Die Dunkelkammer – Der Investigativ-Podcast: #1 Ein Whistleblower, ein Maulkorb und Angeklagte ohne Namen
Michael Nikbakhsh 3/3/23 - Episode Page - 46m - PDF Transcript
Herzlich Willkommen zur ersten Ausgabe der Dunkelkammer. Mein Name ist Michael Nickbarsch,
ich bin freier Journalist und beschäftige mich mit mächtigen Menschen, also genauer
mit der dunklen Seite der Macht. Dunkelkammer, den Begriff habe ich mir aus der analogen Fotografie
geborgt. Eine Dunkelkammer ist ein Ort, an dem unter speziellem Licht, Fotos und Filme
entwickelt werden. Es geht also darum verborgen es sichtbar zu machen. Im übertragenen Sinn
schafft eine Dunkelkammer Transparenz und genau davon soll dieser Podcast handeln.
Als Journalist beschäftige ich mich seit vielen Jahren mit kleinen Affären und großen Skandalen.
Ich berichte über Korruption in der Politik, in der Wirtschaft und leider auch in den Medien.
Da geht es um Machtmissbrauch, es geht um Mauscheline, es geht um Malversationen. Also
gleichsam um all das, was Menschen sich so ausdenken, um sich den einen oder anderen
Vorteil zu verschaffen. Und sei es nur um die eigene Steuerlast zu optimieren,
wie das im Fachjagons so schön heißt. Die Dunkelkammer soll so etwas wie meine
neue Wirk- und Werkstatt sein. Ich will euch hier Einblicke in die Arbeit investigativer
Journalistinnen und Journalisten geben, an Erkundungen teilhaben lassen, Fragen stellen
und Antworten geben. Mal hole ich mir dazu Leute ins Studio und mal besuche ich sie,
wo immer sie gerade sind. Ich werde dazu Interviews führen, Stellungnahmen verlesen
und aus Akten zitieren. Ich bin zu dem Mitglied des globalen Journalistinnen-
Netzwerks ICIJ und arbeite seit Jahr nach regelmäßiger internationalen
Recherchprojekten der Investigativ-Plattform OCCAP mit. Für Internationalität sollte also
ebenfalls gesorgt sein. Genugter Prahlerei hin zu einem wichtigen Disclaimer. Dieser
Podcast entsteht unabhängig von Ideologien, Parteien, Institutionen und Unternehmen.
Ich beziehe dafür auch keinen Center an öffentlichen Förderungen. Der Podcast ist
werbefinanziert. Ich bin in die Vermarktung allerdings nicht eingebunden. Das
wird in die Verantwortung von MissingLink Media und ich möchte Gelegenheit nutzen, um mich
bei Stefan Lassnick und seinem Team viele Unterstützung zu bedanken, dieses Projekt
Wirklichkeit werden zu lassen. Mir ging übersetzt übrigens mein Producer Rainer
Klement. Lieber Rainer, danke auch dir. Wir werden ja vor einigen Zeit miteinander verbringen.
Aber die Chemie passt schon mal. Ich seh das als gutes Omen.
So, was erwartet euch in der Dunkelkammer? Ich hatte für diese erste Ausgabe einige Themen
vorbereitet und Gesprächspartner aufgeschrieben, die jetzt aber alle
erst einmal warten müssen, weil in meiner beruflichen Umgebung Dinge passiert sind,
die einer Klärung bzw. Erklärung bedürfen. Stichwort Digitale Investigativakademie von
Kurier und Profil, Stichwort Richard Grasl. Grasl ist stellvertretender Chefredakteur des
Kurier und neuerdings auch Geschäftsführer der Profil Redaktion GmbH und er ist am
Mastermind hinter einem Projekt, bei dem ich kurze Zeit dabei war, ehe ich wieder ausgestiegen bin.
Ich habe mich zu den Umständen meines Abgangs bisher öffentlich nicht geäußert und ich hatte
das ehrlicherweise auch nicht vor und zwar schlichtweilig der Annahme war, dass die Inhalte
vertraulicher Gespräche auch vertraulich behandelt werden sollten. Jetzt ist es aber so,
dass Richard Grasl das offenbar entschieden anders sieht. Er hat sich jüngst ins Fernsehen gesetzt
und sich, wie soll ich sagen, nun ja als, also eine Art Whistleblower betätigt und zwar ganz
konkret am 21. Februar dieses Jahres auf UF 24 TV. Da hat er gegenüber Isabel Daniel von einem
vertrauenlichen Meeting am 1. Februar berichtet, bei welchem er selbst Kurier Chefredakteurin
Martina Salomon, die damals designierte Profil Chefredakteurin Anna Thallhammer und ich anwesend
waren. Dieses Meeting oder ganz genau Inhalte dieses Meetings waren dann auch der Grund,
warum ich dem Akademieprojekt schließlich den Rücken gekehrt habe. Ja, es wurden da Dinge
gesagt, die ich schlicht inakzeptabel fand. Ich habe das allerdings nur intern kommuniziert. Am
14. Februar habe ich sieben Leuten bei Profil und Kurier ein Mail geschrieben und meinen
Ausstieg aus der Akademie erklärt. Wie gesagt, das war für mich ein rein interner Vorgang,
den ich nicht öffentlich besprechen wollte. Aber dann kam eben Richard Grasl. In dem UF 24
Interview hat er nicht nur Übersitzungsinhalte gesprochen. Er hat das Ganze auch noch so
präsentiert, dass am Ende die Botschaft übrig blieb. Ich sei wohl etwas sensibel gestrickt und
mit der ganzen Sache irgendwie überfordert gewesen. Daraufhin habe ich beschlossen zu reagieren und
gleich die erste Folge dieses Podcasts im Thema zu widmen, weil die Schilderungen dann doch in einer
Weise irreführend unvollständig waren, dass es eben eine Erklärung bedarf. Aber der Reihe nach.
Es ist ja nun kein Geheimnis, dass ich Profil mit Wirkung vom 31. Dezember 2022 nach 23 Dienstjahren
verlassen habe, um mich als Journalist selbstständig zu machen. Die Trennung erfolgte einvernehmlich,
ein gleicher Trennungsimpuls, nicht von mir ausgegangen war. Auch darüber, wo der schon
der eine oder andere Bericht geschrieben, schwammt rüber. Für mich ist das erledigt.
Entscheidend ist, was nach diesem 31. Dezember 2022 geschah. Schon rund um meine Vertragsauflösung
bei Profil hatte Richard Grasl mich gefragt, ob ich in der SR am Aufbau einer digitalen
Investigativakademie hätte. Und ich habe damals spontan ja gesagt, wenngleich ich bis heute
über den Zusatz digital rätsele. Egal, ich habe damals zugesagt, weil ich neben meinem Job
immer schon ein bisschen mit Aus- und Weiterbildung zu tun hatte und das immer sehr gern gemacht habe.
