Die Dunkelkammer – Der Investigativ-Podcast: #21 Staatsanwaltschaft vs. Pressefreiheit: Der Journalist Franz Miklautz im ersten Interview zu seinem Fall
Michael Nikbakhsh 6/23/23 - Episode Page - 45m - PDF Transcript
Österreich ist nicht ganz dicht. Genau genommen sind es unsere Wände, Fenster, Türen und Dächer, die nicht ganz dicht sind.
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Herzlich willkommen in der Dunkelkammer.
Mein Name ist Michael Nickbarsch, ich bin Freier Journalist und beschäftige mich mit mächtigen Menschen.
Also genauer, mit der Dunkelseite, da macht.
Das ist die 21. Ausgabe der Dunkelkammer und heute geht es aus gegebenem Anlass wieder um die Pressefreiheit.
Also genauer um die Pressefreiheit und ihre Feinde.
Stichwort der Fall Franz Miklautz.
Franz Miklautz ist ein investigativer Journalist erlebt und arbeitet in Kärnten.
Kärnten? Ja, da hatte er in den vergangenen Jahren doch einiges zu tun.
Auf Twitter nennt sich Franz Miklautz selbst journalistischer, leives Visitator des Landes Kärnten und das ist durchaus programmatisch zu sehen.
Franz Miklautz visitiert die mächtigen und schreibt darüber.
Bei ihm geht es um Macht, um Amtsmissbrauch, es geht um Intransparenz, es geht um Korruption, um Postenbesetzungen, um Fründe und Abgründe.
Seine mutigen Recherchen veröffentlichte auf der Website Media Partisanat, Partisan mit Z geschrieben.
Dazu beliefert er immer wieder auch andere Medien, darunter Falter Profil und zuletzt auch den Kärntner Monat, der in diesem Fall noch eine wichtige Rolle spielen wird.
Ja, jetzt ist Franz Miklautz nämlich etwas passiert, das in Österreich bisher als undenkbar galt.
Eine Staatsanwaltschaft hat ihm die Polizei nach Hause geschickt, um seinen Laptop und sein Mobiltelefon sicherstellen zu lassen.
Franz Miklautz steht als Beschuldigter im Zentrum eines Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, das Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Laut einer Staatsanwaltschaftlichen Sicherstellungsanordnung vom 13. Juni soll Miklautz Informationen veröffentlicht haben, die dem Amtsgeheimnis unterlegen.
Da ging es im Wesentlichen um Gehaltslisten des Klagenfurtamagistrats.
Und bekommen hat er diese Informationen angeblich laut Verdachtslage von zwei Beamten der Stadt Klagenfurt gegen die ebenfalls ermittelt wird.
Ihnen wird die Verletzung der Amtsverschwiegenheit vorgeworfen.
Ja, und dem Kollegen Miklautz wird in der Sicherstellungsanordnung vorgeworfen durch die Veröffentlichung zum Amtsmissbrauch der beiden Beamten beigetragen zu haben.
Ja, als ich diese Sicherstellungsanordnung gelesen habe, hat es mich ehrlicherweise umgehauen und das passiert nicht oft.
Denn das ist nichts anderes als ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit, gegen das Redaktionsgeheimnis und gegen jede Form von Whistleblowing.
Was haben die sich in Klagenfurt dabei gedacht, einen Journalisten zu einem Beschuldigten zu machen, der die Arbeit des Public Watch Dogs macht, nämlich Missstände aufzuzeigen?
Ernst jetzt? Was ist da passiert und was sagt der dazu, den das zuallererst betrifft?
So schlimm diese Sache auch ist, so sehr freue ich mich darüber, dass Franz Miklautz sich bereit erklärt hat, in der Dunkelkammer erstmals ausführlich über seinen Fall zu sprechen.
Er hört jetzt gleich im Anschluss den Mitschnitt eines Telefonarztes, das ich mit Franz am 22. Juni geführt habe.
Wir mussten das via Telefon machen, weil es nicht anders einzurichten war.
Ich bitte euch von der Weg, die Soundqualität nachzusehen, aber mein Journalistenspiel spielt sich halt auch nicht immer in der klinischen Studiosituation ab.
Viel Vergnügen mit dem nachfolgenden Gespräch, soweit man hier überhaupt von Vergnügen sprechen darf.
Und bevor wir das Telefonat mit Franz Miklautz jetzt ausspielen, noch eine Mitteilung, die uns Gott sei Dank vor Fertigstellung des Podcasts aber eben erst Stunden nach dem Telefonat erreicht hat.
Es ist eine gute Nachricht für Franz Miklautz und zu einer zugleich eine ziemliche Klatsche und Blamage für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Denn die übergeordnete Oberstaatsanwaltschaft Graz hat die Ermittlungen gegen Franz Miklautz jetzt einstellen lassen.
Es gibt auch so eine Presseaussendung, die ich vorneweg verlese.
Die Oberstaatsanwaltschaft Graz hat gestern über Medienberichte von der Sicherstellung von Datenträgern des Journalisten Franz Miklautz Kenntnis erlangt.
Es wurde umgehend eine Evaluierung des Vorgangs eingeleitet und die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um Berichterstattung und Aktenvorlage ersucht.
Und dann steht da nach Prüfung des Berichts unter Akten erteilte die Osta Graz heute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz die Weisung,
das aufgrund von Anzeigen von verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts,
der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstheter einzustellen und die sichergestellten Daten umgehend auszufolgen.
Das heißt er bekommt seine Datenträger wieder zurück.
Dann steht da weiter ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht der Bestimmung oder Bestärkung der der Verletzung des Amtsgeheimnisverdächtigen war nicht anzunehmen.
Die bloße Veröffentlichung eines von Daten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliegt nicht dem Strafgesetz.
Das Verfahren gegen die der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter, also die beiden Beamten, ist weiterhin anhängig.
Ja und dann steht da noch, dass auch durch die Strafprozessordnung geschützte Redaktionsgeheimnis darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden.
