etwas von einem verlangt wird, was man gar nicht machen will.

Wenn ich als Staatsanwält in einer Staatsanwalt mit einem Fall in Berührung komme, der klamoros

ist, wie es so schon heißt, also mit großer Öffentlichkeitswirkung, mit prominenten Handeln

und Personen, dann bin ich automatisch Weisungen ausgesetzt, die ich in der Form oder Berichtspflichten,

das glaube ich so schon heißt ausgesetzt, ich in der Form bei herkömmlichen Verfahren,

also bei meiner vermuteten Steuerhinterziehung, übrigens fürs Protokoll, für mich gilt die

Unschuldsvermutung, nicht ausgesetzt, wäre, wäre entscheidet dann überhaupt, ob eine

Kauser klamoros ist.

Also in letzter Instanz das Bundesministerium für Justiz, man hat natürlich ein Gespür

dafür, also wenn in den Medien aufschlägt ein neuer Skandal und man ist derjenige, der

den Akt auf den Tisch bekommt, dann weiß man, okay, da muss ich jetzt einmal ein Anfallsbericht

machen, damit das Ministerium weiß, wo der Fall angefallen ist, bei wem er liegt und was

der Inhalt der Anzeige ist überhaupt.

Das heißt, es kann natürlich variieren, man kann ja in einem Medium niemals das wiedergeben,

wenn man das Inhalt einer Sachverhaltsdarstellung in der Anzeige ist, ja, das ist, wenn es

eben komplex ist, Straffrecht ist nicht einfach, Straffrecht ist komplex und man kann das

oft nicht so runterbrechen, dass es in den Medien für die Masken verständlich ist.

Okay, dann habe ich also eine solche prominente Kauser zu behandeln und plötzlich reden

da andere mit.

Warum?

Also man muss auch dazu sein, man hat das Weisungsrecht ein bisschen eingeschränkt und das Berichtswesen

geändert, seitdem ich weg bin von der Staatsanwaltschaft.

Damals war es noch so, dass man auf jeden Fall einmal einen Anlassbericht schickt und sagt,

bei mir ist dieser Akt angefallen, ich werde mich einmal da erinnerten und dann wartet

man auch ein bisschen ab, was kommt von oben runter, wenn er dann runter kommt, wie würdest

du das qualifizieren oder was sind jetzt deine Schritte und so, dann kann man das natürlich

berichten.

Früher war es auch noch so, dass man diese Akten hießen an Vorhabensberichtspflichtige

Akten.

Man hat also Schritte setzen, in Aussicht genommen, wo man sich dachte, das ist eine gute Idee.

Und was zum Beispiel, eine Einvernahme oder eine Einvernahme, Ostdurchsuchung, Telefonüberwachung,

da gibt es verschiedene Möglichkeiten der Strafprozessordnung, die man ergreifen kann, aber reden

wir mal trivial von einer Vernehmung eines Zeugen, also nur damit vom selben Reden am

Anfang eines Ermittlungsverfahrens bringt es gar nichts, einen Beschuldigten zu vernehmen,

weil ich habe noch nicht viel, wenn da drinsteht, da steht im Raum, dann muss ich mir mal Fakten

beschaffen.

Ich schaue mal, okay, wer könnte mir als Mensch zur Verfügung stehen, wer hat unmittelbare

Wahrnehmungen dazu, den vernehm ich als Zeugen, wenn ich mir denke, ich brauche Unterlagen

um das zu verifizieren, dann macht man, wie man so schön sagt, einen Hausbesuch, also

eine Hausdurchsuchung und holt sich dort die Unterlagen und besiegt die dann durch.

Und ja, das hat man dann halt eingeschrieben, Vorhabensbericht, ich habe vor den Zeugen

X und Y zu vernehmen und ja, anher wieder zu berichten.

Und dann kommt ein Ja oder ein Nein, oder was kommt dann zurück?

Ja, da kommt dann zurück entweder großartige Idee weitermachen oder es kommt zurück, man

sehen wir jetzt eigentlich nicht so für sinnvoll, vernehmen wir mal wie ein Andern, dazu muss

man dazu sagen, dass wir als einfache Staatsanwalt in erster Instanz jetzt nicht direkt mit dem

Justizministerium kommuniziert.

Da ist immer der Puffer die Oberstaatsanwaltschaft dazwischen.

Das heißt, man berichtet einmal die Oberstaatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft schaut sich

das an und gibt ihre Meinung dazu ab und berichtet es rauf ins Justizministerium.