Und ja, natürlich ging es auch ums Geld. Auf das verzichte ich jetzt allerdings vollständig,
weil ich eben am Valentinstag hingeschmissen habe und das hatte eben mit jener Sitzung zu tun,
auf die ich noch zu sprechen komme. Ich habe also am 14. Februar ein E-Mail geschrieben,
das ging an sieben Leute bei Korea und Profil, alles Führungskräfte. Und ich habe es nur an
diese Empfängerinnen und Empfänger geschickt und ansonsten niemanden. Zwei Tage später rief
mich Harald Fiedler an der Medienredakteur des Standard und der hatte mein Mail bereits und
er hatte es definitiv nicht von mir. Fiedler wollte für seinen Bericht eine Stellungnahme haben,
die wollte ich mir aber nicht geben, weil es für mich eben Firmen, in denen es Zeug war,
über das ich nicht öffentlich sprechen wollte. Fiedler brachte dann den Artikel,
zitierte aus meinem Abschieds-E-Mail und auch aus Stellungnahmen von Grasl, Salmo und Talhammer,
die mir allesamt ausrichteten, ich würde mir halt Dinge einbilden, die sich so nie ereignet hätten.
Das empfand ich als erstes faul, dass ich allerdings weiterhin schweigend erduldete. Das zweite
beginnt Richard Grasl dann eben auf OE24 TV, wobei sich das dann schon mehr nach einer Blutgräge
anfüllte. Ja und irgendwann reicht es dann auch und dann möchte man sich eben dazu äußern und das
tue ich hiermit. Was hat Richard Grasl nun im OE24 TV Interview gesagt? Ich schlage vor,
wir hören mal rein. Es ist so, dass ich den Michael Nickpausch nach seinem Ausscheiden
aus dem Profil gebeten habe, eine Investigative Akademie aufzubauen. Das war mir erstens meine
Idee, das zu tun. Er war von dieser Idee begeistert. Das ist richtig. Die Akademie war tatsächlich
Grasls alleinige Idee. Begeisterung ist zwar ein großes Wort, aber ja, ich habe damals spontan
zugesagt. Kleine Anekdote dazu. Noch im Vorjahr hat Richard Grasl dann eine Presse-Aussendung
aufsetzen lassen und dort die Gründung einer digitalen Investigative Akademie von Kurier
und Profil ausgerufen. Das ist insofern interessant, als wir zu diesem Zeitpunkt nur wenige Worte
darüber gewechselt hatten und noch nicht einmal einen annähernd Unterschriftreifer-Vertrag vorlag.
In Grasls Presse-Aussendung las ich übrigens auch zum ersten Mal, dass es rund um diese
Akademie ein sogenanntes Steering-Comedy geben werde, also einen Lenkungsausschuss, dem Grasl,
Salomon und Thalhammer angehören würden. Das war in den Gesprächen mit mir mit keinem Wort
erwähnt worden, aber gut, auch so kann man Tatsachen schaffen. Soll sein. Was hat Richard Grasl
noch auf UE24TV gesagt? Ich habe ihn gebeten, hier einen Quarikulum vorzulegen, einen Lea-Plan,
bereits mit Vortragenden. Und das hat er gemacht, hat mir das geschickt und ich habe ihm zurückgeschrieben,
ich habe das sogar schwarz-weiß, ich finde das ganz toll, was er hier vorlegt und das machen wir so.
Auch das ist richtig. Mein Wunschleinab für die Akademie war auch ambitioniert. Ich hatte einen
ersten groben Lea-Plan erstellt, der mich eingeschlossen 24 Namen umfasste, 18 Journalistinnen
und Journalisten, drei Juristen, zwei Leute aus der Beer-Branche und ein Forscher. Mit einigen
hatte ich bereits im Jänner zumindest einmal über das Projekt gesprochen und erste unverbindliche
Zusagen eingesammelt. Andere standen auf meiner To-Do-Liste. Aber da war schon viel Erfahrung und
Exzellenz aus dem In- und Ausland dabei. New York Times, Spiegel, ICI-Jay, Aussi-Sea-Pi, ORF,
der Standard, Falter und Profil. Vom Kurier hatte ich übrigens niemanden auf der Liste, was jetzt
aber keine Bosheit oder Ausdruck mangelnder Wertschätzung war. Ich kenne da nur schlicht kaum
jemanden. Hörne weiter, was Richard Gasl noch gesagt hat. Allerdings muss ich natürlich, wenn die
Redaktionen eingebunden sind, vom Profil und Kurier, die Ben-Chefredakteurinnen, Martina Salomon
und Anna Thal haben wir dazunehmen. Also haben wir uns zu viert in einer Runde getroffen und haben
über dieses Curriculum geredet und haben über die Vortragenden diskutiert und wir haben keinen
einzigen Vortragenden vom Nickbarsch-Vorschlag hinaus interviniert. Auch das ist richtig. Das
Meeting war am 1. Februar und tatsächlich wurde auch niemand hinaus interviniert. Es handelte sich
allerdings um ein vorläufiges Referent, in ein Line-Up, von dem anzunehmen war, dass es noch
zu Änderungen kommen würde. Und warum das wichtig ist, erkläre ich gleich. Und dann sagte Gasl
schließlich noch. Wir haben ein bisschen über die Reihenfolge diskutiert, wer wann beginnt und
wer noch sehen soll. Die Martina Salomon hat gesagt, sie hätte gerne jemanden von Kurier
auch als Vortragenden dabei. Das ist irgendwie logisch, wenn man von Kurier auch das Träger
dieser Investigative Akademie ist. Und das war in Wirklichkeit die Diskussion. Der Michael Nickbarsch
hat sich da vielleicht über Vordrat gefüllt oder hat sich in dieser, oder über Fahnen gefüllt
oder wollte diese Einmischung vielleicht so nicht akzeptieren. Wir sind im Frieden auseinander
gegangen und zwei Wochen später, da geschrieben er mag das nicht, so machen. Ich habe das dann
bedauernd zur Kenntnis genommen. Ich bedauere es auch jetzt noch. Es wäre ein tolles Projekt gewesen,
wo wir auch nicht nur Journalisten vom Profil und Kurier, sondern auch alle Journalisten
zum Gebetten hätten hier auch teilzunehmen, wenn sie das gewollt hätten. Es ist leider mit Michael
Nickbarsch nicht möglich gewesen. Wenn man so sensibel in so einer Frage auch reagiert und dann
so reagiert, wie es gemacht hat, ist es vielleicht auch besser, wenn man dann den Weg auch gar nicht
gemeinsam geht. Weil es gibt bei jedem Projekt einmal die eine oder andere Diskussion, bei jedem
Projekt die eine oder andere Schwierigkeit. Und wenn so eine Gesprächsrunde, die man im Frieden
verlässt, dann dazu führt, dass man es hinschmeißt, dann ist es vielleicht besser, wenn man es nicht
gemeinsam macht. Wir werden es ohnehin in einer anderen Form jetzt umsetzen. Das wollte ich gerade fragen.