Es sei denn der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringender Tat verdächtig.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert.
Gut, ja, darauf hätte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt natürlich von alleine auch kommen können.
Aber gut, allerweil, eine Sensibilisierung hat also stattgefunden.
Der Schaden ist trotzdem eingetreten.
Und jetzt fahren wir uns das Gespräch an.
Ja und am Telefon begrüße ich jetzt meinen geschätzten Kollegen Franz Miklaus.
Lieber Franz, vielen Dank für deine Bereitschaft in der Dunkelkammer über deinen Fall zu sprechen.
Sehr gerne, ich bedanke mich.
Franz, vielleicht damit die Hörerinnen und Hörer, die dich nicht kennen, der Gefühl bekommen, wer du bist, erzählt doch mal zwei, drei Takte über dich selbst.
Wer ist Franz Miklaus?
Gerne, also für die, die mich nicht kennen.
Der Franz Miklaus ist 52 Jahre alt, lebt in Klagenfurt, ist in einer langjährigen Beziehung mit einer sehr lieben Tochter und berufsmäßig und boderwerbsmäßig beschäftige ich nicht mit Journalismus,
sondern auch speziell mit investigativen Recherchen, die nicht immer allen Leuten passen.
Jetzt bist du nicht nur ein Journalist, sondern neuerdings auch beschuldigt in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.
Du wirst nach meinem Verständnis als Beitragstäter geführt.
Du sollst einen Beitrag zum Amtsmissbrauch geleistet haben.
Das hat zu einer Sicherstellung deines Laptops und deines Handys vor ein paar Tagen geführt.
Erzähl doch mal, was da passiert ist.
Ja, das war ein einschneidendes Erlebnis für mich.
Das ist mir noch nie passiert, wahrscheinlich vielen, wahrscheinlich vielen anderen Kollegen auch nicht.
Melva reiß ich ca. am Montag dieser Woche.
Das war der 19. Juni, standen vier Beamte, also es waren gleich vier, mit denen sie vorbeigekommen sind,
vor der Ausdürre und der Erste hat mir dann seine Plakette entgegengezeigt oder entgegerecht,
aus der Standpolizei oben.
Und die haben wir dann schon gerocht, die kommen wegen dieser Leidungssache vorbei,
in der es darum geht, dass, wie du richtig gesagt hast, ich beschuldigt werde,
vor der staatsanwaltschaftlichen Beitragstäter zum Amtsmissbrauch zu sein.
Die Herren kamen dann bei der Tür herein, alle vier, waren ganz in Ordnung,
ich konnte nichts über diese Beamten sagen, haben sich, glaube ich, vorbildlich verhalten.
In der Zwischenzeit ist mir zugetragen worden, dass ich vielleicht, das weiß ich jetzt nicht,
die Wahl gehabt hätte, die Geräte nicht herzugeben.
Das haben sie mir aber, wie gesagt, nicht zur Wahl gestellt.
Die Herren haben sofort die Sicherstellungsanordnung der staatsanwaltschaft aus dem Koffer gezogen,
haben mir die vorgelegt, haben gesagt, ich soll das in Ruhe durchlesen, das habe ich dann auch gemacht,
und ich soll das unterschreiben.
Daraufhin habe ich denen das verlangte Laptop und mein Handy ausgehändigt,
und die stellten mir dann das, was sie zur Wahl stellten,
das war, ob ich sie lasse, meine Geräte spiegeln,
also die ganzen Inhalte auf deren Geräte hinzutransferieren,
oder ob ich auch bestehe, dass die Geräte versiegelt werden
und nur mit richterlichen Beschluss geöffnet werden dürfen.
Ich habe mir dann fürs Zweitbereich entschieden,
und die Geräte wurden dann in Kuvers und mit Plastikband versiegelt
und liegen nach wie vor ungeöffnet beim Landesgericht in Schlagenfurt,
aufgrund dessen, dass mein Anwalt dann die nächsten Tage nach Rü,
einen Einspruch gegen diese Aktion behoben hat.
Das ist jetzt tatsächlich ein Fall, zu dem es, soweit ich weiß,
keinerlei Erfahrungswerte gibt, also ich kann mich jetzt nicht erinnern,
solange ich lebe, dass am Journalisten und der Journalisten in Österreich
die Arbeitsgeräte abgenommen wurden,
einen derartigen Anschlag auf die Pressefreiheit,
also mir ist das vollkommen neu, wir sind zurecht alle wirklich empört.
Lass uns doch mal kurz über den eigentlichen Anlassfall reden,
da geht es um ganz konkret, um eine Berichterstattung,
größtendals veröffentlicht, glaube ich, im Kärntner Monat,
die sich kritisch mit Bezügen des Klagenfuhrter Magistratsdirektors
Peter Joost auseinandersetzt. Stimmt das?
Stimmt, das ist sozusagen das Hauptbasselteil in dieser ganzen Sache,
ist eine Geschichte, der Hauptbasselteil mit dem Titel der Garschenkäse.
Diese Geschichte habe ich im Kärntner Monat veröffentlicht,
oder Kärntner Monat hat es veröffentlicht, ich habe es geschrieben und recherchiert,
im Februar 2023.
Wir haben für einen relativ großen Wirbel im Klagenfuhrter Gemeinderat
gesorgt, einer der SPÖ Abgeordneten ist sogar mit dem Heft,
also mit dem Kärntner Monat zum Bürgermeister-Tisch hinausgestürmt,
und trotzdem das auf den Tisch geworfen, im Sinne von,
dass der Bürgermeister seinen Laden nicht im Riepert,
und zwar deshalb, weil ich da aufdecken konnte,
dass der Herr Magistratsdirektor der Landeshauptstadt Klagenfuhrt
800 Überstunden wohl geleistet, aber auf jeden Fall verrechnet hat
im Jahr 2022.