Und da kann schon die Oberstaatsanwaltschaft sagen, na das ist eigentlich das was da, wenn

ich das jetzt so umtechnisch sage, sag man davor, das macht nicht wirklich Sinn, wir

schlagen vor so vorzugehen, dann kann das Justizministerium sagen, na ja, Oberstaatsanwaltschaft du hast

recht, ich sehe das genauso wie du, gib ihm also eine Weisung.

Das würde aber aber bedeuten, dass das Justizministerium keine Weisung gegeben hat, der Oberstaatsanwaltschaft

sondern die Oberstaatsanwaltschaft gibt die Weisung, nur das Vorhaben der Oberstaatsanwaltschaft

dem Staatsanwalt eine Weisung zu geben, wird vom Justizministerium zur Kenntnis genommen.

Hat dann auch wieder zur Konsequenz, dass technisch gesprochen keine Weisung des Justizministeriums

vorliegt oder das Justizminister, der Justizministerin und das muss dann auch nie dem Parlament berichtet

werden.

Berichtspflichtig gegenüber dem Parlament sind ja nur Weisungen, die gegeben worden sind

und Weisungen des Justizministeriums gehen immer nur an die Oberstaatsanwaltschaften.

Dann gibt es aber die zweite Möglichkeit, dass Justizministerium sagt, nein Oberstaatsanwaltschaft,

ich sehe das eigentlich so wie der Staatsanwaltschaft in erster Instanz, ich will eigentlich, dass

der vernommen wird in der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen hat, dann gibt das Justizministerium

eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft von ihrem Vorhaben mir eine Änderung meines Vorhabens

anzuweisen.

Das heißt, dass bei einer Weisung vom Justizministerium an die Oberstaatsanwaltschaft und die Justizministerium,

die Oberstaatsanwaltschaft muss dann natürlich das umsetzen, dass das Justizministerium diese

Weisung des Justizministeriums, dass der Oberstaatsanwaltschaft eine Weisung gegeben

hat, mir keine Weisung zu geben, um es so auszudrücken, die wird dann berichtet werden

im Parlament.

Ich bin jetzt fast bewusstlos geworden, weil ich weiß, es ist extrem kompliziert.

Aber das heißt doch tatsächlich in Übersetzung der Anführungszeichen, da Redeten bis zur

Reform der Berichtspflichten einfach viel zu viele Leute potenziell mit, ohne dass klar

erkennbar wäre, warum?

Naja, warum haben so viele Leute mitgesprochen, weil es halt möglich war, gesetzlich, möglich

und in der Lastform gegosten, die Berichtspflichten.

Ich habe das aus zwei Gründen nicht verstanden.

Einerseits, man macht einen Unterschied bei den Menschen, andererseits, wozu haben wir

dann die ganzen Rechtsschutzinstrumenten der Strafprozessordnung, wo man sich direkt

an die Richter, an unabhängige Richter, wenden kann.

Gegen eine Entscheidung, die bei der Oberstaatsanwaltschaft oder beim Justizministerium getroffen wird,

kann er mir nicht wehren.

Da kommt, also welcher Staatsanwalt noch als Beschuldigter, das muss man dann einfach

hinnehmen.

Das ist auch irgendwie einem gewissen Rechtsschutzdefizit ausgeliefert und es ist auch extrem

intransparent.

Also, wenn man das Ganze transparenter gestalten würde und sagen, wir geben den Richter und

den Unabhängigen mehr Macht und der Anführungszeichen, die sollen entscheiden drüber, ob ein, ich

sehe, kein Anfangsverdacht rechten sie ist oder was man even machen kann, die Einstellung

des Ermittlungsverfahrens begehren, sich gegen Ermittlungsschritte zu wehersetzen.

Das kann man ja alles bei Gericht, aber es ist transparent und die Feststellung, ob

ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, unabhängig davon, dass ich eigentlich mit

dieser gesetzlichen Bestimmung extrem unglücklich bin, weil sie keine Rechtsschutzmöglichkeit

bietet derzeit.

Das könnte man alles verlagern und den Richtern mehr Gestaltungsspielraum dahingehend geben.

Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber im Ermittlungsverfahren sind sie es, wenn ich ihnen Folge offenbar

nicht.

Und ich betone es nochmal, also gemeint ist, dass man, wenn man prominent ist oder in der

Öffentlichkeit steht, das kann ein Bonus sein, das kann aber auch ein Malus sein.

Korrekt, ja.

Das hängt halt immer davon ab, wo man gerade steht oder wovon hängt das Potenzial ab.

Wie soll ich das jetzt ausdrücken?

Also, sagen wir so, zu mir kommen, als Staatsanwaltschafter natürlich Verteidiger gekommen, um mit mir

den Fall zu reden.