An diesem Punkt wird es jetzt ein bisschen kompliziert und es ist diese Passage, die mich
letztlich auch dazu bewogen hat, mein Schweigen zu brechen, obwohl ich dazu wirklich eigentlich nicht
sagen wollte. Denn letztlich transportiert Richard Grasel hier ihre führende eine Botschaft. Es
war doch eh alles gut. Er hat wohl aus Gründen, die noch erkennt, die Lust verloren. Ja, ganz so
war es eben nicht. Also zunächst einmal frage ich mich, warum erzählt Richard Grasel all das
überhaupt verlaufen der Kamera? Und die zweite Frage, die ich mir gestellt habe, wenn er es schon
erzählt, warum lässt er dann das unerwähnt, was sonst noch gesagt wurde und was ich auch in meinem
E-Mail-Korrespondenz mit ihm, Anna Thalhammer, Martina Salom und zum Ausdruck gebracht habe.
Warum bleibt das alles weg? Im Sinne der Objektivität und Transparenz hole ich das jetzt
hin mit nach. Punkt eins. Also wir haben in dieser Sitzung tatsächlich über die Reihenfolge der
Referentinnen und Referenten diskutiert, aber die Diskussion ging tatsächlich nur um einen
einzigen Namen. Falterschefredakteur Florian Klenk. Vorneweg, ich habe bei Florian nachgefragt, er
war einverstanden, dass ich ihn hier namentlich nenne. Ich hatte Florian Klenk, den ich sehr
schätze und über dessen Qualifikation wir, glaube ich, auch nicht zu diskutieren brauchen,
in meinem noch fiktiven Lehrplan gleich am ersten Tag quasi als Kick-off Speaker eingehängt. Das
passt jetzt Martina Salomon gar nicht. Sie stricht zwar ihrerseits auch Klängskompetenz hervor,
wollte ihn aber keinesfalls schon am ersten Akademietag auftreten lassen. Nach einigen
Debatten wurde mir aufgetragen, in weiter hinten im Programm unterzubringen. Richtig skurril wurde
es allerdings erst danach. Anna Thalhammer identifizierte unter den drei Juristen auf meiner
Wunschreferentinnenliste zunächst einen, den sie völlig unvermittelte FPÖ-Zuordnete E. Martina
Salomon ihrerseits eine PR-Beraterin fand, die sie wiederum für die ÖVP reklamierte. Die ist
EÖVP, oder? Fragte sie mehr feststellend als fragend in die Runde. Und dann ergänzte sie, was auch
der Standard in seinem Bericht zitiert hat und was ich in meinem Mail geschrieben hatte, nämlich,
dass es ja wichtig ist, dass an dieser Akademie Zitat nicht nur linke Zitatende auftreten. Ich
kann jetzt nicht mit bestimmten Zeit sagen, wer da aller gemeint war, nicht nur linke, aber es ist
letztlich auch unerheblich. Links von Martina Salomon ist halt auch recht viel Platz. Nicht nur linke,
das war wörtlich und ich kann im Rückblick auch nicht genau sagen, was es war. War es jetzt eine
Ermunterung? War es eine Weisung? Na jedenfalls hat mich das tatsächlich überfordert. Insofern
hatte Richard Grasl schon recht, auch wenn das natürlich anders gemeint hat. Wie schon gesagt,
mein Referentinnenliner war vorläufig und bei der Finalisierung hätte ich diese eine Aussage
nicht nur linke, ganz sicher nicht mehr aus dem Hinterkopf bekommen. Eine unbefangene Herangehensweise
an das Projekt schien mir damit nicht mehr möglich. Daher und nur daher bin ich ausgestiegen. Und ja,
also sensibel bin ich auch. So, aus meiner Sicht ist dazu jetzt alles gesagt Case Closed.
Was steht noch auf meiner To-Do-Liste für heute? Vielleicht noch zwei Worte zu meinem alten Arbeitgeber
Profil ist ja auch meine alte Liebe. Wohin steuert Profil? Die Frage wird neuerdings oft gestellt.
Twitter hat seine Meinung leider schon mehrheitlich gefällt. Ich bekomme immer öfter dieses altehrwürdige
Profil-Logo türkis eingefärbt in meine Timeline gespielt und ich sage euch, wie es ist mir,
zerbricht das Herz, wenn ich das sehe, weil ich weiß, wie unangebracht und ungerecht das ist. Ich
kenne die Profil-Redaktion und wirklich schon sehr lange sehr gut. Ich schätze alle dort über alle
Maßen und ich weiß, wie sehr diese Redaktion über all die Jahrzehnte ihre Unabhängigkeit
verteidigt hat und das wird sie auch weiterhin unterbringt, besteht für mich überhaupt kein
Zweifel. Das sieht übrigens auch der mittlerweile ausgeschiedene alte Herausgeber Christian Reiner
so. In einem jüngsterschiedenen Abschiedsinterview sagt Reiner, ich zitiere, die Profil-Redaktion ist
in einem Maße stabil, dass sich durch meinen Abgang nichts ändern wird. Ich denke, dem ist nichts
hinzuzufügen. Ich sehe das ganz genauso. Erschienen ist das Interview übrigens in Profil geführt,
wo er es aber nicht von einem Journalisten oder einer Journalistin, sondern vom amtierenden
Präsidenten eines Fußballklubs. Der Interview war nicht etwas Silvio Perlusconi, das war Alexander
Wravitz. Warum, das weiß ich jetzt allerdings auch nicht so genau. Es ist aber ein sehr lesenswerter
Text geworden, den ich allemal empfehlen kann. Der neuen Profil-Chef-Redaktorin Anna Thalhammer
wünsche ich für die Aufgabe als Chef-Redaktorin viel Umsicht, Empathie, Mut, Tapferkeit und
natürlich auch Glück. Um zu verstehen, wie Profil funktioniert und um zu verstehen, wie man
redaktionell Unabhängigkeit sicherstellt, empfehle ich einen Blick in den Herausgeberbrief von
Profilgründer Oscar Bronner aus der ersten Profilausgabe 1970, den ich allen Interessierten gerne in
den Story-Notes zum Download bereitstelle. Denn da steht eigentlich alles drin, was man über
unabhängigen Journalismus wissen muss. Message Control, was Sie immer schon über Politik und
Medien wissen wollten. So lautet der Titel eines jüngstem Verlag Edition A erschienen ein Buch es
über politische Kommunikation und geschrieben hat es der B.R. Fachmann Gerhard Fleischmann,
derzeit Kommunikationschef der ÖVP, zuvor war er ja im Team Sebastian Kurz. Inhaltlich wird
das Buch dem Titel in jedem Fall gerecht, ein Kommunikationsberater, plaudert aus dem Nähquestion
und der Journalismus kommt dabei nicht ganz so gut weg. Aber darum soll es jetzt eigentlich nicht gehen.