Das erschienen wir doch, ein recht erkläglicher Ansatz von Überstunden zu sein,
weil, wenn man es hochrechnet, dann hätte dieser Magistratsdirektor
nicht zwölf Monate kalendarisch gerecht gearbeitet,
sondern ich glaube, bitte nagel mich da jetzt nicht festes Kommen,
bei diesen 800 Überstunden plus 4,5 Monate noch dazu,
das heißt, er hätte für diese 800 Überstunden insgesamt gerechnet
und linear gerechnet 16 Monate arbeiten müssen.
Das ist möglich, dass er so viele Überstunden am Tag gearbeitet hat.
Er hat sie bestimmt auch geleistet, aber es erschienen wir
sehr bemerkenswert, diese hohe Überstundenanzahl.
Wenn du mich fragen würdest, was das an Gegenwert ist,
das sind nur an Überstundenentschädigungen
66.000 Euro im Jahr 2020 gewesen,
neben seinem Standardgehalt, sage ich jetzt damals,
es wäre in einer sehr hohen Wiesklasse des öffentlichen Diensts,
neben seinem Standardgehalt von über 200.000 Euro.
Das heißt, dieser Mann hat im Jahr 2022, und ich bin ihm nicht neidig,
aber bei wen es wert ist es auf jeden Fall,
dass er über 270.000 Euro Brutto verdient,
und das ist doch um über 50.000 Euro mehr als beispielsweise,
da kennt der Landeshauptmann im Jahr 2022 ein Bruttogeheater bekommen.
Ja, auch ich neide ihm das nicht.
Es gibt da durchaus fleißige Beamtinnen Österreich,
die eben viele Überstunden leisten.
Aber grundsätzlich, medienrechtlich waren deine Recherchen sauber,
die waren nicht angreifbar, stimmt das?
Das ist völlig richtig.
Das steht sogar, oder wird bestätigt,
sogar in den Sachverhaltsdarstellungen,
die gegen mich bei der Staatsanwaltschaft eingeregt würden.
Da ist mehr Meister von Geräte in beispielsweise
der Sachverhaltsdarstellung der Landeshauptstadt Klanker.
Es gibt ja zwei Sachverhaltsdarstellungen, die nicht direkt Kommando kaufen.
Aber bei der Sachverhaltsdarstellung der Landeshauptstadt Klanker
steht mehrmehr in den Nichtshausveröffentlichte bis auf den Euro genau.
Und damit versucht man, wir hier sozusagen einen Strich hin,
in Strasse, nun zu knüpfen, weil man sagt,
okay, der Muss beigetragen haben zu einem Anziehsbrauch.
Ja, das ist das Konstrukt, das man hier gewählt hat.
Aus meiner Sicht, weil man mir so gut eingeleitet hat,
medienrechtlich nicht beigekommen kann.
Das heißt, diese Geschichten und das sind mehrere Geschichten,
die ich in ein paar Monaten und auf Mediapartisan-Punkten
meiner Website vergeschen gibt habe, die sind nicht beseitigt.
Die stimmen auf dem Beistrich.
Eine Präzisierung, eine Frage.
Dir wird nach bisherem Kenntnisstand nicht vorgeworfen,
dass du Amtsgeheimnisträger, Beamte angestiftet hättest,
das Amtsgeheimnis zu verletzen.
Nein, dir wird vorgeworfen, einen Beitrag zur Verletzung
des Amtsgeheimnistes geleistet zu haben, indem du veröffentlicht hast.
Im Interpretest du das auch so?
Zur Konkretisierung aus meiner Sicht beides,
aus der Sicht meines Amtsgeheimnisses auch beides.
Das heißt, auf der einen Seite wirft man mir,
ich sage jetzt kann man auch vorsichtig sein,
ich sage mal zuvor ein Beitrag steht dazu sein.
Das heißt, in dieser Gruppe dazu beigetragen zu haben.
Das Amtsgeheimnis ist auch und man wirft mir gleichzeitig vor,
Beamte der Landeshauptstadt Schadenfurt angestiftet zu haben,
das ist nicht wahr.
In der Sicherstellungsanordnung, aus der Sicherstellungsanordnung
lässt sich eine Anstiftung nämlich nicht herauslösen,
deswegen habe ich dann nachgefragt,
wären rund um die Anstiftung irgendwelche konkreten Verdachtsmomente
angeführt, so weit bisher bekannt?
Dann muss ich in die Nähe von zwei Beamten zu drängen,
die mir diese Daten, die ich veröffentlicht habe,
gegeben haben sollen.
Und ja, also das Sagen, warum die Konstruktion ist,
der muss angestiftet haben oder der war Beitrag steht da,
dadurch, dass ich sie veröffentlicht habe.
Ja, Franz Null hat die Staatsanwaltschaft Klagen fuhrt,
in Gestalt ihres Leiters, dem Herrn Heißel,
jüngster kleinen Zeitung, gesagt, die Staatsanwaltschaft sei
selbstverständlich gegen jede Form politischer Intervention immun.
Glaubst du das?
Das ist eine spannende Frage, bei der ich selbstverständlich überlegen muss,
was ich sage.
Aber ich glaube, das ist sozusagen meine Meinung,
ich glaube das nicht.
Ich glaube, dass das folgenden Runden nicht.
Die Sachbereitsdarstellung der Landeshauptstadt Klagen fuhrt,
ist in den 20. März 2023 bei der Staatsanwaltschaft angekommen.
Am 27., wenn ich es jetzt auswendig wäre,
ich glaube, das wird so hinkommen,
am 27. stand ich in einer Zusammenfassung
der Staatsanwaltschaft Klagen fuhrt,
aber schon als geschuldigter Rinnen.
Es komme ich noch einmal zu den beiden Sachbereitsdarstellungen.
Es gibt eine Sachbereitsdarstellung des Martin Struss,
ehemaliger SPD-Politiker, also blauer Politiker,
hat sehr hohe politische Ämter innegehakt
und ist seit einigen Jahren Mitarbeiter
der Landeshauptstadt Klagen fuhrt,
hat eine Sachbereitsdarstellung, die mich eingefragt,
in der ich zweitverdächtiger war.
