Die Dunkelkammer – Der Investigativ-Podcast: #13 Dunkelkammer-Telegramm – Namenslisten für den Bundeskanzler: Warum der ORF-Betriebsrat protestiert

Michael Nikbakhsh Michael Nikbakhsh 5/5/23 - Episode Page - 8m - PDF Transcript

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Herzlich Willkommen in der Dunkelkammer.

Mein Name ist Michael Nickbarsch, ich bin freier Journalist und beschäftige mich mit mächtigen Menschen.

Also genauer, mit der dunklen Seite, da macht.

Das ist die 13. Ausgabe der Dunkelkammer und es ist wieder ein Dunkelkammer Telegrammaus.

Aktuellem Anlass, Stichwort das neue ORF-Gesetz.

Ich zitiere aus einem internen Schreiben des ORF-Zentralbetriebsrats.

Die Medienpolitik der Bundesregierung sorgt einmal mehr für wirbel.

Nach dem Karlschlag bei der Wiederzeitung, jetzt also das neue ORF-Gesetz, das derzeit in Begutachtung ist.

Da wird unter anderem die Finanzierung des ORF neu geregelt.

Künftig soll es ja einen ORF-Beitrag für alle geben.

Ab 2024, zunächst für drei Jahre 15,30 Euro im Monat, wobei es auch weiterhin Befreiungen geben wird.

Entscheidend ist dann entweder der Hauptwohnsitz oder bei Unternehmen die Unternehmensgröße.

Man rechnet somit insgesamt rund 710 Millionen Euro im Jahr ab 2024, wobei dieser Betrag dann eben bis 2026 festgesetzt ist.

Dafür gibt es allerdings auch Ausnahmebestimmungen.

So oder so die Verlegerin und Verleger der Tageszeitungen sehen im neuen ORF-Gesetz die eigene wirtschaftliche Existenz massiv bedroht.

Am 3. Mai, dem Tag der Pressefreiheit, erschienen einige Tageszeitungen aus Protest mit leeren Titelseiten.

In Leitarticklingen wurde davon gewarnt, dass der ORF nun nicht nur zusätzliche öffentliche Mittel bekäme,

sondern darüber hinaus auch noch viel mehr Möglichkeiten, seine Aktivitäten und Angebote im digitalen Raum auszuweiten.

Das sei jetzt zwar gut für den ORF, aber eben schlecht für die Medienvielfalt.

Das fand ich jetzt insofern interessant, als eine der zentralen Forderungen der Zeitungsleute im Gesetzentwurf eigentlich berücksichtigt wurde,

nämlich eine drastische Reduktion des Textangebots auf ORFAT.

Künftig sollen auf der blauen Seite maximal 350 Artikel pro Woche erscheinen dürfen, deutlich weniger als heute.

Und ich bin mal gespannt, wer das dann tatsächlich nachzählen wird.

Ich bin übrigens auch gespannt, ob das dann dazu führen wird, dass mehr Leute die Online-Bezahlangebote von Qualitätsmedien nutzen werden.

Man messe mich an der Aussage in zwei oder drei Jahren, aber ich habe deutliche Zweifel, dass das funktionieren wird.

Der Gesetzesentwurf geht noch viel weiter. Den Link zum Entwurf findet ihr übrigens in den Show-Notes zu dieser Episode.

Der geht weiter und das versetzt den ORF-Betriebsrat in Unruhe.

Denn einerseits will die Bundesregierung mit dem neuen ORF-Gesetz auch in bestehende Arbeitsverträge eingreifende,

und andererseits, und jetzt kommt, soll der ORF laut Paragraph 7a des Gesetzesentwurfs dem Bundeskanzler künftig jährlich Bericht darüber erstatten,

welche Gehälter man bezahlt. Also, da sollen Listen mit Einkommensgruppen entstehen für angestellte Freimitarbeiter,

Beschäftigte und Tochterfirmen, geordnet nach Arbeitgeber, Altersgruppen und Geschlecht.

Transparenzpflicht, wie das im Entwurf heißt.

Es geht noch weiter, denn bei Gehältern ab 170.000 Euro brutto im Jahr,

da soll dem Bundeskanzler nämlich auch die jeweiligen Namen der ORF berichtet werden,

und dazu auch die Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen offengelegt werden.

Und all das soll dann auch auf der Website des ORF veröffentlicht werden.

Das ist soweit die namentliche Erfassung von einzelnen ORF-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrifft.

Trastisch, das ist ein Pranger, und ich frage mich jetzt ernsthaft,

welchen Mehrwert das öffentliche Vorführen einzelner Leute im ORF schaffen soll.