Fleischmann absolvierte bereits mehrere Interviews, um sein Buch zu präsentieren und da fiel mir auf,
dass er zur Fragen zur aktuellen Politik und zum laufenden Ermittlungsverfahren der Wirtschaft
und Koopzionsstaatsanwaltschaft, wo er auch ein Beschuldigter ist, großräumig auswiegt und zwar
indem er sich auf seinen Verlag ausredete. Ich habe es immer wieder erlebt, dass verdächtige
Beschuldigte in Ermittlungsverfahren sagen Sie, sagen nichts, weil ihr Anwalt, ihre Anwältin
Ihnen empfohlen hätten, das zu tun, dass jemand einen Buchverlag bewühlt, war mir neu. Ganz
konkret hat er unter anderem in einem Profilinterview gesagt, er unterliege der Message Control seines
Verlags und dürfe eben nur über das Buch reden. Das hat mich überrascht, deswegen habe ich bei
Edition A nachgefragt, ob man Gerhard Fleischmann tatsächlich einen Maulkorb umlegen wollte,
ein Sprechverbot erteilen wollte. Das hört sich zunächst ja nach strategisch notwendigen Unsinn
an, aber siehe da, der Verlag hat das tatsächlich bestätigt. Also man wollte jetzt nicht notwendigerweise
von einem Verbot sprechen, man hat eher von einer Vereinbarung gesprochen, die da lautete,
wenn er als Autor über das Ermittlungsverfahren der WKSDA oder auch über tagespolitische Themen
spricht, dann werden die Medien über das Ermittlungsverfahren der WKSDA und tagespolitische
Themen berichten und eben nicht mehr über das Buch. Und das ist natürlich für den Verkauf nicht
gut. Daher redet er nur über das Buch. Das ist natürlich im wirtschaftlichen Interesse des
Verlags vollkommen verständlich und es liefert Fleischmann zugleich eine argumentative Steilvorlage.
Ich habe die Gelegenheit gleich genutzt, um Fleischmann über seinen Verlag für eine der kommenden
Ausgaben in die Dunkelkammer einzuladen, um mich quasi von ihm snuhen zu lassen. Mal schauen, ob er
kommt. Ich kenne Gerhard Fleischmann übrigens gar nicht persönlich. Damit komme ich zu einer
Forscher auf die kommende Ausgabe. Da wird es unter anderem um meine große internationale
Recherche gehen. Ein Stichwort das schmutzige Geschäft mit dem Holz. Eine mehrmonatige
Recherche, an der mehr als 100 Journalistinnen und Journalisten unter der Leitung des Netzwerks
ICIJ recherchierten. Die Ergebnisse sind jetzt gerade im Fertigwerden in der Umsetzung zum
Zeitpunkt der Aufzeichnung dieses Podcasts. Ist es noch ein Tick zu früh. Ich werde das kommende
Woche nachholen. Diese Recherche erfolgte soweit das Österreich betrifft unter Beteiligung von
Journalistinnen und Journalisten von ORF und Profil. Und damit komme ich zur Rubrik nachgehakt.
Da rede ich mit Fachleuten zu Fällen, die mich in der einen oder anderen Form beschäftigen.
Fall 1 führt ins Medienrecht und dazu Frage, wann man Leute, die mit Straftaten in Verbindung
gebracht werden, in Medienberichten und mit Folgen Namen nennen darf und wann nicht.
Am Beispiel Florian Teichmeister. Der Mann steht unter Anklage, weil er große Mengen
von Bildmaterial besessen hat, das Kindesmissbrauch dokumentiert. Er ist geständig sein Prozess vor
dem Wienerstaff Landesgericht, wurde jüngst allerdings krankheitsbedingt vertagt. Aber warum
hat der angeklagte Teichmeister nun überhaupt seinen vollen Namen während ihn doch vielen
anderen Fällen andere Leute keinen haben dürfen? Wie vermeintlich einfache Antwort lautet, weil er
prominent und geständig ist. Aber ab wann ist man denn nun prominent genug, um tatsächlich genannt
werden zu dürfen, wie entscheidet das überhaupt und dafür prominent und dann auch wirklich alles
berichtet werden? Natürlich nicht, da gibt es Grenzen, aber dazu später. Was ist prominent? Die
Frage ist tatsächlich nicht einfach zu beantworten. Also zum Beispiel dann, wenn ein Prominenter nicht
mehr prominent sein will. Siehe etwa Wilhelm Hehmetsberger. Das ist ein Investmentberater,
früher war er Banker, heute macht er viel Geschäft mit der öffentlichen Hand und in der
Finanzbranche kennt den Namen nun wirklich jeder. Aber reicht das schon? Es ist so, Wilhelm
Hehmetsberger war einer der Angeklagten im Chorher-Prozess, wo er wie alle anderen auch in
erster Instanz freigesprochen wurde. Zur Anklagerhebung Ende 2022 hatten mein Dammeliger Kollege
Stefan Mehlicher und ich in Profil über die Chorher Anklage der WKSDA berichtet und Hehmetsberger
als einen von sechs Angeklagten namentlich genannt. Also Angeklagte gab es mehr, aber sechs
Stück haben wir quasi ausgeschrieben. Klammer auf, die WKSDA hat übrigens nicht nur für dieses
Vorgehen im Chorher-Prozess viel Kritik einstecken müssen. Mal sehen ob Behördenleiterin Ilse Maria
Vrablesander mit demnächst ein Interview zur Arbeit ihrer Behörde gibt. Die Einladung dazu
ging bereits raus. Zurück zu Hehmetsberger. Der ging nach der Berichterstattung tatsächlich als
Einziger der sechs namentlich genannten Angeklagten vor Gericht, wo er die Nennung seines Namens
im Zusammenhang mit dem Chorher-Prozess untersagen lassen wollte. Begründet wurde das damit,
dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Nennung des Namens Hehmetsberger bestehe,
journalen deshalb, weil er gar keine Person des öffentlichen Lebens sei. Jetzt standen wir als
Journalisten vor der etwas merkwürdigen Aufgabe Wilhelm Hehmetsberger vor Gericht die eigene
Prominenz nachweisen zu müssen, was viel Zeit im Archiv kostete aber letztlich erfolgreich war.