In der Sachbereitsdarstellung der Landeshauptstadt Klagen fuhrt,
war ich dritverdächtiger.
Ein weniger Tage, ich glaube es waren drei Werktage,
nach Einlangen der Sachbereitsdarstellung der Staatsanwaltschaft,
war ich aber in einem Papier der Staatsanwaltschaft,
innerhalb von, wie gesagt, drei Werktagen, glaube ich,
war anders, ungefähr erst geschuldigter.
Das ist einer der Grundgründe,
warum ich eine Frage mit einem beantworten muss,
ich glaube, dass das nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Nach allem, was ich bisher gelesen, gehört, recherchiert habe,
habe ich zumindest Grund zur Annahme,
dass es hiermit nicht nur darum geht,
eine mutmaßliche Straftat aufzuklären,
sondern vor allem darum geht,
wer sind die Maulwürfe,
wer sind die Whistled Lower von Franz Miklaus?
Es passierten in dieser Geschichte,
wenn man die Zusammenhänge erkennen kann, skurrile Sachen.
Wenige Wochen nach der Veröffentlichung
dieser Geschichte, wie der Hauptbasselteil ist,
also die Geschichte mit dem Titel der Garenkäfer,
schrieb ein Kerntner Medium,
Maulwurf sei gefunden,
lautete der Titel ungefähr jetzt,
und in diesem Artikel stand ein Wort drinnen,
das mir sofort auffielte.
Und zwar sollte dieser vermeintlichen Maulwurf,
der hier gefunden worden scheint,
an eine Agentur Daten weitergegeben haben.
Dann habe ich mich gefragt,
warum ihr hier das Wort Agentur verwendet,
wenn man genau weiß, dass ich Journalist bin
und für mehrere Medien sogar schreibe,
hauptsächlich für den Kerntner Monat,
arbeite und meine Artikel,
meine Geschichte und Stories,
auf mediapartisan.de,
das ist eine wichtige Website,
veröffentliche Bauung, sagt man Agentur.
Dann, als ich, jetzt muss ich sagen,
der Zufall aufgekommen bin,
dass ich beschuldigt bin,
weil mir diese Papiere zugespielt wurden,
habe ich mir die Fachverhaltsdarstellung
der Stadt Schankfurt zu vergessen.
Und da fiel es mir, also die Schuhe von den Augen,
warum das Wort Agentur in diesem ersten Artikel,
das Kerntner mir ganz drinnen gestanden ist,
in der Fachverhaltsdarstellung der Stadt Schankfurt,
wie nämlich behauptet,
dass einer dieser Beamten, die mir dazugespielt haben,
sollen in Finanzproblemen ist
und in G-Problemen ist
dafür Geld genommen haben könnte,
dafür ja die Daten hergegeben haben.
Das heißt, die Umkehrschluss
wird hier nebulös
und mit Unterwichtigkeit und Unterstellungen behauptet,
sich bewegen für diese Informationen bezahlt,
was natürlich ein absoluter Unwugnis
und ein absolutes Nobo für Journalisten
und also für Espo-Serbs.
Also, da wird es nicht ganz mit Recht,
nicht zu arbeiten, ich habe auch gelernt,
das ist das Sache.
Einmal mehr, ich mir völlig klar
in Fachverhaltsdarstellungen kann bereinschreiben,
was du willst, du musst nur jemanden finden
bei der Staatsanwaltschaft, der dir das glaubt.
Ja, das ist ja offensichtlich geschehen.
Dass ich es nur jetzt richtig verstehe,
also es gibt Ihnen zumindest
einer Sachverhaltsdarstellung, die Behauptung,
du hättest möglicherweise Geld bezahlt,
um die Finanzprobleme eines Beamten zu lösen.
Indirekt wird das darin gehauptet.
Das wird nicht genau so geschrieben,
aber den Beamten wirft man vor,
man versteht so, als ob man so die X-V dieses Beamten einvernehmen.
Die Sachverhaltsdarstellung ist aber so schnell geschrieben,
dass nicht, aber die Adresse der X-V, da drin steht,
also da steht, da drin ist noch nachzubringen,
man wirft dem Beamten das vor
und indirekt wird damit unterstellt und suggeriert,
dass der Beamte, also da steht da drin,
dass er die Finanzlöten sei und sein soll
und indirekt wird damit mitgeliefert,
mitstaut, es könnte diesen Beamten bestochen haben.
Die Justiz, zwischendurch mal schleißig arbeitet,
ist keine Neuigkeit in der Sicherstellungsanordnung
zu deinen Datenträgern, habe ich gelesen,
du seist Inhaber des Mediumskärnten am Monat.
Das hat mich ein bisschen überrascht.
Das wäre ich gerne, weil ich glaube, dass das Magazin,
das gibt es jetzt seit 41 oder 42 Jahren,
ich arbeite seit 4 oder 5 Jahren für dieses Magazin,
ich glaube, das läuft finanziell recht gut.
Ich wäre gerne eigentlich über,
und wenn wir nur 5% gehören würden,
dann wäre das auch ein schönes Geld.
Es gehört mir aber nicht einmal ein Promis dieses Unternehmens,
das bedeutet aus meiner Sicht,
dass die Staatsanwaltschaft für das Nichts-Werte gebracht hat,
auch nur einen Blick ins 4. Buch zu werfen,
werden die Tatsächlichen über das Kärntner Monat,
also der Kärntner Monat, Zeitungsgebiet und genau so sein,
sind, das ist eine wirkliche Ruhr am Moserholing,
die Stürer Medien AG und eine Privatperson
der gleichzeitig Geschäftsführer des Kärntner Monats ist.
Im Kärntner Monat ist die inkriminierte Geschichte
über Peter Joost erschienen,
aber so fand ich, weil es gab es beim Kärntner Monat
keine Hausdurchsuchung oder Sicherstellungen
oder täuscht mich das?