Ich habe dann meistens darauf gesagt, sie sehen ja alles aus dem Akt, was ich mir denke.

Wenn das jetzt natürlich nicht ganz dem Vorstellungen des Beschuldigten oder des Verteidigens entsprochen

hat, dann hat man halt damals wie heute wahrscheinlich auch noch die Möglichkeit, natürlich mit Oberbehörden

zu reden und zu sagen, wir haben seht ihr eigentlich, was der da macht in dem Akt.

Allein dadurch, dass man dann einen Berichtsauftrag kriegt, das kann ja natürlich auch sein.

Man schätzt das selber falsch ein und sagt, das ist nicht klamorös, ich sehe da überhaupt

keinen Grund, warum sollte ich da berichten an die Oberbehörden und dann kriegt man

auf einmal einen Berichtsauftrag, ich meine, das kommt ja nicht von irgendwo her.

Da muss also jemand oben gesagt haben, dafür ist ein Staatsanwalt eine Ermittlungsverfahren

und wisst ihr eigentlich, was der da alles treibt.

Das hat dann auf den Staatsanwalt natürlich eine gewisse Wirkung.

Oh, hopp, warum interessieren die sich eigentlich dafür, was steht da dahinter?

Werden in Österreich Verfahren das schlagen?

Tja, wie soll ich das jetzt sagen, wenn ich das, was in den Medien steht in den letzten

Jahren, seit meinem Abgang von der Staatsanwaltschaft, wenn ich den Glauben schenken darf, ich denke

schon, ja, sonst jetzt diplomatisch gelöst.

Das Berichtspflichtenwesen, also die Form quasi des Meldens nach oben wurde eingeschränkt,

aber nicht abgeschafft.

Richtig.

Was muss ich jetzt noch melden als Staatsanwalt?

Ich kenne nicht alle Erlässe.

Der Erlass des Bundesministeriums für Justiz im Berichtspflichten, der wird veröffentlicht

oder ist auch veröffentlicht, also ich weiß nicht, kann man abrufen auf dem Rechtsinformationssystem

des Bundes, aber die Oberstaatsanwaltschaften, es gibt vier Oberstaatsanwaltschaften in Österreich,

die können ja selber Berichtspflichten Erlässe ausfertigen, die dann nur für die Staatsanwaltschaften

in ihrem Sprengel gelten.

Wie die jetzt ausgestaltet sind und ob es welche gibt, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich habe es nur mitbekommen, dass insbesondere im sogenannten KASAK Verfahren die Vorhabensberichtspflichten

sehr eingeschränkt wurden.

Also man musste da jetzt nicht mehr vorab berichten, wenn man irgendwelche Ausdrucksuchen zum Beispiel

machen will.

Gerade in diesem KASAK Verfahren, dem sogenannten KASINOS Verfahren, dass er die Klammer ist

für eine ganze Gruppe von Ermittlungsstrengen, stichwort ÖVP-Korruption, aber nicht nur,

selbstverständlich geht auch hier für alle Beteiligten Unschuldsvermutung, da gab es

einige interessante Vorkommnisse und ich frage mich, wie systemisch das ist.

Wir haben zum Beispiel auffallen in viele offensichtlich verpfiffene Hausdurchsuchungen.

Also immer wieder beschuldigt in einem Ermittlungsverfahren, die offenbar wussten, dass die Staatsanwaltschaft

vorbeischauen würde.

Wir haben darüber hinaus noch ein, zumindest ein Treffen des damaligen Strafrechtssektionschefs

Christian Pilniczek mit zwei Beschuldigten, Walter Rothensteiner und Josef Preul, die eine

Art Privataudiens bekommen haben, im Ermittlungsverfahren, was unüblich ist, würde ich jetzt mal sagen.

Ja, würde ich schon sagen, also versuchen Sie einmal, wenn Sie jetzt tatsächlich einmal

eine Anzeige kriegen wegen Abgabenhinterziehung, ob Sie eine Privataudiens bei der Leiterin

der Sektion für Einzelschrafsachenweisungen bekommen, ich glaube, Sie werden es nicht

kriegen, das ist eine Ungleichbehandlung.

Ja, es könnte auch eine potenzielle interessante Information für jeden sein, wenn eine Hausdurchsuchung

bevorsteht.

Ja, sich war doch einigermaßen überrascht, wie offen man eigentlich damit umgeht, also

dass bei der Hausdurchsuchung schon der Anwalt anwesend ist und die Beamten freundlich begrüßt,

das ist dann doch eine Stufe, die ich mir bis dato nicht vorstellen habe können.