Das Verfahren ging durch zwei Instanzen, Profil gewann in beiden. 2022 stellte das Oberlandesgericht
Wien fest, die Nennung des Namens war zulässig. Aber das hätte natürlich auch anders ausgehen
können. Tatsächlich weißt du das vor Gericht, der vorher nie mit letzter Gewissheit. Und wenn du
verlierst, kann das richtig teuer werden. Vertreten wurde Hehmetsberger in dem Verfahren übrigens vom
Medienanwalt und Verfassungsrichter Michael Rami, der derzeit unter anderem auch Florian Teichmeister
Medienrechtlich vertritt. Strafrechtlich wird Teichmeister von Philipp Wollem vertreten,
das der Vollständigkeit halte. Ein zweites Beispiel ist der Fallkommerzialbank Matersburg. Das ist
jene burgenländische Regionalbank, die 2020 pleite ging. Hier war zwar die Causa schon auf
grund der schierenden Dimension prominent, aber die handelnden Akteure in der Bank waren es nicht
oder waren es kaum eine Ausnahme. Gabs ja den Bankchefen Martin Pucher vielleicht, den man
wendern aber auch nur deshalb kannte, weil er einmal eine große Nummer im österreichischen
Fußball war. Puchers Vorstandskollegin Franziska Klickowitz, wiederum waren wir zunächst ziemlich
unsicher, ob wir sie nun identifizieren können dürfen oder nicht, weil wie gesagt Causa prominent,
aber sie als Bankdirektorin war es keineswegs. Anfangs haben wir gezeugert in der Berichterstattung,
irgendwann sind wir dann ins Risiko gegangen und haben gesagt, ja wir nennen sie, weil wir der Meinung
sind, dass es hier eben ein überwiegendes öffentliches Interesse gibt. Ja und zum Fall Teichmeister,
da wissen wir, dass der Angeklagte so heißt, weil die Verteidigung selbst seinen Namen
öffentlich gemacht hat. Aber warum hier, warum in so vielen anderen Fällen nicht und wie ist das jetzt
mit der Prominenz und dem Identitätsschutz? Wer oder was ist prominent? Dazu habe ich mit Teichmeisters
Medienanwalt Michael Rame in seiner Kanzlei gesprochen. Herr Rame, ihr Mandant Florian Teichmeister
steht wegen des besitzes bildlicher Darsteller meiner Form Kindesmissbrauch und der Anklage,
dass der Angeklagte Teichmeister halt wissen wir, weil sie selbst seinen Namen öffentlich gemacht haben.
Warum? Da muss ich ein bisschen weiter ausholen, glaube ich ja. In diesem Fall war es so, dass die
Anklage gegen ihn, ich möchte sagen, durchgesickert ist an den Medien und dass schon, wie gesagt,
heutzutage so üblich ist, mit den elektronischen Medien überall verbreitet wurde. Da war also
quasi die, waren die Hühner schon aus dem Stall. Also nicht ich habe den Namen öffentlich gemacht,
sondern das war ja jetzt in Medien. Ich glaube, Ihre Frage zählt auf was Allgemeineres,
nämlich auf die Frage, inwieweit es zulässig ist, in der den Fällen den Namen des Betroffenen
zu nennen. Ganz genau. Ich glaube, man muss immer bewusst machen, in Österreich gelten,
wie in vielen anderen Ländern, Grundrechte und ein ganz wichtiges Grundrecht, dieses Grundrecht
auf freie Äußerung. Das wird oft missverstanden oder falsch benannt als recht auf freie Meinungsäußerung.
Es ist die freie Meinungs, die die Äußerung einer Meinung auch geschützt, aber das ist zu eng. In
Wahrheit heißt das Grundrecht recht auf freie Äußerung. Darunter fallen auch Meinungsäußerungen,
aber nicht nur die, sondern auch zum Beispiel Tatsachenbehauptungen. Und es ist ganz wichtig
zu verstehen, dass die Regel ist, die freie Äußerung und die Einschränkung, sei es durch
den Gesetzgeber, durch den Gesetz oder durch behördliche Akte, Gerichtsurteile oder Ähnliches,
ist die Ausnahme direktfertigungsbedürftig ist. Jetzt umgelegt auf Ihre Frage zur Frage, ob eine
Zeitung ein Fernsehsender, ein Radiosender, jemand beim Namen nennen darf, dem eine strafbare
Handel vorgeworfen wird. Die Grundregel wäre, dass die Medien hier völlig frei sind. Jetzt hat der
Gesetzgeber aber erkannt, dass ein gewisses Spannungsverhältnis besteht und hat versucht,
diese Widerstreiterninteressen einerseits Äußerungsfreiheit, andererseits Ansprüche des
Betroffenen nicht mehr in die Medien zu kommen, zu regeln. Und jetzt gibt es dazu ein Gesetz,
das Mediengesetz, das eine recht eigentümliche Konstruktion, das in allen möglichen Arten
von Vorschriften enthalten, strafrechtliche Vorschriften, zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche,
und es gibt auch Schadenersatzvorschriften. Und das sind wir jetzt schon beim Kern des
Themas. Dort enthalten ist auch eine Vorschrift, die schützt unter gewisse Voraussetzungen,
das Recht eines Betroffenen nicht erkennbar bezeichnet zu werden, also zum Beispiel namentlich
genannt zu werden. Und da gibt es einige Fallgruppen. Und eine der Fallgruppen ist,
wenn jemand verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Das klingt jetzt
einmal aus dem ersten Blick einfach, ist aber relativ kompliziert umgesetzt. Man muss, glaube
ich, um das zu verstehen, in die Vergangenheit gehen. Bevor es dieses Gesetz gab, gab es einen
Wildwuchs in der Kriminalberichterstattung. Früher, mit der sich alter Zeitungen anschauen,
so circa vor 1990, war es Gang und Gebe, das völlig frei berichtet wurde über Verdächtige
von Strafbarten. Da rief man jetzt doch gar nicht über die Verletzung der Umschulzermutung,
das ist ein anderes Thema, sondern eine des Bankraubes Verdächtiger wurde gefasst.