Das täuscht ich über, aber natürlich völlig richtig.
Der Kärntner Monat ist völlig außen voran.
Der Kärntner Monat hat in den Unterlagen,
die uns, also in meinem Anwalt und mir zur Verfügung stehen,
spielt ja überhaupt keine Rolle.
Man ist direkt den Weg zum Journalisten, also zu mir,
war es nicht so als gegangen,
und hat sich offensichtlich gedacht,
dem wir es jetzt double-checken.
Ich glaube schon auch, dass das Ganze
den Charakter einer Zeltzlage,
also eine Einschüchterungsklage hat
und das gelingt ja dann immer auch ein bisschen,
weil es ist ein äußerst unungenehmer Gefühl,
wenn auf einmal vier Beantte vor der Tür stehen
und die noch beim 20.000,
wieso reifen da viele Beantte ein?
Und man erklärt das dann dann.
Zur Frage zurück von mir,
der Kärntner Monat ist völlig außen voran,
obwohl drei Kärntner mit den Geschichten
in Kärntner Monat erschienen sind.
Und das war die Hauptgeschichte.
Kurioses Detail am Rande,
eine dieser Geschichten, die habe ich schon vor zwei Jahren geschrieben.
Im Mai 2021 erschien nämlich in Kärntner Monat
eine Geschichte über den,
den zweitinvolvierten,
oder der zweitein Schreiter,
sagen wir jetzt, nämlich genau diesen Martin Strutz,
den ich vorhin erwähnt habe,
ehemaliger FPÖ-Politiker,
Hochhanig, ich glaube, er war sogar Nationaler,
das habe ich auch nicht da.
Der hat, und das kann man sich nachweisen,
neben seiner Tätigkeit für die Stadt Klagenfurt,
dort war der Projektkoordinator,
hatte er einen Provisionsverträger
mit einer Baufirma angeschlossen.
Und diese Verträge der Baufirma,
das war eine Viener Baufirma,
sollten ihm für vermittelte Projekte
Provisionen bringen.
Und dieser, das schrieb ich dann auch,
diese Verträge standen in einer
möglichen Interessenkollision
zu seiner Tätigkeit für die Stadt Klagenfurt.
Warum sage ich das?
Weil ich auf eine Papier nachweisen konnte,
dass Strutz mit dem Chef der Baufirma,
der abkonferiert hat,
also wie man es hergeschrieben hat,
dass der Tagschüter der Baufirma gesagt hat,
dem Termin mit der Bürgermeisterin,
damals gab es noch die Frau Maria Luise Matthiaschitz,
SPÖ, dem Termin mit der Bürgermeisterin,
kannst du vereinbaren.
Das heißt, es gab einen Link zwischen der Baufirma
und der Tätigkeit des Strutz für die Stadt Klagenfurt.
Das stand offensichtlich tatsächlich
in einem Interessenkonflikt,
den Matthiaschitz bekam dann von der Stadt Klagenfurt,
nach der Veröffentlichung dieses Artikels,
eine schriftliche Verwarnung,
weil er Nebentätigkeiten hatte,
die er nicht gemeldet hat
und verlor zudem für einige Monate
seinen Türschick in Wahrheit,
wo Projektkoordinator oder so was war,
aufgeschrieben stand
und konnte sich nach drei, vier Monaten
intern noch einmal für diesen Job erwerben
und hat diese interne Ausschreibung gewonnen.
Das heißt, das wurde von der Stadt Klagenfurt,
wenn man so will, indirekt bestätigt.
Ich habe geschrieben, dass es möglicherweise
einen Interessenkonflikt gibt
oder dass es in einem Interessenkonflikt stehen könnte.
Nur jetzt kommt man nach zwei Jahren mit dieser Geschichte
und diichtet die dazu und sagt auch bei dieser Geschichte,
na ja, du musst...
Ich habe dann zugespielt bekommen,
aber ich habe niemanden gesagt, ich spiele diese Daten zu.
Ja, was mich an dem Fall jetzt so betroffen macht,
ist, dass wir sehen, dass es jetzt auch bei Journalistinnen
und Journalistinnen offensichtlich möglich ist,
eine konstruierte Verdachtslage heranzuziehen,
Behauptungen in einen Raum zu stellen
und sich dann eine Staatsanwaltschaft zu suchen,
die bereit ist, Zwangsmaßnahmen zu setzen.
Weil das Ergebnis ist jetzt,
dass der Quellenschutz in Gefahr ist,
das Redaktionsgeheimnis in Gefahr ist,
nämlich Quellen zu schützen,
Leute, die Missstände aufzeigen wollen.
Genau, genau.
Das ist die große Gefahr.
In dieser ganzen Geschichte ich glaube,
dass viele Journalisten verstanden haben,
dass es im Wahrheit hier nicht nur um nicht den Franz-Mitglas geht,
sondern es geht um eine viel größere Sache.
Es geht darum, dass Kindnisträger,
Informationsräger, also Leute, die das wissen haben,
dass Missstände stattgefunden hätten,
dass fettere Wirtschaft stattgefunden hätte,
dass sie dann, wenn dieser Quellenschutz ausgereicht wird,
wenn das Redaktionsgeheimnis ausgereicht wird,
nicht mehr kommen,
weil sie nicht mehr damit rechnen können,
dass sie geschützt sind.
Man versucht den Journalisten zu kriminalisieren
und da hochzusetzen,
damit vielleicht ist das die Absicht dahinter,
da ein gewisses Eingnischen stattfindet,
um an die Quälen daran zu kommen.
Das war auch bei diesem Termin,
wo ich vier Jahre vor mir war,
so, dass ich unbedingt das habe ich bemerkt,
an diese Daten ankommen wollte.
Das war ihr einziges Interesse.
Als ich dann gesagt habe, die Daten sind nicht da.
Selbst wenn ich eine gewisse Art von Enttäuschung
endlich aufwahne, wenn ich da konnte.