Und natürlich liegt da irgendwie der Verdacht, nein, dass diese Hausdurchsuchung unter Anführungszeichen

verpiffen worden ist.

Nun, könnte man ja Schluss folgern, die erfahrenen, dass sie erst Staatsanwalt gesammelt haben,

das wissen, dass sie da mitgenommen haben, kann ihnen ein Ehezer Strafverteidiger nur

nützlich sein.

Also wenn es eine zwei Klassen Justiz gibt und das klingt jetzt zynisch alles, das gemeint

ist, ja dann kann ich mir das als Rechtsanwalt ja zu Nutze machen.

Ja, das könnte ich, da fehlt mir nur irgendwie die Energie dazu.

Ich kann, sagen wir so, ich kann nicht über meinen Schatten springen, mir war es damals

wichtig, dass ich mir weiterhin in den Spiegel schauen kann und das ist es mir nach wie vor.

Also ich schöpfe sämtliche Möglichkeiten der Strafprozessordnung aus, ich kann natürlich

die Klaviatur der Strafprozessordnung ziemlich gut spielen, ich weiß wie Staatsanwälte denken,

ich weiß wie sie arbeiten, ich weiß wie ja Mittlungsbehörden arbeiten, das reicht,

um einen Mandanten gut durch ein Verfahren zu bringen, nämlich wirklich gut.

Und wenn man es jetzt strukturell denkt und die Welt ein bisschen besser machen möchte,

dann müsste da konkret geschehen, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen.

Ich würde mir vorschlagen, dass man in diese Expertenkommissionen, die einberufen werden,

bevor man neue Gesetze gießt, dass da Leute eingeladen werden, die tatsächlich wirklich

Tag für Tag damit arbeiten und zwar aus allen Bereichen, dann muss man die Staatsanwälte

einladen, die die 99,8% der Akten bearbeiten, die nicht kamerösen, die nie in den Zeitungen

entstehen werden, wofür sich kein Mensch interessiert, die aber auch gemacht können.

Die haben nämlich Ahnung davon, wie Verfahren, wo es hacken kann, wo Probleme auftauchen

können und die könnten auch sagen, wie man es mehr ausmerzen könnte.

Und dann gibt es noch die Staatsanwälte, die sollte man, ich glaube, noch mehr repräsentieren

in diesen Expertengruppen, die mit diesen kamerösen Fällen zu tun haben.

Aus meiner Sicht ist es nicht notwendig, dass man Berichtspflichten weiterhin in diesem

Ausmaß hat.

Es würde aus meiner Sicht ausreichen, wenn man am Ende eines Ermittlungsformiers berichtet

und man am Anfang, ich habe diesen Akt und am Ende des Verfahrens sagt man, ich werde

dieses Verfahren jetzt oder ich habe dieses Verfahren eingestellt, ich habe dieses Verfahren

zur Anklage gebracht.

Warum?

Ich habe gegen Verfahenseinstellungen, gibt es immer Opfer und wenn es die nicht gibt,

gibt es den Rechtsschutzbeauftragten, der sagen kann, na, das sehe ich eigentlich nicht

so, wie du Staatsanwalt, ich mache einen Fortführungsantrag und dann entscheiden unabhängige Richter.

Wenn ich eine Anklage einbringe, als Staatsanwalt, dann gibt es die Möglichkeit, das Angeklagten

Beschuldigten im Rechtsmittel zu erheben, denn das nennt man Einspruch gegen die Anklage

schrift.

Und dann entscheidet wiederum unabhängiges Gericht, das Oberlandesgericht darüber.

Also, ich sehe keinen Mehrwert dahinter, dass mehrere Augen drüber schauen, von oben

bis unten.

Wenn man das überlässt der unabhängigen Justiz überlässt, die Kontrolle der Staatsanwaltschaften,

finde ich, wäre das einem Rechtsstaat würdig, es ist transparent, keiner muss lang warten,

weil irgendwo Berichts der Akt bei der Oberstaatsanwaltschaft oder im Justizministerium liegt, das wäre

einfach effizient und sinnvoll.

Vor dem Gesetz sind alle gleich?

Ja, das wäre das Ziel.

Ich bin noch kein Freund, auch wenn es mich jetzt nicht darauf anspricht, aber wenn ich

schon wieder da sitze, dann sage ich das auch gleich, ich bin noch kein Freund davon, dass

man jetzt einen Bundesstaatsanwalt einführt.

Da bringt nämlich schon wieder das eine Problem mit sich, wer bestellt ihn?