Sein Name ist Johann Müller, er wohnt in der Grottenbarrstrasse. Das war früher Gang und Gebe,
bis hin zu kleineren Delikten. Ladendiebe in Erndermüller, sie wohnt in Meidling, wurde
gestern verhaftet. Und das wollte man gesetzlichen Griff bekommen und hat geschaffen, eine bestimmende
Mediengesetz, die es den Medien unter bestimmten Voraussetzungen verbietet, den Namen eines
Verdächtigen öffentlich zu machen. Und jetzt ist die große Frage, wann ist es zulässig und wann
ist es nicht zulässig? Eine ganz einfache klare Antwort kann ich dann nicht geben, weil es die
nicht gibt, das Gesetz ist sehr kompliziert aufgebaut. Aber als Faustzügel kann man nehmen,
bei kleineren Delikten ist es im Prinzip verboten, jemanden erkennbar zu machen in den Medien,
bei größeren Straftaten oder wenn Pominente betroffen sind, ist es erlaubt. Also um jetzt
vielleicht noch zwei kleine Beispiele zu bilden, hier geht eine unbekannte Person, die generell
in der Öffentlichkeit spielt, die verdächtig ist, in der Ladendiebstahl begangen zu haben,
die darf man nicht namentlich nennen oder erkennbar bezeichnen, hingegen, wenn ein
bekannter Politiker in Korruption angeklagt ist, darüber darf man berichten, Unternehnung seines
Names. Wer entscheidet, wer prominent ist oder was prominent ist, dafür kann es ja keine absoluten
Kriterien geben. Das ist eine sehr berechtigte Frage. Es gibt auch im Gesetz nicht diesen Begriff
der Prominent, sondern es steht dort, dass eine Interessen abbiegen stattzufinden hat, einerseits
zwischen den Interessen des Betroffenen nicht namentlich genannt zu werden und andererseits
mit dem Interesse der Öffentlichkeit überdärtige Sachverhalte zu berichten. Und es hat sich in
der Rechtsprechung herausgebürgert, wen der Fall betrifft. Bekannte Politiker, bekannte Sportler,
größere Wirtschaftstreiberte, dann überwiegt in der Regel das Interesse der Öffentlichkeit
überdärtige Sachverhalte Bescheid zu wissen. Ihre Frage ist aber völlig berechtigt. Die
Prominenz kann ja sehr unterschiedliche Artierungen haben. Es gibt da kein verlässliches, eindeutiges
Kriterium, aber es gibt zumindest in der Rechtsprechung ungefährere Leitlinien. Aber es ist doch
auch nicht ein ohne weiteres Zulässig, einen Prominenten jede Form von Straftat, sei es
als Verdacht oder wie im Fall Deichtmeister schon als Anklage vorzuhalten. Da gibt es doch
offensichtlich auch noch einen geschützten Bereich. Also alles, was jetzt potenziell ins
Private zum Beispiel hineinreichen würde. Also ein Prominenter, der wegen häuslicher Gewalt
ein Problem bekommt mit der Strafverfolgung, hat wahrscheinlich auch gute Chancen, dass
man das nicht öffentlich machen darf und dann nehmen uns eines an, oder? Das ist an sich völlig
richtig. Das Mediengesetz hat unterschiedliche Tatbestellte ein bisschen ineinandergreifen
und die die Praxis sehr kompliziert machen. Ein ganz wichtiger Punkt ist im Gesetz, dass der
sogenannte höchstpersönliche Lebensbereich, also das engste Privatleben jedenfalls geschützt ist.
Das ist ein absoluter Tabubereich und dazu gehören insbesondere Sexualleben und
Gesundheitsfäre. Das ist im Prinzip immer geschützt. Also ein Beispiel, es gab früher Berichte,
dass der Prominente A seine Ehe gebrochen hätte oder die Prominente B irgendeine schwere
Krankheit habe. Das ist strikt verboten, das ist Tabubereich. Und jetzt wieder zurückkommen
zum Ausgleichsfall. Was ist, wenn diese Privatsphäre irgendwie spielt in gerichtig strafbare
Handlungen, dann wird es ein bisschen kompliziert. Im Prinzip haben sich recht, wenn ein Prominenter
wegen irgendeines kleinen Vergehens vertechtigt wird, wird man das nicht berichten dürfen,
dass wir schon immer das Wichtigere sein, was die Öffentlichkeit zu interessieren hat.
Der Fallteigmeister ist ohne Zweifel in solcher Fall, also was die Prominenz des angeklagten
Betrifftreiche massen, wie für das, wie die für die schrecklichen Daten, die ihnen da angelastet
werden. Aber eine Frage dazu und die greift auf ein Verfahren, das wir beide auch kennen.
Den Fall Hemmelsberger hier hat das Oberlandesgericht in einem Verfahren festgestellt, dass die Nennung
seines Namens durch Profil zulässig war, der guten Ordnung halber, sage ich dazu,
dass Wiedeil Hemmelsberger im Korre Verfahren in erster Instanz freigesprochen wurde. Aber und
darum geht es mir jetzt. Das Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung unter anderem ausgeführt,
dass es in solchen Fällen durchaus eine Warnpflicht der Medien geben kann an die
Öffentlichkeit. Achtung seht her, da ist jemand, der möglicherweise ein Problem mit dem Gesetz hat.
Wäre diese Warnpflicht nicht umso angebrachter, wenn wir von zum Beispiel einem Pädagogen reden,
der unter Kindesmissbrauchsverdacht gerät und tatsächlich auch natürlich Umgang mit Kindern
hatte, hier eine Warnpflicht an die Öffentlichkeit auszusprechen, ist ja aber vollkommen undenkbar.
Also in solchen Fällen sind nichtprominente Pädagogen und Anführungszeichen natürlich geschützt.