Aber das Wichtige ist,
man darf dann nicht der Kleinbeige
in das Redaktionsgeheimnis
einverhöchstem Güter in diesem Land,
wenn das ausgereicht wird,
dann kann man nur mehr blümchen Geschichten schreiben,
weil alles, was dann harkwort ist,
das findet nicht mehr statt,
weil die Informanten und Journalisten
diese Informationen nicht mehr geben werden.
Nun beteuern alle Seiten,
also ganz konkrete Staatsanwaltschaft Klagenfurt
und das Justizministerium,
dass die deine Datenträger
vorerst ja noch versiegelt sein
und erst riechaufrichterlichen Beschluss
hin geöffnet werden könnten.
Das Justizministerium hat eine Aussendung dazu verfasst.
Ich habe dort auch angefragt,
war es dir dann zu diesem Fall sagen,
es wurde wie üblich in solchen Fällen,
wenn es quasi an die Pressefreiheit ganz grundsätzlich geht,
natürlich betont, wie wichtig die Pressefreiheit ist.
Und das ist die Aufgabe aller Institutionen
in einem Rechtsstaat sei dafür zu sorgen,
dass Journalistinnen und Journalisten
die Funktion ausüben können,
man verweist auf besondere rechtliche Bestimmungen,
wie das Redaktionsgeheimnis die Pressefreiheit
und so weiter,
und dass die natürlich diese Bestimmungen
auch von den Staatsanwaltschaften geschützt werden müssten.
Und man schreibt auch,
dass das Ministerium nachbekannt werden,
das Falle seinen dringenden Berichtsauftrag erteilt habe,
um die Sache und Rechtslage zu prüfen.
Interessanterweise hat der Leiter
der Staatsanwaltschaft Klagenfurt
jetzt in dem Interview mit der kleinen Zeitung gesagt,
ich wusste, dass dieser Vorgang quasi unterwegs ist
und dass es dieser Sicherstellung gab.
Das halte ich tatsächlich für bemerkenswert,
weil nachdem das Nieberjournalisten passiert,
dass den vorgesetzten Stellen nicht zu melden ist,
eigentlich auch schon eigenartig.
Völlig befremdlich für mich,
dass der Chef der Klagenfurt der Staatsanwaltschaft
es nicht wusste gestern auch,
wo gewesen,
dass das Oberlandesgericht Gratz hätte hier
involviert sein müssen, warum weiß ich jetzt nicht,
kann ich nicht sagen, aber,
dass der Chef der Klagenfurt der Staatsanwaltschaft
davon nicht wusste, wenn einen Journalisten
die Geräte abgenommen werden,
dass es wirklich bemerkenswert wird.
Und ich würde sagen, ein gutes Zeug
ist für die Klagenfurt der Staatsanwaltschaft,
das ist nicht.
Ich frage mich auch, wie der das hätte erfahren sollen,
weil die Homie ihn nochmal
von wenigen Werktagen zum Erstbeschuldigen gemacht wird.
Also, der wird auch zu arbeiten,
zu arbeiten auch möglichst wahrscheinlich,
aber vielleicht ist es so,
wenn man das eben gegeben hätte
und gesagt hätte, dann bitte schauen wir das einmal an,
das ist ein Journalist,
wir wollen es dort bei dir aufziehen,
du bist immerhin der Chef der Klagenfurt der Staatsanwaltschaft,
das würde möglicherweise ein bisschen länger gedauert,
oder der Leiter der Staatsanwaltschaft hätte gesagt,
ja, das ist ein Journalist, das kann man nicht machen,
das können wir noch erinnern.
Ja, das Ganze wirkt jetzt umso absurder,
als ja Bundesministerin Ed Staudler
erst vor kurzem wieder angekündigt hat,
das Informationsfreiheitsgesetz sei faktisch fertig,
jetzt hoffen, dass es jetzt mal vorgelegt werden könnte im Entwurf.
Und jetzt das.
Ja, könnte man sagen,
vielleicht gehabt,
ich war so früh,
war so immer,
es ist eigentlich egal,
natürlich, wenn das Informationsfreiheitsgesetz schon gäbe,
dann müssten wir zwei, obwohl ich das gerne tue,
natürlich, nicht über diese leidige Sache sprechen.
Es ist ein bisschen eine,
wie soll ich das sagen,
zwischendurch die Situation,
dass in wenigen Monaten vielleicht das Amtsgein eines
abgeschafft werden könnte,
aber es ist, wie es ist,
man wirst mir vorher da beigetragen,
also zum Ansichtsauch,
es ist nichts da,
ich kann nur, das wäre bei jedem was der Anwalt besagt,
wenn die Daten schon weitergegeben worden sind,
und das war ja der Fall,
kann ich ja niemand,
kann ich nicht mehr beitragen,
kann ich nicht jemanden beruhigt, wie ihr kennt,
wenn ich die Daten schon habe,
anstiften wir die Daten zu geben,
das ist ja von der Logik ja völliger Nonze.
Vor allem überlege ich mir gerade,
wie oft ich dann eigentlich schon eingesperrt hätte werden müssen
unter diesen Umständen,
wie oft ich schon Informationen veröffentlicht habe,
die dem Amtsgeheimnis unterliegen,
ohne irgendwem dazu angestiftet zu haben.
Der oberste Gerichtshof war in einem Fall,
der mich betroffen hat, 2018 festgestellt,
dass es kein Verwertungsverbot für Medien in Österreich gibt.
Rechtswidrig erlangt Informationen,
also Informationen,
die verschwiegen als Pflichten unterliegen,
zu veröffentlichen, natürlich immer vorausgesetzt,
dass es ein verliegendes öffentliches Interesse besteht.
Also die Höchstrichter selbst haben damals gesagt,
das darf man in Österreich.
Und trotzdem ist das jetzt passiert.