Aus dem Gesetzesentwurf geht das jedenfalls nicht hervor,

seit man definiert Neidreflexe als Mehrwert, denn nichts anderes würde mit einer solchen Werferdient,

wie viele Liste, bedient werden.

Abgesehen davon, für welche Berufsgruppen im öffentlichen Bereich gilt diese besondere Form der Transparenzpflicht eigentlich noch?

Also gibt es tatsächlich vergleichbare, öffentlich zugängliche Namenslisten zu den Topverdienerinnen und Topverdienern

in staatlichen Institutionen oder Unternehmen?

Also ich kenne jetzt ad hoc keine, aber womöglich über sehe ich irgendwas.

Klammer auf, ich glaube aber nicht, dass ich da was übersehe. Klammer zu.

Vor mir liegt jetzt ein internes Rundschreiben des ORF Zentralbetriebsrats vom 4. Mai,

das ist also ganz aktuell, und in dem zweieinseitigen Schreiben an die eigenen Leute protestiert die Belegschaftsvertretung scharf

gegen die Zitat Grenzüberschreitungen, Zitat Ende im Gesetzesentwurf.

Und man kündigt ein höchstgerichtliches Vorgehen dagegen an.

Ja, da geht es einmal um den Eingriff in bestehende Dienstverträge.

Also für Dienstverträge, die vor dem 1. Jänner 2004 abgeschlossen wurden,

sollen die maximalen Abfertigungsansprüche ab 2029 und bis 2031 schrittweise gesenkt werden.

Und für die Dienstverträge nach dem 1. Jänner 2004 sollen die Ansprüche auf

Wohnungskinder- und Familienzulage ab 2024 halbiert und ab 2026 ganz wegfallen.

Ich zitiere aus dem Schreiben des Zentralbetriebsrats.

Wir haben in den vergangenen Tagen erste Expertisen von Arbeitsrechtlern

zusätzlich auch von Juristinnen und Juristen der Gewerkschaft eingeholt.

Und wir werden diese absehbaren Eingriffe in bestehende Arbeitsverträge nicht tatenlos hinnehmen.

Theatrik willkürliche gesetzliche Eingriffe in sozialpartnerschaftlich ausverhandelte Kollektivverträge

sind für Betriebsrat und Gewerkschaft völlig inakzeptabel.

Die Eingriffe in die endgeltlichen Bestandteile unserer Verträge treffen gerade auch Geringverdiener,

die Transparenzverpflichtungen sind überschießend und in Österreich einzigartig.

Zitat Ende.

Ja, die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft übrigens noch bis zum 25. Mai.

Und ich vermute, dass das Gesetz dann wie gehabt beschlossen wird.

Das wäre jedenfalls keine Überraschung.

Schauen wir mal, was da weiter passiert.

Das war die 13. Ausgabe der Dunkelkammer, ein Dunkelkammer Telegramm.

Ich hoffe, es hat euch gefallen.

Freue mich über Feedback, schreibe dann Redaktion at diedunkelkammer.at.

Das landet alles bei mir.

Ich bin die Redaktion.

Bleibt mir gewogen, ihr hört von mir.

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Ein neues ORF-Gesetz ist in Begutachtung, bis 25. Mai können dazu Stellungnahmen abgegeben werden. 

Hier geht's zum Gesetzesentwurf https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ME/266/fname_1554825.pdf 

Der ORF-Zentralbetriebsrat die neuen Bestimmungen in einem internen Rundschreiben am 4. Mai als "Grenzüberschreitungen"  kritisiert. Und kündigt ein höchstgerichtliches Vorgehen dagegen an. 

Der Protest der Belegschaftsvertretung richtet sich einerseits gegen den geplanten Eingriff in bestehende Dienstverträge und andererseits gegen neue Transparenzregeln. 

Soll der ORF dem Bundeskanzler künftig jährlich Bericht darüber erstatten, welche Gehälter der ORF bezahlt. Da sollen Listen mit Einkommensgruppen entstehen, für Angestellte, freie Mitarbeiter und Beschäftigte in Tochterfirmen, geordnet nach Arbeitgeber, Altersgruppen und Geschlecht. „Transparenzpflicht“, wie das im Entwurf heißt.

Bei Gehältern ab 170.000 Euro brutto im Jahr sollen dem Bundeskanzler zusätzlich auch die jeweiligen Namen der ORFler berichtet werden – und dazu auch die Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen offengelegt werden. 

Das ist drastisch. Welchen Mehrwert soll das öffentliche Vorführen einzelner Leute im ORF schaffen? Und für welche Berufsgruppen im öffentlichen Bereich gilt diese besondere Form der Transparenzpflicht noch?