Ja, das ist eine sehr, sehr gute Frage. Es stimmt, dass in der Rechtsprechung es einige
Entscheidungen gibt, die von dieser wahren Funktion sprechen, nicht Warnpflicht ermitteln,
das nicht, die mit den gar keine Pflichten irgendwas zu berichten, aber halt eine Berechtigung
zur Warnung, eine wahren Funktion. Die gibt es, die Entscheidungen. In manchen Fällen finde ich,
dass eher unbar sind, unglücklich, das Beispiel der Sieger der Wiener mit dem Pädagogen, das
ist wirklich ein Beispiel, das ziemlich tricky ist. Ich könnte mir vorstellen, dass in derartigen
Fällen die Gerichte tatsächlich zum Ergebnis kommen, dass man in diesem Fall identifizierend
berichten darf. Es gab solche Fälle schon, es gab schon Anklänge dazu, aber natürlich auch in
sofern heikel, weil ja wir reden im Moment noch von der Fallgruppe Verdächtige. Jemand, der
Verdächtige ist, ist ja noch lange nicht schuldig und schon gar nicht verurteilt. Es gibt ja viele,
viele Fälle, wo jemand aufgrund irgendwelcher Umstände, Anzeige, sonstige Sachen, verdächtigt
wird, die Behörden mittel ihn und da schätzt er aber heraus, er ist unschuldig. Also wir reden von
den Verdächtigen und im Fall des von Ihnen genannten Pädagogen, das öffentlich macht,
in den Massenmedium seinen Namen nennt, dass er verdächtig sei, irgendwelcher schlimmen Straftaten,
dessen berufliche Laufbahn ist wahrscheinlich zerstört für lange, lange Zeit, vom Privatleben
gar nicht zu reden. Dann will ich es eingrenzen und hier nochmal auf den Fallteilsmeister kommen,
er hat ja gestanden, wie wir erfahren haben. Wie würde sich in so einem Fall verhalten,
wenn dieser Pädagoge, der fiktive Pädagoge ein Geständnis abgelegt hätte? Wer ist dann machbar
oder vertretbar? Ich würde eher meinen ja, dann wäre es eher vertretbar, aber es ist eine Aussage
von mir, die ich mit Bauch mehr treffe, weil es ist interessant im Strafrecht. Man kann bei vielen
Menschen beobachten, wenn man nicht selbst betroffen ist, dann fordern die Menschen die
härtestmögliche Strafe und die größtmögliche Prangerwirkung, aber wehe es ist mal betroffen,
ein eigener Verwandter oder bekannter, dann fordert die Menschen die Berücksichtigung
auch nur der allerkleinsten Details, Zukunft und des Details. Ich glaube, in solcher Fall wäre
vertretbar zu sagen, in diesem Fall, wenn er gestanden hat und er hat einen Beruf, wo man auch
eine Warnfunktion ausüben kann, darf man ihn namendlich nähnen, aber es bleibt trotzdem ein
unbehagend zurück mit dieser Aussage. Aber dann habe ich das doch richtig verstanden. Wenn man
gesteht, begibt man sich zumindest zum Teil seiner Persönlichkeitsrechte. Es tut mir leid,
dass ich ja keine völlig klaren Antworten geben kann, es liegt aber nicht an mir, sondern an der
schwierigen Rechtslage und an den vielen, vielen Rechtsentscheidungen, die es gibt. So ganz pauschal
kann man das nicht sagen, aber im Prinzip, wenn jemand gesteht und noch dazu kommt, dass er legitim ist,
vor ihm zu warnen, dann wird in diesem Fall es zulässig sein, über seine Tat so zu berichten,
dass er erkennbar ist. Aber begibt man sich dann auch schon seiner Unschuldsvermutung?
Nein, das ist ja ein eigener Bereich. Die Unschuldsvermutung, das ist leider ein Begriff,
der in den letzten Jahren irgendwie in Verruf geraten ist, auch seriöse Mähe,
der verwendet das oft ein bisschen, um die Betroffenen lächerlich zu machen. Ich kann mich
erinnern an Formulierungen, wie für ihn gilt ganz besonders die Unschuldsvermutung oder
Ähnliches. Ich finde das eigentlich recht problematisch. Die hatte ihren guten Grund. Auch hier
wieder ein Rückblick vor den 1990er Jahren. Früher war es gang und gäbe, dass Medien vor allem
Zeitungen in spektakulären Kriminalfällen, wenn die Polizei mal jemanden verhaftet hat, wenn
sie einen Verdächtigen gab, den Frank und Frey als überführten Täter hinzustellen. Also der ist
gerade mal verhaftet worden, es gab noch keine Anklage und schon gar keinen Urteil und die Medien
haben ja bereits den Urteil gefehlt und haben den bezeichnet als Mörder gefasst, Räuber gefasst.
Und das ist natürlich eine ganz tragische Sache für die Betroffenen, weil wenn mal
wochenlang spektakulären Kriminalfällen derjenige als überführter Täter hingestellt wird,
dann wird es schwierig, noch einen unbefangenen Prozess zu finden. Nicht, dass die Berufsrichter
befangen werden in der derartigen Fälle, die können dann schon differenzieren, was in der
Zeit nur steht, was sie tatsächlich aus dem Verfahren ergibt. Es gibt ja auch Leinrichter,
die schworene Schöffen. Es ist fast unmöglich, durch eine solche Medienkampagne nicht beeinflusst
zu werden. Und aus diesem Grund wurde geschaffen, 1993, der Schutz der Unschuldsvermutung. Das heißt,
im Mediengesetz, das vorhin schon erwähnt wurde, gibt es eine Bestimmung, die ist im
Medien verbietet, jemanden als überführter Täter hinzustellen, wenn das Verfahren in
Wahrheit noch läuft gehen. Um jetzt ihre Frage zu beantworten, der bloße Umstand, wenn jemand
intern, also im Verfahren gestanden hat, ermächtigt noch nicht dazu, ihn als gleichsam überführter
Täter hinzustellen, dessen Vorteil nunmehr vor dem Sache sei. Tatsächlich gilt das bis zur
Rechtskräftigen, bis zur allfälligen Rechtskräftigen. Das ist ja gerade das Hinterunschuldsvermutung.
Das Gericht alleine soll entscheiden, ob die Schulter der Unschuld eines angeklagten und es
soll keine Vorverurteilung geben durch die Medien. Und das ist eine ganz wichtige Bestimmung,
weil es nur so gewerse ist, dass die Justiz einigermaßen unbefangen ihre Arbeit nachgehen kann. Und es
gibt nichts Schlimmeres als eine Medienkampagne, wo jemand als Täter hingestellt wird und dann am
Ende schätzt sich heraus, der ist eigentlich im Wahrheit unschuldig. Die Fälle gab es auch schon.
Ich habe in meinem Beruf gelernt, dass der fortgesetzte Hinweis, dass die Unschuldsvermutung
gilt, nichts bringt, wenn man die Unschuldsvermutung nicht wahrt. Völlig richtig. Also vor
verurteilend berichtet, um sich dann alle behalber im letzten Absatz in eine Feststellung zu versteigen,
dass die Unschuldsvermutung gilt. Das heißt, an sich bräuchte es den Hinweis, dass die
Unschuldsvermutung gilt ja gar nicht, weil sie implizit zu waren ist im Rahmen der Berichterstattung.
Also da haben sich völlig recht. Erstens einmal, der Hinweis selber ist eigentlich eher schädlich
in vielen Fällen, insbesondere dort, wo gar nicht klar ist, ob ein strafbares Falt überhaupt in Rede
steht. Da kommt man erst in einen Strafrecht in Zusammenhang. Aber ganz generell gilt, es kommt
darauf an, was transportiert der Titel in seiner Gesamtheit. Wenn überall zum Ausdruck kommt,
in allen Zwischüberschriften, Bild und Partikel und so weiter, das ist eigentlich der wahre Täter.