Ich habe das gestern gelesen,
weil du es dankenswerterweise auf Twitter geschrieben hast
und war verstaunt,
dass dann die Staatsanwaltschaft trotzdem
diese Sicherstellungsanordnung in Auftrag gibt
und dass die Staatsanwaltschaft überhaupt
diesen Fall weiterverfolgt hat
und ich kann wirklich sagen,
es sind zwar zwei renommierte Anwaltskanzleien,
die die Sachbarheitsdarstellungen
da gegenseitig geschrieben haben,
aber ich hätte mir nicht gedacht,
dass man sich traut,
mit solchen Behauptungen zu arbeiten.
Wie ich früher schon erwähnt habe,
die Staatsanwaltschaft hat es offensichtlich
für Badell Münze genommen,
dass das jetzt nämlich nicht zum Beschuldigen macht.
Ja, die Staatsanwaltschaft kann von dieser OGH-Entscheidung
offensichtlich wissen die davon nichts,
sonst würden die mich jetzt nicht verfolgen.
Eine Nachfrage noch,
auch mit Blick auf den Umstand,
dass er der Leiter der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt vorgibt von all diesen Vorgängen
nichts gewusst zu haben.
Zumindest nehme ich das aus dem Interview
mit der kleinen Zeitung so mit.
Wie fiel schon eine Zeit,
bevor es überhaupt zu den Sicherstellungen kam?
Das ist richtig.
Ich erfuhr am 25.05.
tatsächlich durch Zufall davon,
dass ich in diesem Ermittlungsverfahren
gegen mich beschuldigt bin.
Dass Frank selber läuft seit ungefähr
Mitte März
und rund um den 20.05.
oder der 24.
kam die Sache als Darstellung der Staatsanwaltschaft.
Zuvor gab es schon
mit dem Ersteinscheid,
nämlich dem Atemgeschutz,
eine Degenheit,
der versuchte mich nämlich
auf privaten Wege
mit einer Unterlassungserklärung zu konformieren.
Also nicht nur versuchte,
sondern auch eine Geschichte über seine Anwaltskonflikte.
Aufgrund eines Artikels,
den ich bei mir auf der Webseite veröffentlicht habe,
der Artikel hat den Titel im Mäckler übersprungen.
Und in diesem Artikel wird richtigerweise,
und das war schon richtig,
berichtet, dass Martin Struss
im Jahr 2022, also vor Jahr,
ca. 370 Überstunden gewährt wurde.
Das ist das halt der Merkenswert,
weil es vom Klang von der Magistratdirektor,
das ist der Jahr mit den 800 Überstunden,
geleisteten Überstunden, bitte dazu,
muss ich dazu sagen,
dieser Magistratdirektor,
der die Sturz, diese 370 Überstunden genehmigt hat,
hat für das ganze Magistrat
eine Anordnung ausgegeben
und diese Anordnung heißt großer Modo,
also überpixmäßig,
man sollte und darf eigentlich keine Überstunden machen,
außer es gibt einen extremen Ausnahmefall
oder es ist von Ihnen genehmigt und so weiter.
Das bedeutet,
alle anderen sollten mit den Überstunden
nicht nur sparen, sondern keine machen.
Wir werden Sturz haben aber 370 Überstunden genehmigt.
Gleichzeitig, und das steht auch in diesem Artikel,
keine Überstunden, hat sich auch der
Büroleiter, das klagt von der Bürgermeister,
Christia Scheider,
eine Stange an Überstunden
auszahlen lassen,
wohl auch geleistet,
ja auch sicherzugehen,
das bedeutet, dass hier
eine verschiedene Personin
im Magistrat sagen wird,
eine wirklich sehr verübliche
und hohe Überstundenanzahl
geleistet und sich auszahlt hat.
Ja, ich nehme da jetzt mit,
dass es offenbar
in der Klagenfuhr der Stadtbewaldung
einige Leute gibt, die sich mehr aufopfern müssen
für den Betrieb als andere.
Erstens.
Ich nehme zweitens mit,
dass es in Klagenfuhr offenbar
kein Bedürfnis gibt, das aufzuarbeiten.
Der Bürgermeister hat sich ja selber auch
noch nicht wirklich positioniert in dieser Sache
oder er hält ja auch ein Magistratsdirektor
eisernfest, was ich gelesen habe.
Das ist eines der
seltenen Drehzeichen
in Klagenfuhr der Magistrat,
sein Vertrag von.
Der Bürgermeister hat sich erstens zu dieser
meiner Sache
äußerst zurückgehalten.
Alle anderen Politiker,
ob das Vizepürgermeister Klug und Leute
dabei ob Männer waren,
selbst der
Presse-Sprecher des Kemperlandes-Hauptmanns
haben sich
sehr solidarisch mit mir gezeigt
und haben sich in der Klangfuhr
der Bürgermeister
von denen manche
meinen, ja sei vielleicht
ein bisschen
sehr abhängig vom Klangfuhr
der Magistratsdirektor,
hilft sich da sehr
nur höll zurück.
Wilderweise auch wegen der sogenannten
Kauserlost sei
diesen Begriff
nicht ich erfunden,
das waren Politiker funden,
dieser Weg bedeutet,
dass der Klangfuhr der Bürgermeister
in Dezember, das war
ganz cooles Verrenner, wenn nicht alles
deutsch, sogar der 22.
Dezember 2022
hat in einer Nacht und Nebenaktion
den heuer
65 Jahre alt
werden, Magistratsdirektor
für zwei Jahre verlängert.
Also über die Möglichkeit
des
Pensionsalters
über die Möglichkeit, die Pension zu
in aus, bis zum Jahr
2025
mit der kuriosen
Begründung der Magistratsdirektor
sei zu ihm gekommen
und gesagt, dass er von
heute auf morgen seine Dienst
betiert und sofort aufhört
womit der innere Dienst
des Klangverdrahthauses keine
Führung mehr gehabt hat, das war
die Begründung
des
Bürgermeister-Kifterscheidern.