Wer kontrolliert ihn?

Aber vor allem wer bestellt ihn?

Wenn es eine Einzelperson ist, wird sich wohl eher die Partei des Recht herausnehmen,

zu bestellen, die bei den letzten Wahlen die meisten Stimmen bekommen hat, vielleicht

über die Bundeskanzlerpartei, ob das jetzt so repräsentativ ist und ob das dann noch

wirklich komplett für die Menschen da draußen nachvollziehbar ist, was da passieren wird.

Da gibt es einen schönen Spruch, Justice must not only be done, it must also be seen

to be done, wenn man das nicht rüberbringen kann, dann hat man irgendwie im Staat ein

Problem, dann glauben die Leute nicht mehr an die unabhängige Justiz und ich glaube gerade

in Österreich ist es sehr verbreitet, dass man so ein kurzer Einschub folgt mir wieder

ein, wie ich als Kind vielleicht gesagt habe, ich weiß nicht, ich möchte Innenminister,

Justizminister irgendwas werden und dann sage ich, na ja, dann brauchst du einen Schieber,

aber das hat es auch schon keisen, wenn ich gesagt habe, ich würde gerne in der Verwaltung

beim Finanzamt arbeiten, na ja, dann brauchst du einen Schieber und ich habe mir damals als

Kind natürlich kein Gedanken drüber gemacht, was hast du eigentlich, wie älter ich geworden

bin, desto mehr bin ich drauf gekommen, na ja, man muss halt einfach Kontakte haben

und gerade die Österreicher, denke ich, das österreichische Volk, die denken so, na ja,

rechtsehe jeder und man sollte eigentlich dagegen ankämpfen, dass das, dass die Bevölkerung

nach wie vor glaubt, es kann sich jeder richten, kennst du ihn und dann, oder wie es Fendrich

besungen hat, na? Sie wollten als Kind allen Ernstes Innenminister, Justizminister? Nein,

ich habe das irgendwas gesagt, ich glaube, ich wollte damals Mathematikprofessor werden,

aber auch da habe ich die Antwort bekommen, da brauchst du einen Schieber, bis man dann

auf der Uni ist und merkt, okay, das ist auch eine Schlange in Grube dort, na? Also, man

sollte einfach eine Reform angehen und ich sehe eigentlich nicht ein, wieso, dass die

nordischen Länder wie Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark gut schaffen und je weiter

man nach Süden kommt, desto mehr wird es intransparent und, und, und dunkel. Hoffentlich

nicht die in der Dunkelkammer, vielleicht konnte ich ein bisschen Lichtschätts schon

mal reinbringen. Das würde ich schon sagen, das ist ja unser Anspruch hier, ein bisschen

Licht in die Sachen hineinzubringen. Lieber Herr Sackmann, vielen Dank fürs Kommen. Herzlichen

Dank für die Einladung. Das war die fünfte Ausgabe der Dunkelkammer. Ich hoffe, es hat

euch gefallen. Freue mich weiterhin über konstruktive Kritik und Bewertungen. Bleibt

eine gewogen. Ihr hört von mir.

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Das ist die 5. Ausgabe der Dunkelkammer und sie beginnt mit einem Zitat: 

"Es ist wegen der Zweiklassenjustiz, die ich nicht mittragen wollte.“

Gesagt hat das der Wiener Rechtsanwalt und frühere Staatsanwalt Volkert Sackmann anlässlich der politischen Diskussionsrunde Politik am Ring am 20. Februar dieses Jahres.

Es war die Antwort auf die Frage, warum er  die Staatsanwaltschaft Wien Ende 2016 verlassen hatte. 

Volkert Sackmann war bis dahin zehn Jahre lang als Staatsanwalt tätig gewesen, zuletzt hatte er die Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien geleitet und in großen Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen ermittelt. 

Und dann eben der plötzliche Abgang Ende 2016. Wegen der Zweiklassenjustiz also, wie er das in der Diskussionsrunde selbst ausdrückte, ohne dabei allzu sehr ins Detail zu gehen (hier der Link zum Nachhören https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/podcasts/politik-am-ring-sendung-24/index.html)

Zweiklassenjustiz? Das hat mich getriggert, weil mich das Thema nun schon einige Zeit beschäftigt. 

Was lag also näher als Volkert Sackmann in die Dunkelkammer einzuladen. 

 In der 5. Ausgabe der Dunkelkammer gewährt der Ex-Staatsanwalt Einblicke in ein intransparentes System aus "Weisungen" und "Berichtspflichten", das zwischen wichtigen und weniger wichtigen Beschuldigten unterscheidet.