Unsere Votelung ist nur mehr vorm Sache, die wir gar nicht mehr abzuwarten brauchen. Und am
Ende steht, es gilt die Unschuldsvermutung, das ist natürlich völlig wertlos. Ich muss insgesamt
ein faires Porträtbilden, aus dem herausgeht, es wird noch ermittelt. Er ist nur verdächtig,
er ist nicht überführt. Natürlich kann ich die Fakten schildern. Wenn er gestanden hat,
kann ich schreiben, er hat gestanden, dann kann jeder Lise sich ein eigenes Bild machen. Aber was
verpönt ist, ist die strafrechtliche Wertung. Mörder verhaftet, das geht nicht. In gewisser Weise
gilt gerade eben die Unschuldsvermutung auch für Sie. Das fehlende Portal OE24 hat jüngst einen
Verdacht veröffentlicht. Sie hätten da einen Beitrag geleistet, damit Florian Deichtmeister
seinen Prozess platzen lassen kann. Sie haben sich jetzt dagegen gewehrt vor Gericht. Zwei Worte
dazu? Ja, also das ist schon mal dessen, deshalb völlig absurd. Ich bin nicht der Strafverdätiger,
der das Herrn Deichtmeister. Das wollen viele nicht verstehen, sondern ja den eigenen Strafverdätiger. Ich
bin nur dazu da, in Medienrechtlich zu betreuen. Mit der vertagen der Gerichtsfahne zuletzt,
wie sie in Erkrankung, habe ich überhaupt nichts zu tun. Es wurde in einem Medium, also auf OE24
AD wurde dieser Verdacht geäußert. Ich habe das eingeglagt und die Gerichte werden die passende
Antwort dafür geben. Gehe ich recht in der Ahnung, dass Florian Deichtmeister so oder so vor Gericht
gestellt werden wird? Na ja klar, er ist ja bereits angeklagt. Und jetzt ist nur die Frage,
wann die sogenannte Hauptfahne, also die Gerichtsfahne, stattfinden wir da, weil die Stadt
finden natürlich. Sie sich damit die Frage stellt, was das Ihnen unterstellte Manöver überhaupt
gebracht hätte. Wird er nicht im Februar angeklagt vor Gericht, sondern eben erst im März? Nein,
es ist eine totale Ente, es ist nichts dran, natürlich wieder vor Gericht gestellt. Die
Hauptfahne wird stattfinden. Die Frage ist jetzt nur, wann genau, aber sie wird stattfinden.
Ja, der Hintergrund ist, dass Sie und die Fähigkeiten in diesem Leben keine Freunde mehr werden,
aufgrund von anderen rechtlichen Auseinandersetzungen. Ja, ich kann dann sondern sagen, ich habe die
Kriegserklärung nicht angenommen. Ja, ich bin nur Rechtsanwalt. Ja, ich vertrete die Interesse
meiner Mandanten und ich bringe das bei Gericht vor. Ich bin da sehr erfolgreich und das gefällt
offenbar manchmal nicht, aber daran kann ich auch nichts ändern und ganz sicher werde ich mich nicht
entschüchtern lassen. Vielen Dank für das Gespräch. Sehr gerne. Danke. Das war die erste
Ausgabe der Dunkelkammer, die ab jetzt jeden Freitag neu erscheint. Wenn es euch gefallen hat,
empfehlt mich heftig weiter. Schreibt mir. Ich freue mich über jede positive Bewertung und
natürlich auch über konstruktive Kritik. Erfindet mich im gut verdierten Podcast. Fachhandel
auf allen großen Portalen auf Facebook, Twitter und LinkedIn. Eine Website ist im Aufbau zu diesem
Projekt, aber das braucht noch ein wenig. Ich freue mich über Feedback. Ihr hört von mir. Missing Link.
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Es war einmal ein Projekt: Die "Digitale Investigativ-Akademie" von Kurier und profil. Nach einer Idee von profil-Geschäftsführer Richard Grasl sollte ich nach meinem Abgang aus der profil-Redaktion Ende 2022 eine Ausbildungseinrichtung aufbauen. Soweit es mich betrifft, wird daraus nun aber nichts, ich bin Mitte Februar ausgestiegen. Aus Gründen. Am 21. Februar gab Richard Grasl ein Interview auf oe24tv, wo er über Inhalte einer vertraulichen Projektsitzung plauderte, an der ich auch teilgenommen hatte. Richard Grasl, eine Art Whistleblower? Der Medienmanager erzählte einiges – aber irgendwie nicht alles. Das lässt sich ändern. Ich analysiere Grasls TV-Interview und ergänze es mit meinen Wahrnehmungen.Wohin steuert das Nachrichtenmagazin profil unter neuer Führung? Meine alte Redaktion hat zuletzt viel Häme erdulden müssen – unverdienterweise, wie ich meine. Warum ich an meine Kolleg:innen glaube, und der erste Herausgeberbrief von profil-Gründer Oscar Bronner aus dem Jahr 1970 bis heute aktuell ist. Erschienen in der ersten profil-Ausgabe vom 1. September 1970 (ein Heft kostete damals übrigens 20 Schilling). Hier geht's zum Dokument (eine Dunkelkammer-Website ist im Aufbau) https://drive.google.com/file/d/1qjYW-FSfHuzwuODdbX09WXcYqi5S9ZD0/view?usp=share_link Gerald Fleischmann ist Kommunikationschef der ÖVP und hat ein interessantes Buch über "Message Control" geschrieben – er ist aber auch einer der Besuchuldigten im "Casinos"-Ermittlungsverfahren der WKStA. Und dazu will er sich nicht äußern. Weil sein Buchverlag edition a es ihm verboten habe, wie Fleischmann zuletzt in Interview verriet. Ein Maulkorb für den Kommunikationschef? Stimmt das? Ich habe bei edition a nachgefragt.Der Fall Florian Teichtmeister: Der Schauspieler steht wegen des Besitzes von Kindesmissbrauch dokumentierenden Bildmaterials unter Anklage. Das wissen wir, weil seine Verteidiger mit der Nennung seines Namens offensiv umgegangen sind. In anderen Fällen bleiben Identitäten von prominenten Beschuldigten oder Angeklagten oftmals geheim. Aber was ist Prominenz und wer entscheidet darüber? Darüber spreche ich mit Teichtmeisters Medienanwalt Michael Rami.Erratum, geht schon los: In der Einleitung zum Rami-Interview datiere ich die Anklageerhebung im Chorherr-Prozess auf Ende 2022. Diese erfolgte Ende 2021.