Alle anderen Parteien
mit ausnahme, glaube ich, der ÖVP
in die Höhe gegangen
und haben gesagt, es geht nicht.
Wir werden uns doch wohl
einen neuen Magistratsdirektor
suchen und es gibt
Führung in einer Abstimmung
im Klangfuhr der Gemeinderat
es gibt so aus
45 Gemeinderästinnen
davon waren
23, also
mehr als die Hälfte
gegen den Verbleib des Magistratsdirektors
bis zum
67. Lebensjahr.
Diese Abstimmung
wurde aber rechtlich angezweifelt,
aber der Bürgermeister-Kifterscheidern
bekam einen schweren Rüfe
von der Gemeinde aus sich.
Warum?
Diese Entscheidung der Magistratsdirektor
zu Verlängern
bis 67
hat Christian Scheiler mit den
sogenannten Notfallparagrafen
durchgezogen.
Das ist glaube ich dabei,
ich bin in der ziemlich sicher.
Die Gemeinde aus sich
haben Monate später
in einem Schreiben
an den Christian Scheiler
gesagt, für diese Entscheidung
kannst du bitte nicht
den Notfallparagrafen heranziehen,
das ist
eine Gemeinderatsentscheidung
oder es ist eine Entscheidung anderer drinnen,
aber ganz sicher nicht
die Gemeinde aus sich
ist
eine Gemeinde aus sich
beschädigt, liegt
beim Verwaltungsgericht
und muss dann dort letztendlich
durchgewunken
oder eben in Acht-Ele gesteckt werden.
Auf jeden Fall
versucht man auf Biegen und Brechen
den Unterführersicht nicht,
versucht man auf Biegen und Brechen
den Magistratsdirektor
eher ein, muss ich
bestätigen sagen,
ein Spitznurist ist,
aber bis zum 67.MCA
zu verlängern.
Die Sache ist nun so,
dass man darüber redet
und meint, das ist nicht verifiziert,
aber
der Magistratsdirektor ist
sehr klagsfeudig
und diese Verlängerung
sei einseitig nicht aufzudus.
Die Verlängerung
ist höhere, aber
der Magistratsdirektor
also 200.000 Euro brutel im Jahr
hernehmen würde
diese Verlängerung
wenn man den Vertrag
nicht erfüllt, 400.000 Euro
kosten
und da wird noch ein Riesen,
weil die Schuld dafür wird an den Bürgermeister geben,
das meiner Sicht zurecht,
der dem Alleingang
den Magistratsdirektor
verlängert und die Gemeinde auf Sicht sagt
nicht mit diesen Paragraphen
lieber Christian Scheider.
Ja, lieber Franz Miklotz,
dir wünsche ich, dass du,
wenn das
Spruchreif wird, in der Lage sein wirst
frei und unbefangen, darüber zu berichten,
weil du wieder arbeitsfähig
gemacht wurdest und dieses Verfahren eingestellt wurdest,
das Skandal wird dadurch natürlich nicht kleiner.
Ja,
also das fällt mir immer etwas zurück.
Ich bin
natürlich,
in so einer Situation
wenn man diese zwei Sachwahls-
Darstellungen des Struts
und der Landeshauptstadt Klagenfurt
bekommt, wird man verunsichert,
ist man ein bisschen emotional.
Zum Struts möchte ich vielleicht noch dazu sagen,
dass er damals nur das Sicherheitshalber
keine Provisionen kassiert hat
und das auch in Abrede gestirrt hat.
Er hat aber, wie gesagt,
das nicht geklagt und die Stadt Klagenfurt
hat eine Verwandlung gegeben.
Zurück zum Thema.
Es ist
aber so,
dass ich tief auf den Zuspruch
stehe auf
und sage mir jetzt das nicht.
Ja, und du bist damit nicht allein.
Lieber Franz Miklas, vielen Dank
für das Gespräch.
Ich danke dir.
Das war die heutige Ausgabe
der Dunkelkammer.
Ich hoffe einmal mehr, es hat euch gefallen.
Zögert nicht, mir konstruktives Feedback
zu schicken, mich zu bewerten.
Nachrichten bitte an Redaktion
at www.didunkelkammer.at
Danke fürs Zuhören.
Bleibt mir gewogen, ihr hört von mir.
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In der 21. Ausgabe der Dunkelkammer spricht der Journalist Franz Miklautz erstmals ausführlich über seinen Fall.
Der Journalist hatte sich in einem Artikel kritisch mit den Bezügen des Klagenfurter Magistratsdirektors Peter Jost befasst und dabei aus internen Unterlagen des Klagenfurter Magistrats zitiert, die ihm zugespielt worden waren.
Miklautz geriet so ins Visier der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die ihn unvermittelt ins Zentrum eines Ermitlungsverfahrens stellte und die Sicherstellung von Laptop und Mobiltelefon veranlasste. Ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis.
Einige Stunden, nachdem wir das Gespräch aufgezeichnet hatten, setzten das Justizministerium und die Oberstaatsanwaltschaft Graz dem Treiben der StA Klagenfurt ein Ende und veranlassten die sofortige Einstellung der Ermittlungen.
Die Presseerklärung der OStA Graz im Wortlaut:
Die Oberstaatsanwaltschaft Graz hat gestern über Medienberichte von der Sicherstellung von Datenträgern des Journalisten Franz Miklautz Kenntnis erlangt. Es wurde umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet und die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um Berichterstattung unter Aktenvorlage ersucht.
Nach Prüfung des Berichts und der Akten erteilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz heute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz die Weisung, das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter einzustellen und die sichergestellten Datenträger umgehend auszufolgen.
Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht der Bestimmung oder Bestärkung der der Verletzung des Amtsgeheimnisses Verdächtigen war nicht anzunehmen. Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliegt nicht dem Strafgesetz. Das Verfahren gegen die der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter ist weiterhin anhängig.
Das auch durch die Strafprozessordnung geschützte Redaktionsgeheimnis darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert.